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Zusammenfassung
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Mit zwei parlamentarischen Initiativen verlangte die Rechtskommission des Nationalrats im Januar 2022 eine Anpassung des SchKG, um künftig Betroffene besser vor ungerechtfertigten Betreibungen zu schützen. Konkret sah der nach Folgegeben durch die Schwesterkommission von der RK-NR erarbeitete Entwurf vor, dass die betriebene Person in zusätzlichen Fällen verhindern können soll, dass Drittpersonen von der Betreibung erfahren. Der Bundesrat unterstützte den Entwurf inhaltlich, kritisierte jedoch den Verzicht auf eine öffentliche Stellungnahme. Die Kommission hatte sich gegen die Durchführung einer Vernehmlassung entschieden, weil es aus ihrer Sicht um eine Präzisierung einer bestehenden, breit abgestützten Gesetzesgrundlage gehe. In beiden Räten war sowohl der Verzicht auf eine Vernehmlassung wie auch die Gesetzesanpassung unbestritten und der Entwurf wurde im Rahmen der Frühjahrssession 2025 in den Schlussabstimmungen jeweils einstimmig angenommen. Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen traten am 10. Juli 2025 in Kraft.
Chronologie
Lancierung Initiativen und Folgegeben durch RK-SR
Entwurf veröffentlicht
Stellungnahme Bundesrat
Annahme Nationalrat
Annahme Ständerat und Schlussabstimmung