In Übereinstimmung mit den Sozialpartnern und der BVG-Kommission beliess der Bundesrat den BVG-Mindestzinssatz 2020 bei 1 Prozent. Die gute Entwicklung der Finanzmärkte sowie die tiefe Mindestverzinsung sprächen gegen eine Senkung, die tiefen Zinsen am Kapitalmarkt gegen eine Erhöhung des Mindestzinsssatzes, erklärte der Bundesrat.
Dossier: Entwicklung des BVG-Mindestzinssatzes (seit 2003)- Datum
- 6. November 2019
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
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von Anja Heidelberger
Aktualisiert am 13.04.2020
Aktualisiert am 13.04.2020