Im Juni 2017 veröffentlichte das BAKOM einen von der KVF-NR im Zusammenhang mit der No-Billag-Initiative verlangten Bericht zu zwei Budgetvarianten für die SRG bei Gebühren-Einnahmen von CHF 1 Mrd. respektive CHF 750 Mio. Die Überprüfung von verschiedenen Budget-Varianten hatte im Vorfeld auch ein Postulat Rickli (svp, ZH) gefordert, das im Nationalrat im Jahr 2016 jedoch knapp abgelehnt worden war.
In seinem Bericht stellte das BAKOM klar, dass beide Varianten einschneidende Auswirkungen auf das Angebot der SRG und deren Struktur hätten, zumal die SRG 2016 rund CHF 1.2 Mrd. an Gebührengeldern erhielt. Bei einem Budget der SRG von CHF 1 Mrd. könne der Leistungsauftrag bezüglich Information, Kultur, Bildung, Sport und Unterhaltung zwar erfüllt werden, jedoch nur mit starken Einschränkungen, unter anderem bei Schweizer Produktionen, bei der Breite, Tiefe und Qualität des Angebots sowie bei der Kulturförderung. Betrage das Budget CHF 750 Mio. wäre inhaltlich kaum mehr Geld vorhanden für Sendungen mit Schweizer Inhalt und ebenso wenig für auf die drei grösseren Landesteile zugeschnittene Qualitätsprogramme sowie für die Kulturförderung. In beiden Szenarien käme es zu einer Konzentration der Standorte, wobei sich die SRG beim zweiten Vorschlag vermutlich auf einen einzigen Standort beschränken müsste. Dadurch gingen 800 respektive 1800 Vollzeitstellen verloren. Problematisch sei vor allem auch, dass die notwendigen Programmanpassungen zu einer Reduktion der Reichweite führen und sich dadurch auch die kommerziellen Einträge reduzieren würden. Dies sei insbesondere bei einem Budget von CHF 750 Mio. problematisch: Dadurch würden die kommerziellen Erträge massiv zurückgehen, die SRG müsste mit einem Rückgang der Gesamteinnahmen um fast 40 Prozent rechnen. Schliesslich könnten in diesem Falle die SRG-Programme vermutlich nur noch über Internet, on demand oder über Satellit verbreitet werden. Für die Gebührenzahlenden lägen bei diesen zwei Szenarien Gebührenreduktionen von CHF 40 bis 60 respektive CHF 105 bis 135 pro Jahr drin.