Mit einer parlamentarischen Initiative forderte die SVP-Fraktion, dass Arzneimittel für Zwangsausschaffungen zugelassen werden. Als Ultima Ratio soll der Einsatz von Beruhigungsmitteln zur Durchsetzung von Zwangsausschaffungen ausdrücklich gesetzlich erlaubt werden, um das „akute Vollzugsproblem“ zu lösen und die bestehende Rechtsunsicherheit in diesem Gebiet aufzuheben. Der Nationalrat folgte allerdings der Mehrheit seiner SPK und gab der Initiative keine Folge, da erstens keine rechtliche Grauzone zu erkennen sei und eine solche Erlaubnis zweitens internationalem Recht, insbesondere der Achtung der Menschenwürde, entgegenstehe.