Für das Jahr 2010 beliess der Bundesrat den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 2 Prozent. Zwar liege der langfristige gleitende Durchschnitt der siebenjährigen Bundesobligationen, an dem er sich orientiere, bei 2.3 Prozent, die Aktienmärkte hätten aber die massiven Verluste des letzten Jahres noch nicht kompensieren können, weshalb eine Anhebung des Satzes nicht angezeigt sei, erklärte der Bundesrat. Auch die BVG-Kommission sowie die Sozialpartner hatten sich zuvor für einen Mindestzinssatz von 2 Prozent ausgesprochen.

Dossier: Entwicklung des BVG-Mindestzinssatzes (seit 2003)