Pannenstreifenumnutzungen mit vereinfachten Verfahren ermöglichen (Mo. 17.3748)

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Pannenstreifenumnutzungen mit vereinfachten Verfahren ermöglichen wollte Nationalrat Christian Imark (svp, SO) mit einer 2017 eingereichten Motion. Mittels Pannenstreifenumnutzungen sollten gemäss dem Motionär Engpässe im Nationalstrassennetz mit geringerem Aufwand behoben werden können, als dies mit regulären Ausbauschritten der Fall sei. Weil jedoch die ordentlichen Plangenehmigungsverfahren von «Querulantenverbänden» (Imark) gezielt dazu genutzt würden, mit übertriebenen Forderungen den Ausbau über Jahrzehnte zu blockieren, solle für Pannenstreifenumnutzungen kein ordentliches Plangenehmigungsverfahren notwendig sein, sondern ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden können. Dies lasse sich rechtfertigen, weil die zur Umnutzung der Pannenstreifen notwendigen baulichen Massnahmen weit geringer seien als jene im ordentlichen Ausbau, so die Begründung des Motionärs.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da Pannenstreifenumnutzungen oftmals mit weiteren Arbeiten einhergingen, beispielsweise mit Lärmschutzmassnahmen, was ein ordentliches Plangenehmigungsverfahren doch notwendig mache. Umnutzungen von Pannenstreifen als lokale Verkehrsmanagement-Massnahmen ohne grössere bauliche Veränderungen würden hingegen ohnehin nicht dem nationalstrassenrechtlichen Plangenehmigungsverfahren unterliegen. Obschon Bundesrätin Sommaruga bei der Behandlung der Motion im Nationalrat im September 2019 ihren Willen bekundete, «rasch und unbürokratisch» mit temporären Umnutzungen ohne grössere bauliche Anpassungen umzugehen, nahm die grosse Kammer die Motion mit 115 gegen 75 Stimmen an (keine Enthaltungen).

Fünf Jahre nach der Behandlung im Nationalrat beugte sich in der Herbstsession 2024 auch der Ständerat über eine Motion Imark (svp, SO), die Pannenstreifenumnutzungen mit vereinfachten Verfahren ermöglichen wollte. Die KVF-SR empfehle die Motion mit 4 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Ablehnung, erklärte Marianne Maret (mitte, VS) im Rat. Für einen Teil der Pannenstreifen sei eine vereinfachte Umnutzung bereits möglich, diese unterstütze man auch. Da für die Umnutzung der restlichen Pannenstreifen oftmals Bauarbeiten auf angrenzenden Grundstücken nötig seien, lehne die Kommissionsmehrheit eine weitere Lockerung des Bewilligungsverfahrens für die Pannenstreifenumnutzung ab. Zugunsten der Motion meldete sich Kommissionsmitglied Pascal Broulis (fdp, VD) zu Wort: Er sehe diese als Möglichkeit, die Qualität des Verkehrs schnell und unbürokratisch zu verbessern. Der Ständerat folgte jedoch Kommissionsmehrheit und Bundesrat und lehnte die Motion stillschweigend ab. Damit war die Motion erledigt.