Im Oktober 2014 berichtete der Bundesrat, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge für das Jahr 2015 bei 1.75 Prozent belassen zu wollen. Zuvor hatte auch die BVG-Kommission dem Bundesrat diesen Mindestzinssatz empfohlen.
Dossier: Entwicklung des BVG-Mindestzinssatzes (seit 2003)- Datum
- 22. Oktober 2014
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
- anzeigen
von Anja Heidelberger
Aktualisiert am 13.04.2020
Aktualisiert am 13.04.2020