Eine parlamentarische Initiative Rickli (svp, ZH), eingereicht im November 2016, forderte, dass das Strafmass für Vergewaltigungen erhöht wird. Neu soll Vergewaltigung mit drei bis zehn Jahren Haft bestraft werden (bisher ein bis zehn Jahre) und in schweren Fällen mit mindestens fünf Jahren Haft (bisher drei Jahre). Die Mindeststrafe von drei Jahren sei nötig, um sicherzustellen, dass in jedem Fall eine unbedingte Haftstrafe gegen die Täter verhängt werde, so die Begründung Ricklis. Eine bedingte Haftstrafe sei keine angemessene Strafe für eine Vergewaltigung. Die RK-NR gab der Initiative im Februar 2018 Folge. Ihre Schwesterkommission zeigte sich im Januar 2019 mit diesem Entscheid allerdings nicht einverstanden, denn sie wollte das Strafmass im Zuge der Harmonisierung der Strafrahmen betrachten.
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)- Schlagworte
- Datum
- 18. Januar 2019
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 16.483
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Elia Heer
Aktualisiert am 25.09.2020
Aktualisiert am 25.09.2020