Im Oktober 2010 gab der Bundesrat bekannt, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2011 beruhend auf der neuen, von der BVG-Kommission empfohlenen Berechnungsmethode bei 2 Prozent zu belassen. Die Kommission und die Arbeitgeberverbände hatten einen Mindestzinssatz von (maximal) 2 Prozent, die Gewerkschaften einen von 2.75 Prozent empfohlen.

Dossier: Entwicklung des BVG-Mindestzinssatzes (seit 2003)