Die eidgenössische Medienkommission hatte die SRG in ihrem im Dezember 2015 veröffentlichten EMEK-Bericht zu den Service-public-Medien bereits dazu angehalten, vermehrt Kooperationen mit privaten Medienanbietern einzugehen. In einem Schreiben unterbreitete SRG-Direktor Roger de Weck den Verlegern kurz darauf 11 Kooperationsvorschläge der SRG. Diese umfassten Vorschläge zur technologischen und journalistischen Zusammenarbeit. So etwa könnten Produktionen der SRG in gewissen Fällen von Privaten weiter verwertet werden. Gegen ein „sehr erschwingliches Entgelt“ könnten Privatradios, die sich auf die Regionalberichterstattung konzentrieren, täglich zwei Dutzend Nachrichtenbulletins der SRG in voller Länge und zeitgleich ausstrahlen. Ferner bestünde die Möglichkeit, dass Verlage aktuelle SRG-Videos in ihre Webseiten einbetten könnten. Im Gegenzug hätte die SRG Anrecht auf die durch das Video generierten Werbeeinnahmen. Zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Programmen der privaten Medien könnten zum einen ausgewählte Inhalte via Web-Player der SRG verbreitet werden und zum anderen auf SRG-Fernsehkanälen im Rahmen von sogenannten Public Private Partnerships überregionale Beiträge von konzessionierten regionalen Fernsehsendern ausgestrahlt werden – ähnlich wie dies auf SRF bereits mit PresseTV geschieht, woran die NZZ, die Basler Zeitung, die Handelszeitung und Bilanz beteiligt sind. Weitere Vorschläge betrafen die Erleichterung zum Erwerb von Sportrechten und den Zugang zu SRG-Fortbildungsprogrammen für Journalistinnen und Journalisten, die Schaffung oder Weiterentwicklung von gemeinsamen Kanälen, namentlich in Form von Apps oder eines gemeinsamen Youtube-Kanals, und die technologische Zusammenarbeit via SwissTXT, das zur Verfügung stellen von HbbTV (Hybrid Broadcast Broadband TV) oder die erleichterte Umstellung auf DAB+. Darüber hinaus betonte der SRG-Direktor, dass die sich mit Swisscom und Ringier in Entwicklung befindende Werbeplattform allen Interessierten diskriminierungsfrei offen stehe und reagierte damit auf die ablehnende Haltung der privaten Medien gegenüber dem geplanten Joint Venture.

Beim Verband Schweizer Medien (VSM) führte das Angebot hingegen nicht zur erhofften Reaktion. Dies unter anderem, weil es ohne vorgängige Abstimmung mit dem VSM und nur wenige Tage vor dessen Dreikönigstagung ins Haus flatterte und sogleich auch der NZZ zugespielt wurde, wo de Weck für seine Ausführungen beinahe eine ganze Seite eingeräumt wurde. Dies bot VSM-Präsident Hanspeter Lebrument Grund, an der Aufrichtigkeit des Angebots zu zweifeln, was er in der SonntagsZeitung (auf einer guten halben Seite) denn auch tat. Kritisch beurteilte er auch die Inhalte der Kooperationsmodelle. Die vorgeschlagenen Massnahmen würden die Abhängigkeit der privaten Medien von der SRG nur zusätzlich erhöhen. Ob Erstere tatsächlich von solchen Kooperationen profitieren würden, sei dahingestellt. Die SRG wirke gegen aussen wie „ein Fürstenhaus, das den privaten Medien einige Brotsamen zuwirft.“ Der stärkste Groll, den der Verband gegen die SRG hegte, bezog sich indes auf die von der Radio- und Fernsehgesellschaft zusammen mit Ringier und Swisscom gegründete Werbeallianz Admeira, die nicht Teil der Kooperationsvorschläge war und von de Weck in seinem Schreiben nur am Rande thematisiert wurde. Am 22. Januar forderte der VSM in einem Brief an das BAKOM denn auch, die Werbemöglichkeiten der SRG zu beschränken, und koppelte die Bereitschaft zur Diskussion von Kooperationsmöglichkeiten an den Marschhalt der Werbeallianz bis zum Ende dieser Gespräche. In einem Schreiben an den SRG-Direktor listete der Verband wenig später seinerseits einige Kooperationsvorschläge auf. Diese umfassten unter anderem die Bereitstellung audiovisueller SRG-Angebote für die Webseiten privater Medienanbieter. Im Unterschied zum Kooperationsangebot der SRG, das die Beteiligung der Gesellschaft an den mit den Videos generierten Werbeeinnahmen bedingen würde, verlangten die Verleger die kostenlose Zurverfügungstellung dieser Inhalte und dies aus zwei Gründen: Erstens seien die SRG-Inhalte durch öffentliche Mittel finanziert und zweitens sei es der SRG untersagt, Online-Werbung zu betreiben. Der Vorschlag der SRG umgehe dieses Verbot.

Ende April publizierte der Verlegerverband eine von ihm bereits im Sommer 2015 in Auftrag gegebene explorative Studie, die sich auf 36 Leitfadeninterviews mit Schweizer Branchenvertretern und Medienexpertinnen sowie 20 Befragungen ausländischer Expertinnen und Experten stützt. SRG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern war die Teilnahme an der Studie im Hinblick auf die umstrittene Werbeallianz untersagt worden. Die Studie ergab, dass das Interesse Privater an Zusammenarbeitsformen mit der SRG, so etwa im Rahmen von Public Private Partnerships, grösser ist als erwartet. Das Zustandekommen von Kooperationen werde jedoch stark von der tatsächlichen Ausgestaltung abhängen und verlange diesbezüglich von beiden Parteien einen „Change of Mindset“, so die Autoren der Università della Svizzera italiana. Nicht zuletzt bezeichneten sie es als „Geburtsfehler“, dass die Beteiligung der SRG an der Studie sowohl in finanzieller als auch personeller Hinsicht ausgeblieben war. Dies basiere zum einen darauf, dass die SRG nur wenige Tage nachdem der VSM die Studie zum Ausloten von Kooperationsmöglichkeiten in Auftrag gegeben habe, die Werbeallianz ausgerufen hatte. Zum anderen habe de Weck der Studie im September 2015 eine Absage erteilt. Im Zusammenhang mit der Bekanntmachung der VSM-Studie erinnerte somit Vieles an die Situation bei der Präsentation der SRG-Kooperationsvorschläge, nur dass die Spiesse dieses Mal umgedreht wurden. Nun war es der Verlegerverband, dem zur Präsentation seiner Auftragsstudie beinahe eine ganze Seite in der NZZ eingestanden wurde (resp. der Studienautorin und dem Studienautor) und nun kritisierte die SRG den Alleingang des VSM. Dieser habe die Studie eigenmächtig in Angriff genommen. Man sei vor vollendete Tatsachen gestellt und erst hinterher zur Teilnahme und Mitfinanzierung aufgefordert worden. Eine Beteiligung an einer weiteren Studie, die von beiden Seiten gemeinsam geplant würde, könne man sich aber vorstellen.