Nicht zu einer Totalrevision der Verfassung, aber zu einer sehr gewichtigen Teilrevision unternahm die Regierung des Kantons Zug konkrete Schritte. Sie legte dem Parlament neun separate Vorlagen vor und beantragte darin vor allem die Revision von Bestimmungen in den Bereichen Volksrechte, Gewaltentrennung und Notrecht.

Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen