Im Sommer 2020 reichte die SGK-NR eine Motion ein, mit der sie eine Evaluation der Aufnahme einer leistungsorientierten Abgeltung (LOA) der Apothekerinnen und Apotheker forderte. Diese soll in die Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitsbereich aufgenommen werden.
Die Kommission begründete ihren Vorstoss mit der Schaffung von Anreizen in den Tarifverträgen, welche den Anteil an Generika erhöhen sollte, wobei dies allerdings eine klare Anerkennung der Leistungen der Apotheker und Apothekerinnen durch die OKP voraussetze. Diese könnten gegebenenfalls ein erhebliches Sparpotential darstellen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, weil mit dem Tarifvertrag LOA IV/1 bereits eine Regelung existiere. Zudem sei in der Vernehmlassungsvorlage zum zweiten Kostendämpfungspaket im Gesundheitswesen bereits vorgesehen, «dass gewisse Leistungen im Rahmen von ärztlich geleiteten, strukturierten Programmen durch zugelassene, nicht-ärztliche Leistungserbringer», was auch die Apothekerschaft beinhalte, ausgeführt werden können. Im Oktober 2020 kam die Motion in den Nationalrat. Das Geschäft war zu diesem Zeitpunkt bereits im Rahmen des Pakets 1 der Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen behandelt worden, weshalb es im Rat zu keiner Debatte kam. Trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates nahm die grosse Kammer die Motion mit 175 zu 7 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) deutlich an. 6 der Gegenstimmen stammten aus dem Lager der Mitte-Fraktion, eine aus der FDP-Fraktion.