Die Resultate am Aktienmarkt und die Höhe der Liegenschaftszinsen würden gegen eine Senkung des Mindestzinssatzes, die weiterhin sehr tiefen Zinssätze gegen eine Anhebung desselben sprechen, erklärte der Bundesrat im November 2017, weshalb er sich für eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes bei 1 Prozent für das Jahr 2018 entschied. Die BVG-Kommission hatte ihm zuvor zu demselben Wert geraten. Bis zur Entscheidung im nächsten Jahr will der Bundesrat zudem seine Entscheidungsgrundlagen zur Festlegung des BVG-Mindestzinssatzes analysieren.

Dossier: Entwicklung des BVG-Mindestzinssatzes (seit 2003)