Kosten von Sondersessionen (Pa. Iv. 19.437)

Als PDF speichern

Sondersessionen, die Anfang der 1990er Jahre eingeführt wurden, dienen insbesondere dem Nationalrat dazu, nicht erledigte Geschäfte abzuarbeiten. «Frühlingsputz» nannte dies die Basler Zeitung. Der dreitägige «Säuberungs-Event», so die BaZ weiter, sei aber ein «kafkaeskes Ungetüm», das – rechne man die Taggelder, Essens- und Übernachtungsentschädigungen zusammen – nicht nur rund CHF 150'000 pro Tag koste, sondern zwar Papierberge abbaue, aber gleichzeitig auch immer wieder neue schaffe, weil auch während Sondersessionen Vorstösse eingereicht werden dürften.
In den Medien gelobt wurde hingegen der Entscheid der Büros beider Räte, in Absprache mit den Kommissionssekretariaten für 2018 keine Sondersession einzuberufen. Die Geschäftslast mache dies nicht nötig, informierte der Informationschef des Bundesparlaments, Mark Stucki. Damit spare das Parlament wohl rund eine halbe Million Franken, lobte die Aargauer Zeitung.

Anfang Juni 2019 nahm Andreas Glarner (svp, AG) den Ball auf und verlangte mittels einer parlamentarischen Initiative, dass Sondersessionen unentgeltlich zu leisten seien. Das Thema «Sparen bei Sondersessionen» war in den Vorjahren in einigen Medien diskutiert worden. Glarner begründete seinen Vorstoss mit den Kosten einer Sondersession. Den Steuerzahlenden würden dafür rund eine halbe Million Franken berechnet. Da Sondersessionen vor allem durchgeführt würden, um die Geschäftslast abzubauen, müsse von den Parlamentsmitgliedern mehr Disziplin verlangt werden. Wenn es weniger Vorstösse gäbe und mehr Disziplin beim Beanspruchen von Redezeit herrschen würde, dann würden die ordentlichen Sessionen für den Abbau der Geschäftslast ausreichen. Um diese Disziplin herzustellen, verlangte der Aargauer SVP-Nationalrat, dass die durch die Parlamentsmitglieder selber verursachte «Überzeit» nicht mehr entgolten werde. Zeit und Geld könnte man zudem auch sparen, indem man auf eine der beiden Kommissionsberichterstattungen verzichte, die im Nationalrat jeweils von zwei Kommissionsmitgliedern in verschiedenen Landessprachen vorgebracht werden. Die Simultanübersetzungen wären ausreichend – so Glarner.