Erhebung der Umweltauswirkungen von Personenwagen (Po. 19.3374)

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Die zeitgemässe und zukunftsgerichtete Erhebung der Umweltauswirkungen von Personenwagen verlangte Nationalrat Grossen (glp, BE) mit einem Postulat. Mit einem Bericht solle der Bundesrat Klarheit über die Umweltauswirkungen von Personenwagen aller Antriebssysteme schaffen, wobei die Resultate verständlich und für alle Antriebsarten identisch dargestellt werden sollen. Grossen begründete sein Postulat mit der angesichts vielfältiger und qualitativ unterschiedlicher Studien und verschiedenen Messgrössen wachsenden Verunsicherung in der Bevölkerung. Um eine angemessene Konsumentscheidung zu treffen, sei die Bevölkerung auf einen Bericht angewiesen, der die Umweltauswirkungen verschiedener Antriebsarten korrekt und verständlich vergleiche.
Das Postulat wurde von Nationalrat Wobmann (svp, SO) bekämpft: Er verlangte im Plenum des Rats, welcher das Postulat im September 2019 behandelte, dass «das UVEK besser überlegen» solle, «wie die Strasseninfrastruktur auf Vordermann gebracht werden» könne, «anstatt für viel Geld nutzlose Berichte» zu erstellen.
Bundesrätin Sommaruga unterstützte das Postulat jedoch. Sie verwies auf die «Roadmap Elektromobilität 2022», in deren Rahmen ein ähnlicher Bericht für Personenwagen mit Elektroantrieb erstellt werde. Diese Arbeiten könnten dann mit einem Vergleich von Personenwagen anderer Antriebsart verbunden werden. Die SVP-Fraktion stimmte geschlossen dagegen, alle anderen Fraktionen stimmten zu: Mit 125 zu 65 Stimmen (0 Enthaltungen) wurde das Postulat angenommen.

In einem Bericht vom April 2023 befasste sich das UVEK mit dem Anliegen des Postulats Grossen (glp, BE), welches eine zeitgemässe und zukunftsgerichtete Erhebung der Umweltauswirkungen von Personenwagen gefordert hatte.
Basierend auf Ökoinventaren der Jahre 2021 und 2022 enthielt der Bericht einen Vergleich der Umweltbelastung von Personenwagen mit unterschiedlichen erneuerbaren und nicht-erneuerbaren Antrieben. Die geringsten Umweltauswirkungen haben demnach batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), die mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Ähnlich geringe Umweltauswirkungen weisen Brennstoffzellenfahrzeuge auf, die mit Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen betrieben werden. Werden BEV mit nicht-erneuerbarem Strom betrieben, steigt ihre Umweltbelastung, sie ist aber weiterhin tiefer als jene von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Die höchste Umweltbelastung sowie auch den höchsten Energieverbrauch erreichen Benzinfahrzeuge. Werden die Benzinfahrzeuge hybridisiert, sinken die gesamthaften Umweltauswirkungen, was aber massgeblich vom Ladeverhalten abhängt, so das UVEK in seinem Bericht. Werden die Grössenklassen der Fahrzeuge betrachtet, schneiden kleine, kompakte Personenwagen in ihrer Umweltbilanz besser ab als grosse, schwere Fahrzeuge. Generell würde aber das Umsteigen auf den ÖV oder das Fahrrad die individuelle Umweltbelastung am massgeblichsten reduzieren.
In einem zweiten Teil präsentierte der Bericht auch Entwicklungspotenziale und Empfehlungen für die Jahre 2030 bis 2050. Angelehnt an die Energieperspektiven 2050+ des Bundes wurden im Bericht zwei Szenarien geprüft: das «Weiter-wie-bisher»-Szenario und das Anstreben einer Netto-Null-Bilanz. Für beide Szenarien weisen die BEV gemäss dem Bericht das grösste Einsparpotential bei den CO2-Emissionen auf (75% Einsparpotential im Vergleich zu grossen Benzinfahrzeugen). Damit die BEV ihr gesamtes Reduktionspotenzial entfalten könnten, sei es aber wichtig, ihre Lebensfahrleistung zu verbessern und leichtere Batterien einzuführen.

In der Sommersession 2024 hiess der Nationalrat die Abschreibung eines Postulats Grossen (glp, BE) gut, welches eine zeitgemässe und zukunftsgerichtete Erhebung der Umweltauswirkungen von Personenwagen gefordert hatte. Der Bundesrat hatte die Abschreibung des Postulats im Rahmen des Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2023 beantragt, da das Anliegen des Postulats in einem Bericht des UVEK über die Umweltauswirkungen von Personenwagen mit unterschiedlichen erneuerbaren und nicht-erneuerbaren Antrieben aufgegriffen worden sei.