Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone (Po. 21.3596)

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Die KVF-SR beschloss im Mai 2021, ein Kommissionspostulat betreffend die zukünftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im Millimeterwellenbereich einzureichen. Sie tat dies im Rahmen der Debatte zu drei Standesinitiativen (Kt. Iv. Genf 20.309; Kt. Iv. Neuenburg 20.314; Kt. Iv. Jura 21.305), welche ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes forderten. Als Millimeterwellenbereich wird der Frequenzbereich ab 24 Gigahertz bezeichnet. Das Kommissionspostulat forderte den Bundesrat auf, in einem Bericht aufzuzeigen, wie der frühzeitige Einbezug der Kantone und der Parlamentskommissionen bei dieser Thematik sichergestellt und die Bevölkerung adäquat informiert wird und wie die entsprechenden Forschungsergebnisse zum Millimeterwellenbereich in einen allfälligen Entscheid über die Nutzung dieser Frequenzen einbezogen werden.

Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2021 einmal mehr mit dem Thema Mobilfunk/5G. In diesem Rahmen erläuterte Stefan Engler (mitte, GR) die Überlegungen der KVF-SR zu drei Standesinitiativen (Kt.Iv. GE 20.309; Kt.Iv. JU 21.305; Kt.Iv. NE 20.314) betreffend ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellennetzes sowie zum Postulat zur zukünftigen Frequenznutzung für den Mobilfunk im Millimeterwellenbereich, das die KVF-SR selbst im Mai 2021 eingereicht hatte. Engler erläuterte, dass sich mehrere Forderungen der Standesinitiativen bereits in Umsetzung befänden. So sei eine schweizweite Übersicht über die Belastung durch nichtionisierende Strahlungen – ein so genannter Funkwellenkataster – lanciert worden. Zudem sei der Einbezug der Kantone und der Gemeinden bei der Planung der Netzabdeckung durch einen neuen Leitfaden sowie durch das Mitspracherecht der Gemeinden und Kantone bei der Standortwahl für Mobilfunkanlagen bereits gewährleistet. Schliesslich sei auch die geforderte Information und die Sensibilisierung der Bevölkerung bereits in die Wege geleitet: Der Bundesrat habe diese Massnahme aufgrund des Berichtes der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung beschlossen. Die wichtigste Forderung jedoch, jene nach einem Moratorium für den Aufbau der 5G-Millimeterwellennetze, wollte die KVF-SR nicht erfüllen, da dies «schwerwiegende Auswirkungen» auf Wissenschaft, Innovation und auch auf die Gesellschaft mit sich bringen könnte. Im Gegenzug habe die Kommission jedoch beschlossen, ein eigenes Postulat einzureichen, welches die in den Standesinitiativen geschilderten Sorgen aufnimmt. Mit diesem Postulat solle der Einbezug der Kantone und der Parlamentskommissionen sowie eine adäquate Information der Bevölkerung sichergestellt werden. Auch sollen die Forschungsergebnisse zum Millimeterwellenbereich in einen späteren Entscheid betreffend die Nutzung ebendieser Frequenzen einfliessen. Engler empfahl deshalb, die drei Standesinitiativen abzulehnen und das Kommissionspostulat anzunehmen. Das Stöckli kam dieser Empfehlung stillschweigend nach.

Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Im November 2023 präsentierte der Bundesrat in Erfüllung eines Kommissionspostulats der KVF-SR den Bericht «Mobilfunk im Millimeterwellenbereich», der unter anderem die Zuständigkeiten im Bereich des Mobilfunks aufzeigt. Ein Grossteil der planerischen und organisatorischen Aufgaben liegt demnach beim Bund, während der Vollzug, wie beispielsweise der Bau von Mobilfunkanlagen, den Kantonen und Gemeinden obliegt. Diese breit verteilten Zuständigkeiten stellen laut dem Bundesrat eine Herausforderung dar. Gesamthaft hielt der Bundesrat aber fest, dass die Zuständigkeiten sachgerecht seien, alle beteiligen Akteurinnen und Akteure adäquat einbezogen würden und eine ausreichende Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Branchen und Verwaltungseinheiten bestehe. So könnten sich beispielsweise die Kantone in den Konsultationsverfahren vor der Mobilfunkfrequenzvergabe einbringen. Bezüglich der Nutzung von Forschungsergebnissen liess der Bundesrat verlauten, dass die Resultate zu den Effekten der Millimeterwellen auf die Gesundheit und die Umwelt bereits in die Planung der Mobilfunkinfrastruktur einbezogen würden. Weiter bestünden ausreichend etablierte und transparente Informationskanäle betreffend Mobilfunk und Strahlung. Der Bundesrat schlussfolgerte aus dem Bericht, dass für die Nutzung von Millimeterwellen im Mobilfunkbereich ein entsprechender Bundesratsentscheid nötig wäre. Ein solcher Entscheid ist laut dem Bundesrat aber erst dann denkbar, wenn eine ausreichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Nachfrage besteht, was noch nicht der Fall sei. In anderen Bereichen würden Milimeterwellen bereits eingesetzt und reguliert. Der Bundesrat nehme aber auch ernst, dass ein Teil der Bevölkerung kritisch gegenüber der Einführung neuer Millimeterwellentechnologien sei.

Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Mit dem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2023 beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats der KVF-SR zur Nutzung von Millimeterwellen im Mobilfunkbereich. Der Bundesrat hatte im November 2023 einen Bericht zum Thema präsentiert, in welchem die Anliegen des Postulats aufgenommen worden waren.
Der Ständerat genehmigte die Abschreibung des Postulats in der Sommersession 2024.

Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit