Stärkung der Verlagerung durch den Einsatz von kranbaren Sattelaufliegern (Po. 22.3001)

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Neben zwei weiteren Vorstössen zur Verlagerungspolitik (Mo. 22.3000 und Mo. 22.3013) reichte die KVF-NR im Januar 2022 auch ein Postulat betreffend die Förderung der Verlagerung durch den Einsatz von kranbaren Sattelaufliegern ein. Die Kommission wollte den Bundesrat damit beauftragen zu prüfen, ob durch eine solche Förderung ein zusätzliches Verlagerungspotenzial entstehen würde und ob zudem der Einsatz nicht kranbarer Sattelauflieger in Zukunft gänzlich verboten werden könnte. Die KVF-NR argumentierte, dass zwar immer mehr Strassentransportunternehmen in solche Anhänger investierten, aber trotzdem immer noch über 80 Prozent der Sattelauflieger nicht durch einen Kran transportierbar und somit für den Verlad ungeeignet seien.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats: Er zeigte sich bereit, im Rahmen des Verlagerungsberichts 2023 über mögliche Massnahmen zur Förderung der kranbaren Sattelauflieger Bericht zu erstatten. Ein Verbot der nicht kranbaren Sattelauflieger ohne Absprache mit der EU schloss er jedoch aus.
Der Nationalrat diskutierte den Vorstoss in der Frühjahrssession 2022. Benjamin Giezendanner (svp, AG) sprach sich gegen das Postulat aus und kritisierte, dass das in Erwägung gezogene Verbot gegen das Landverkehrsabkommen mit der EU verstossen würde. Da der Bundesrat das Postulat zur Annahme empfohlen hatte und keine anderslautenden Anträge eingegangen waren, wurde es ohne Abstimmung angenommen.

Dossier: Verlagerung von der Strasse auf die Schiene

Im Verlagerungsbericht für die Jahre 2021-2023 befasste sich der Bundesrat unter anderem mit einem Postulat der KVF-NR betreffend die Stärkung der Verlagerung durch den Einsatz von kranbaren Sattelaufliegern. Laut dem Bericht sind rund 90 Prozent der im strassen- und schienenseitigen Verkehr eingesetzten Sattelzüge nicht kranbar. Durch die vermehrte Nutzung von kranbaren Sattelaufliegern könnten die intermodalen Transportketten gemäss Bundesrat schneller und günstiger werden. Auch seien sie relevant für die Förderung des unbegleiteten kombinierten Verkehrs (UKV), welcher die Verkehrsverlagerung weiter vorantreiben könnte. Im UKV werden nur die Ladebehälter des Güterverkehrs – wie beispielsweise Container – ohne die Strassenfahrzeuge oder Sattelanhänger umgeschlagen.
Der Bundesrat gab im Verlagerungsbericht jedoch an, auch zukünftig auf eine punktuelle Förderung von kranbaren Sattelaufliegern verzichten zu wollen. Denn erstens sei mit dem Ausbau des 4-Meter-Korridors die Bahninfrastruktur bereits für kranbare Sattelauflieger ausgebaut worden. Zweitens sei es mit den bestehenden Förderinstrumenten für die Verkehrsverlagerung bereits möglich, finanzielle Unterstützung für den Einsatz kranbarer Sattelauflieger zu erhalten. Schliesslich hätten laut dem Bericht Förderprogramme im Ausland einen grösseren Effekt auf die Nutzung von kranbaren Sattelaufliegern, auch weil der administrative Aufwand für eine spezifische Förderung von kranbaren Sattelaufliegern in der Schweiz sehr hoch sei.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung von kranbaren Sattelaufliegern lehnte der Bundesrat im Verlagerungsbericht ebenfalls ab. Eine solche Verpflichtung müsste laut dem Bericht in internationaler Absprache geschehen. Zudem würde durch eine gesetzliche Vorgabe kein wirklicher «transportlogistischer Mehrwert» generiert. Auch sei der Effekt auf die Umwelt ambivalent, da mit einer gesetzlichen Vorschrift zwar eine vermehrte Verlagerung gefördert werden könnte, durch die schwereren Wagen der kranbaren Sattelauflieger jedoch mehr Treibstoff nötig sei.

Mit dieser Abhandlung des Themas im Verlagerungsbericht erachtete der Bundesrat das Postulat als erledigt. Der Nationalrat genehmigte die Abschreibung des Anliegens in der Sommersession 2024 stillschweigend.

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