Der Bundesrat gab für den Voranschlag 1998 ein Zieldefizit von CHF 5.5 Mrd. vor. Im Juni sah er sich in einer ersten Runde jedoch mit Departementseingaben konfrontiert, die mit CHF 7.2 Mrd. im Minus lagen; nach den Sommerferien reduzierte sich der Fehlbetrag auf CHF 5.8 Mrd. Für die fehlenden CHF 300 Mio. griff der Bundesrat zum Rotstift und kürzte als Hauptposten CHF 100 Mio. bei der SBB und mit einem auf drei Jahre befristeten Bundesbeschluss weitere CHF 50 Mio. beim Bundespersonal. Das Budget erreichte damit das angestrebte Defizit von CHF 5.5 Mrd. (1997: 5.8 Mrd., unter Berücksichtigung der Kreditsperre). Dazu kamen allerdings drei Sonderfaktoren: Eine einmalige Zahlungsspitze von CHF 1.85 Mrd. an die SBB (Die CHF 1.85 Mrd. stellen keine Mehrausgabe dar. Da der Infrastrukturbeitrag an die SBB (Amortisation, Zinsen und Unterhalt) im Rahmen der Bahnreform von 1998 an nicht mehr nach-, sondern vorschüssig abgegolten wird, fällt er 1998 aber doppelt an), das Investitionsprogramm mit CHF 140 Mio. und ein rückzahlbares Darlehen an die Arbeitslosenversicherung (ALV) von zusätzlichen CHF 500 Mio. Eingerechnet dieser Sonderfaktoren ergab sich ein Defizit von knapp CHF 7.4 Mrd. und ein Ausgabenwachstum von 6,9%. Bereinigt um die drei Sonderfaktoren wies der zuhanden des Parlaments verabschiedete Voranschlag 1998 noch ein Ausgabenwachstum von knapp CHF 600 Mio. oder 1,3% aus. Dieses ist fast ausschliesslich auf die übrigen Sozialversicherungen (AHV, IV und Krankenversicherung), die Betreuungskosten für Asylbewerber und Flüchtlinge sowie den Strassenbau zurückzuführen. Bedingt durch die erwähnten Sonderfaktoren wird die Staatsquote gemäss EFD auf 12,4% des BIP ansteigen. Bei den Einnahmen rechnet das EFD für 1998 mit einer Zunahme von CHF 1.5 Mrd. oder 3,8%. Bei den Fiskaleinnahmen fallen die budgetierten Veränderungen bei der Mehrwertsteuer (+700 Mio.), der Verrechnungssteuer (+550 Mio.), den Stempelabgaben (+475 Mio.) und der Mineralölsteuer (+350 Mio.) gegenüber 1997 am stärksten ins Gewicht. Die Zunahme bei der Verrechnungssteuer hängt mit dem Veranlagungs- und Abrechnungsverfahren zusammen, das zu einnahmenstärkeren geraden Jahren führt. Bei der Mineralölsteuer entspricht der Zuwachs in etwa dem Einnahmenausfall des Vorjahres, der mit der Einführung des Mineralölsteuergesetzes zusammenhing. Dem Voranschlag wurden eine schrittweise Erholung der Konjunktur, aber auch eine geringfügig höhere Teuerung zugrundegelegt. Einnahmen- und Ausgabenentwicklung basieren auf der Annahme eines Wirtschaftswachstums von real 1,5%.

Bereits bevor der Voranschlag in die Räte kam, musste der Bundesrat eine Korrektur vornehmen und bei der Arbeitslosenversicherung zusätzliche CHF 590 Mio. budgetieren (2.2 Mrd. anstatt 1.6 Mrd.). Damit erhöhte sich der Fehlbetrag des Voranschlags auf knapp CHF 8 Mrd.
Zum Referendum gegen den im Rahmen des Voranschlags 1997 dringlichen Bundesbeschluss zur ALV siehe hier.

Die Finanzkommissionen beider Räte suchten nach zusätzlichen Ausgabenkürzungen, scheiterten jedoch, weil die meisten Ausgaben gesetzlich gebunden sind und «die Zitrone ausgepresst» sei. Während die Finanzkommission des Ständerates dem Plenum schliesslich nur gerade Kürzungen von CHF 151 Mio. empfahl, nahm jene des Nationalrates Kürzungen von CHF 350 Mio. vor. Abgezwackt wurde vor allem beim Nationalstrassenbau und beim Militär. Dafür begrenzten beide Kommissionen das Lohnopfer des Bundespersonals, indem sie dieses nach Lohnkategorien abstuften.

Auch das Parlament vertröstete sich grösstenteils auf das Stabilisierungsprogramm 98 und das Haushaltsziel 2001. Als Erstrat lehnte der Ständerat zwei Rückweisungsanträge Uhlmann (svp, TG) und Weber (ldu, ZH) ab, die ein Defizit von maximal CHF 6 Mrd. bzw. CHF 7 Mrd. zulassen wollten. Dem befristeten Lohnopfer des Bundespersonals von höchstens 3% stimmte er zu, wobei er dieses gemäss dem Kommissionsantrag abstufte. Einen Antrag Seiler (svp, SH), der untere Lohnkategorien von der Lohnkürzung ausnehmen wollte, lehnte er ab, ebenso wie einen Antrag Frick (cvp, SZ), der die Parlamentarierentschädigungen kürzen wollte. Der Ständerat folgte durchwegs seiner Finanzkommission und sanktionierte schliesslich ein Defizit von CHF 7.78 Mrd. Auch im Nationalrat waren drei Rückweisungsanträge chancenlos. Die SVP verlangte Kürzungen von CHF 2.4 Mrd., der LdU ein Defizit von höchstens CHF 7 Mrd. und die Demokratische Fraktion ein solches von höchstens CHF 4 Mrd. Wie im Ständerat war auch in der grossen Kammer das Lohnopfer der Bundesbeamten Zankapfel. Während ein Antrag Hafner (sp, SH) tiefere Lohnklassen vor Abstrichen bewahren wollte, forderte Blocher (svp, ZH) eine generelle Besoldungsrevision und einen Abbau von 100 Stellen. In einer «unheiligen Allianz» brachten Linke und SVP lineare Lohnkürzungen zu Fall. Ansonsten folgte auch der Nationalrat seiner Finanzkommission und lehnte unter anderem einen Antrag Blocher, den Etat für die Flüchtlingshilfe um CHF 47 Mio. zu kürzen, ab. Die SP hatte keinen Erfolg mit Angriffen auf die Mittel des EMD, und die Lastwagenlobby scheiterte erneut mit dem Versuch, die Entwicklung eines Fahrleistungsmessgerätes zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zu stoppen. Den Bauern versagte der Nationalrat den Wunsch, die von der Kommission um CHF 10 Mio. gekürzten Finanzen für Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten wieder aufzustocken. In der Differenzbereinigung schloss sich der Ständerat bei den meisten Positionen dem sparfreudigeren Nationalrat an. Abstriche von CHF 40 Mio. bei der Rüstung lehnte er aber ab und ging auch auf einen Vermittlungsantrag für eine Reduktion von CHF 16 Mio. nicht ein. Auch bezüglich des Lohnopfers hielt der Ständerat an seiner Position fest. Der Nationalrat lehnte zwar lineare Lohnkürzungen erneut ab, verweigerte mit Hilfe der SVP aber auch eine Aufstockung des Budgets. Der Bundesrat stellte deshalb Einsparungen andernorts beim Personal in Aussicht.
Zum Lohnopfer der Bundesbeamten siehe auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).

Am 18. Dezember verabschiedeten die eidgenössischen Räte den Voranschlag 1998. Dieser schliesst bei Ausgaben von CHF 47.59 Mrd. und Einnahmen von CHF 39.97 Mrd. mit einem Aufwandüberschuss von CHF 7.622 Mrd. ab. Gegenüber der bundesrätlichen Vorlage konnte das Parlament das Ergebnis damit um etwas mehr als CHF 330 Mio. verbessern. Das Ausgabenwachstum wurde schlussendlich auf 7,6% (bzw. 6,3% ohne Berücksichtigung der Kreditsperre) gegenüber dem Vorjahresbudget veranschlagt.

Der Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung wurde mit knapp CHF 7.4 Mrd. ausgewiesen. Gemäss Voranschlag werden 1998 die Schulden des Bundes die Grenze von CHF 100 Mrd. überschreiten, und die Verschuldungsquote wird auf 26,7% ansteigen. Damit wird der Bund CHF 3.4 Mrd. für Zinsen ausgeben müssen.

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für 1998 einen Ausgabenüberschuss von CHF 12.4 Mrd. (1997: 9.4 Mrd.). Bei einem budgetierten Defizit des Bundes von CHF 7.6 Mrd. und der Kantone von CHF 4.2 Mrd. (siehe weiter unten) veranschlagten die Gemeinden ein Defizit von CHF 600 Mio. Dieses fällt zu einem grossen Teil auf die Städte. Dramatisch ist vor allem die Neuverschuldung der öffentlichen Hand: Im Vergleich zu 1996 wird sich diese bis 1998 von 1,7 auf 3,5% des BIP verdoppeln. Damit wird die Schweiz erstmals seit 1993 einem der zentralen Maastricht-Kriterien für den Beitritt zur Währungsunion nicht mehr genügen, nämlich jenem, dass das Defizit aller Gebietskörperschaften inkl. Sozialversicherungen 3% des BIP nicht übersteigen darf. Das zweite zentrale Kriterium, wonach die öffentliche Verschuldung 60% des BIP nicht übersteigen darf, erfüllt die Schweiz mit einer geschätzten Gesamtverschuldung von CHF 202 Mrd. bis Ende 1998 noch. Die Verschuldungsquote wird dann aber bereits mehr als 50% betragen; 1990 machte sie erst 32% aus.