Auch im Nationalrat gab die Strategie der internationalen Zusammenarbeit für die Jahre 2025–2028 in der Wintersession 2024 viel zu reden. Kommissionssprecherin Corina Gredig (glp, ZH) berichtete, dass die APK-NR mit 15 zu 9 Stimmen beantragt habe, auf die Vorlage einzutreten. Die Mehrheit sei der Ansicht, dass diese Strategie eine sinnvolle Antwort der Schweiz auf globale Herausforderungen wie etwa Armut, Konflikte oder den Klimawandel darstelle. Der Kommissionsmehrheit standen zwei Minderheitsanträge Rüegger (svp, OW) gegenüber. Während die erste Minderheit auf Nichteintreten plädierte, wollte die zweite Minderheit eine Rückweisung aller drei Entwürfe (wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit, generelle Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie Massnahmen zur Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte) an den Bundesrat erwirken. Dieser solle bei der Neukonzipierung des Entwurfs insbesondere die bei der Behandlung der Armeebotschaft gefällten Finanzbeschlüsse besser berücksichtigen sowie die Finanzplanung für die kommenden vier Jahre und den Bericht der Expertengruppe Gaillard mit einbeziehen. Monika Rüegger begründete die beiden Anträge im Ratsplenum mit dem Umstand, dass die Armee dringend mehr Geld benötige, und auch die Finanzierung der kürzlich an der Urne gutgeheissenen 13. AHV-Rente noch nicht geklärt sei. Zudem hätten die vergangenen Jahre gezeigt, dass die Entwicklungshilfe keinen wirklichen Fortschritt bringe. Vielmehr begünstige die Entwicklungshilfe den «Exodus» vieler Menschen aus ihren Heimatländern.
Anschliessend legten die verschiedenen Fraktionen in einem zum Teil mit spitzer Zunge geführten Schlagabtausch ihre Positionen dar, wobei alle Fraktionen ausser derjenigen der SVP den Willen äusserten, auf das Geschäft einzutreten. In der anschliessenden Abstimmung votierte die grosse Kammer mit 126 zu 64 Stimmen gegen den Antrag Rüegger und damit für Eintreten. Beim Rückweisungsantrag an den Bundesrat resultierte dasselbe Stimmenverhältnis. Damit war auch der Rückweisungsantrag vom Tisch. Beide Male stimmte einzig die geschlossen agierende SVP-Fraktion für die Minderheitsanträge Rüegger.
In der Detailberatung zu den drei Bundebeschlüssen wurden die Mehr- und Minderheitsanträge aus der APK-NR und der FK-NR diskutiert. Dabei verfolgten zwei links-grüne Minderheiten «die Stossrichtung eines Ausbaus des Konzepts des Bundesrates» (Gredig), während rechts-bürgerliche Minderheiten die vom Bundesrat vorgesehenen Mittel generell kürzen wollten. Dazwischen lag der Vorschlag des Bundesrates, welchem die Kommissionsmehrheit im Grossen und Ganzen folgen wollte. Der Nationalrat blieb dabei grundsätzlich auf der Linie von Bundesrat und Ständerat. Beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit entschied sich die grosse Kammer mit 95 zu 94 Stimmen und 3 Enthaltungen, der Version des Ständerates zu folgen. Sie bewilligte damit einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 1376.9 Mio. Die grosse Kammer stimmte ebenfalls für die Verknüpfung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit der Kooperation in Migrationsfragen. Damit war der Bundesbeschluss zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit bereinigt. Auch beim Verpflichtungskredit zur Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe folgte der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates (entscheidende Abstimmung: 95 zu 94 Stimmen und 3 Enthaltungen). Allerdings wurde anschliessend bei der Abstimmung über die Ausgabenbremse das qualifizierte Mehr nicht erreicht, weshalb sich der Nationalrat noch einmal mit diesem Punkt beschäftigen wird. Bei den übrigen Bestimmungen dieses Bundesbeschlusses nahm der Nationalrat noch kleinere Änderungen vor: So wurde der Bundesrat verpflichtet, eine rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Ukraine-Unterstützungsprogramms zu erarbeiten. Zudem sollen die Wiederaufbauhilfen, wenn möglich durch Schweizer Firmen geleistet werden. Weiter beschloss der Nationalrat, im Rahmen dieses zweiten Bundesbeschlusses den Schwerpunkt Gesundheit zu stärken, wie es eine Motion Schneider-Schneiter (mitte, BL, Mo. 22.3144) gefordert hatte. Der dritte Bundesbeschluss zur Finanzierung von Massnahmen zur Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte konnte ebenfalls bereinigt werden; der Nationalrat folgte der Version des Ständerates und lehnte gleichzeitig linke Minderheitsanträge zur Erhöhung des Kredits ab.
Dossier: Strategien zur internationalen Zusammenarbeit