Perspektiven im Milchmarkt (Po. 15.3380)

Als PDF speichern

Die WAK-NR forderte den Bundesrat mittels eines Postulats dazu auf, in einem Bericht darzulegen, welche Perspektiven er für den Milchmarkt sehen würde. Der Bericht soll über die aktuelle Situation sowie über die zukünftigen Herausforderungen auf dem Schweizer Milchmarkt Auskunft geben. Dazu wurden 12 konkrete Fragen formuliert, welche im Bericht beantwortet werden sollen. Insbesondere sollen Quervergleiche mit anderen Produktionsrichtungen der Land- und Ernährungswirtschaft aufzeigen, wie sich die Milchwirtschaft im direkten Vergleich entwickelt hat. Weiter sollen die Auswirkungen verschiedener staatlicher Instrumente und Gesetzesanpassung wie beispielsweise die marktwirtschaftlichen Konsequenzen des «Schoggi-Gesetzes» beschrieben werden. Als letzter Schwerpunkt fokussieren viele Fragen auf die Auswirkungen einer Marktöffnung und die Möglichkeiten, wie diese Stossrichtung in langfristiger Perspektive am erfolgreichsten verfolgt werden könnte. Im Nationalrat legte Beat Jans (sp, BS) als Sprecher der WAK-NR dar, dass die im Postulat versammelten Fragen ein Kompromiss der Parteien sei, um mehr Informationen darüber zu erhalten, wie der Milchwirtschaft am besten geholfen werden könne. FDP-Nationalrat und Direktor des Bauernverbandes Jacques Bourgeois (fdp, FR) forderte in einem Einzelantrag die Ziffer 11 des Fragekatalogs zu streichen, deren Beantwortung Auskünfte über verschiedene Öffnungsvarianten für den Milchmarkt liefern sollte. Der Freiburger argumentierte, dass ein im Vorjahr erschienener Bericht diesen Fragen schon genügend nachgegangen wäre und sich daraus erschliessen würde, dass eine zusätzliche Marktöffnung gegenüber der EU zu starke Konsequenzen für die Schweizer Milchbauern und Milchbäuerinnen hätte. Jans bezeichnete den Antrag als Denkverbot und konterte, dass der genannte Bericht lediglich die Frage kläre, wie den Bauern geholfen werden könnte sollte der Milchmarkt geöffnet werden, nicht aber wie verschiedene Öffnungsszenarien aussehen könnten. Bundesrat Schneider-Ammann empfahl das Postulat Zwecks Informationsgewinn zur Annahme. In der Abstimmung setzten sich 102 Nationalratsmitglieder gegen 63 Gegenstimmen (8 Enthaltungen) durch und verhalfen dem ungekürzten Postulat damit zum Erfolg.

Dossier: Milchsteuerungskrise

Im April 2017 veröffentlichte der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats der WAK-NR den Bericht über die Schweizer Perspektiven im Milchmarkt. Der Bericht hatte eine umfassende Analyse der aktuellen Situation auf dem Milchmarkt sowie eine Auflistung von Chancen und Risiken für die betroffenen Akteure zum Ziel. Er hielt fest, dass der durchschnittliche Schweizer Milchpreis stark von den Entwicklungen der jeweils vorangegangenen drei Monate auf dem EU-Milchmarkt beeinflusst werde. Da in Zukunft mit mehr Schwankungen auf den internationalen Märkten gerechnet werden müsse, sei es folglich auch für die Schweizer Milchproduzierenden sinnvoll, vermehrt in betriebliches Risikomanagement zu investieren.
Der Bundesrat stellte im Bericht fest, dass sich der Milchkonsum in der Schweiz seit 2010 auf einem konstanten Niveau gehalten habe. Zwar sei die Nachfrage nach Konsummilch seit Jahren deutlich rückläufig, ein wachsender Pro-Kopf-Käsekonsum habe die Entwicklung der Milchnachfrage jedoch ausgleichen können. So sei die Menge an exportiertem Frisch-, Halbhart- sowie Hartkäse (ohne Emmentaler) seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit der EU im Juli 2007 deutlich erhöht worden. Dass die internationale Nachfrage nach Emmentaler in den vorhergegangenen Jahren schon deutlich zurückgegangen war, habe dazu geführt, dass der Anreiz für Innovationen hoch und die exportierten Käsesorten diverser geworden seien. Auf der anderen Seite habe das Freihandelsabkommen dazu geführt, dass der Marktanteil von Schweizer Käse auf dem heimischen Markt zurückging und dafür mehr preisgünstiger Käse aus dem Ausland importiert wurde. Insgesamt beurteilte der Bundesrat die Öffnung des Käsemarktes mit Ausnahme des sinkenden Marktanteils im Inland als positiv.
Der Bericht ging auch auf die Entwicklung der Rolle des Staates in der Milchwirtschaft ein: Diese habe sich nach der Einführung der Agrarpolitik 2002 stark gewandelt. Schritt für Schritt habe sich der Staat aus der direkten Stützung des Marktes zurückgezogen und der Branche die Verantwortung für das Marktgeschehen übergeben. So hätten sich die staatlichen Unterstützungsgelder im Zeitraum von 2002 bis 2015 von über 23 Rp. auf rund 11.5 Rp. pro Kilogramm Milch halbiert. Kompensiert worden sei dies zum Teil durch die allgemeinen oder ökologischen Direktzahlungen.
Eines der Hauptanliegen des Berichtes lag darin, der Milchbranche und ihren Betrieben drei Strategien vorzuschlagen, mit denen sie längerfristig bestehen können. Diese lauten: Differenzierung, sozialverträgliche Kosteneffizienz sowie internationale Vernetzung und Marktzugang. Unter Differenzierung verstand der Bundesrat, dass sich die inländischen Milchprodukte durch ihre Gegebenheiten deutlich von ihrer ausländischen Konkurrenz unterschieden. Sie überzeugten durch eine hohe Qualität und würden oft in traditionellen Familienbetrieben hergestellt, welche grossen Wert auf das Tierwohl legten. Diese Merkmale sollten gezielt für die Positionierung auf dem Markt eingesetzt werden. Sozialverträgliche Kosteneffizienz solle durch effiziente Strukturen, zum Beispiel durch den Einsatz standortangepasster Technologie und durch gute Zusammenarbeit unter den Milchproduzenten erreicht werden. Eine genaue Betrachtung der Kostenstruktur von Betrieben der Milchwirtschaft lege die Erkenntnis nahe, dass einzelne Betriebe gut doppelt so hohe Kosten aufwiesen wie andere Betriebe derselben Betriebsform. Daraus lasse sich schliessen, dass es für die betroffenen Betriebe noch viel Potential für sozialverträgliche Kostensenkungen gebe. Das grösste Einsparungspotential liege laut Bericht bei Maschinen-, Gebäude- sowie Direktkosten (z.B. Futtermittelkosten). Als dritte Strategie legt der Bundesrat der Milchbranche nahe, die Chancen, welche internationale Märkte mit sich bringen, zu nutzen und das entstandene Exportpotential auszuschöpfen. Dazu müsse die Milchbranche bis zu einem gewissen Grad auf Grenzschutz tarifärer und nicht tarifärer Art verzichten. Befristete staatliche Begleitmassnahmen sollten einen allfälligen Abbau des Grenzschutzes abfedern.

Dossier: Milchsteuerungskrise