Im Oktober 2014 berichtete der Bundesrat, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge für das Jahr 2015 bei 1.75 Prozent belassen zu wollen. Zuvor hatte auch die BVG-Kommission dem Bundesrat diesen Mindestzinssatz empfohlen.

Dossier: Entwicklung des BVG-Mindestzinssatzes (seit 2003)