Im Oktober 2010 gab der Bundesrat bekannt, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2011 beruhend auf der neuen, von der BVG-Kommission empfohlenen Berechnungsmethode bei 2 Prozent zu belassen. Die Kommission und die Arbeitgeberverbände hatten einen Mindestzinssatz von (maximal) 2 Prozent, die Gewerkschaften einen von 2.75 Prozent empfohlen.
Dossier: Entwicklung des BVG-Mindestzinssatzes (seit 2003)- Datum
- 1. Oktober 2010
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
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von Anja Heidelberger
Aktualisiert am 13.04.2020
Aktualisiert am 13.04.2020