Differenzierte Codierung von IV-Gebrechen (Po. 20.3598)

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Gabriela Suter (sp, AG) störte sich an den veralteten Codizes bei der Klassifikation von IV-Gebrechen aus den sechziger Jahren und verlangte deren Ersetzung durch eine neue, international anerkannte Codierung (ICD-Codes). Aufgrund der alten Codierung seien keine verlässlichen Aussagen über die Diagnosen, ihre historischen Entwicklungen und ihre Anteile an allen Gebrechen möglich, wodurch zum Beispiel auch die Eingliederungsmassnahmen nicht evaluiert werden könnten. In der Herbstsession 2020 nahm der Nationalrat das Postulat stillschweigend an, nachdem sich auch der Bundesrat für eine Annahme ausgesprochen hatte.

Im November 2022 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht in Erfüllung der Motion Suter (sp, AG) zur Verwendung einer international anerkannten Codierung bei der Klassifikation von IV-Gebrechen. Er hielt darin fest, dass die aktuelle Codierung die «Steuerungs- und Aufsichtsziele der Invalidenversicherung» erfülle und die Ersetzung durch eine international anerkannte Codierung weder den Versicherten noch der Versicherung einen Mehrwert bringe. Zentral sei für die IV die Eingliederungsfähigkeit einer Person, nicht die Diagnose. Damit erachtete die Regierung das Postulat als erfüllt, woraufhin es der Nationalrat in der Sommersession 2023 stillschweigend abschrieb.