Nicht zu einer Totalrevision der Verfassung, aber zu einer sehr gewichtigen Teilrevision unternahm die Regierung des Kantons Zug konkrete Schritte. Sie legte dem Parlament neun separate Vorlagen vor und beantragte darin vor allem die Revision von Bestimmungen in den Bereichen Volksrechte, Gewaltentrennung und Notrecht.
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen- Schlagworte
- Datum
- 26. Juni 1989
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
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- LNN, 9.6., 12.6. und 26.6.89; Vat., 10.6.89.
von Matthias Rinderknecht
Aktualisiert am 06.05.2025
Aktualisiert am 06.05.2025