Im November 2011 gab der Bundesrat bekannt, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2012 von 2 Prozent auf 1.5 Prozent zu senken. Dieser Wert sei auf die negative Entwicklung der Aktienmärkte sowie auf die rekordtiefen Zinssätze für Bundesobligationen zurückzuführen. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) habe einen Zinssatz von 1 Prozent, die BVG-Kommission mehrheitlich einen von 1.5 Prozent und die Gewerkschaften einen von 2 Prozent empfohlen, teilte der Bundesrat mit.

Dossier: Entwicklung des BVG-Mindestzinssatzes (seit 2003)