Im November 2023 präsentierte der Bundesrat in Erfüllung eines Kommissionspostulats der KVF-SR den Bericht «Mobilfunk im Millimeterwellenbereich», der unter anderem die Zuständigkeiten im Bereich des Mobilfunks aufzeigt. Ein Grossteil der planerischen und organisatorischen Aufgaben liegt demnach beim Bund, während der Vollzug, wie beispielsweise der Bau von Mobilfunkanlagen, den Kantonen und Gemeinden obliegt. Diese breit verteilten Zuständigkeiten stellen laut dem Bundesrat eine Herausforderung dar. Gesamthaft hielt der Bundesrat aber fest, dass die Zuständigkeiten sachgerecht seien, alle beteiligen Akteurinnen und Akteure adäquat einbezogen würden und eine ausreichende Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Branchen und Verwaltungseinheiten bestehe. So könnten sich beispielsweise die Kantone in den Konsultationsverfahren vor der Mobilfunkfrequenzvergabe einbringen. Bezüglich der Nutzung von Forschungsergebnissen liess der Bundesrat verlauten, dass die Resultate zu den Effekten der Millimeterwellen auf die Gesundheit und die Umwelt bereits in die Planung der Mobilfunkinfrastruktur einbezogen würden. Weiter bestünden ausreichend etablierte und transparente Informationskanäle betreffend Mobilfunk und Strahlung. Der Bundesrat schlussfolgerte aus dem Bericht, dass für die Nutzung von Millimeterwellen im Mobilfunkbereich ein entsprechender Bundesratsentscheid nötig wäre. Ein solcher Entscheid ist laut dem Bundesrat aber erst dann denkbar, wenn eine ausreichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Nachfrage besteht, was noch nicht der Fall sei. In anderen Bereichen würden Milimeterwellen bereits eingesetzt und reguliert. Der Bundesrat nehme aber auch ernst, dass ein Teil der Bevölkerung kritisch gegenüber der Einführung neuer Millimeterwellentechnologien sei.
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit