Potenzial für die Schweizer KMU-Wirtschaft bei einem Anschluss an den EU-One-Stop-Shop zur Abrechnung der MWST prüfen (Po. 22.3384)

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Das Potenzial für die Schweizer KMU-Wirtschaft bei einem Anschluss an den EU-One-Stop-Shop zur Abrechnung der MWST wollte die SGK-NR im April 2022 mit einem Postulat prüfen lassen. Verkäufe elektronischer Güter oder Dienstleistungen an Endkunden in der EU müssten ab dem ersten Euro versteuert werden, was einen grossen Aufwand bedeute. Darum soll in einem Bericht aufgezeigt werden, was nötig wäre, um die Umsätze für den EU-Raum im Rahmen der Schweizer Mehrwertsteuerabrechnung abzurechnen und deren Verteilung auf die EU-Staaten anschliessend der ESTV zu übertragen – wie es jetzt mit dem Portal «EU-One-Stop-Shop» für Unternehmen in der EU in ähnlicher Form bereits möglich ist.
Der Bundesrat sprach sich gegen das Postulat und gegen eine solche Regelung aus: Bereits heute sei eine Teilnahme der Schweizer Unternehmen am EU-One-Stop-Shop möglich – einzig die Abrechnung gegenüber der ESTV sei also neu am Vorschlag. Auch mit einer Beteiligung der ESTV an dem Verfahren müssten jedoch die spezifischen Mehrwertsteuerregelungen aller EU-Staaten berücksichtigt werden, was mit der einfachen Mehrwertsteuerabrechnung in der Schweiz nicht möglich sei. Zudem könnten dadurch auch Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten ihre Mehrwertsteuern über die ESTV abrechnen, was für diese sehr aufwändig wäre. Gleichzeitig könnten Unternehmen mit Sitz in der EU ihre Schweizer Mehrwertsteuern in einem EU-Staat entrichten, wodurch die Schweiz diese kaum mehr auf ihre Korrektheit prüfen könnte. Da er diese Punkte im Rahmen von Interpellationen bereits verschiedentlich dargelegt habe, bringe ein zusätzlicher Bericht diesbezüglich keinen Mehrwert.
Mit 137 zu 51 Stimmen nahm der Nationalrat das Postulat dennoch und gegen den Willen der SVP-Fraktion an.

Im Mai 2024 veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung eines Postulats der SGK-NR, der die Auswirkungen eines möglichen Anschlusses der Schweiz an das europäische One-Stop-Shop (OSS)-System zur Abrechnung der Mehrwertsteuer (MWST) beleuchtete. Dieses System wurde von der EU entwickelt, um grenzüberschreitenden Unternehmen zu ermöglichen, ihre MWST zentral in einem einzigen Mitgliedstaat abzurechnen, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert. Für Schweizer Unternehmen, die Dienstleistungen und Waren an Konsumenten und Konsumentinnen in der EU verkaufen, würde ein Anschluss an das OSS-System potenzielle Vorteile bringen, erklärte der Bundesrat im Bericht. Er hob hervor, dass sich diese Unternehmen nicht mehr in jedem EU-Land, in dem sie tätig sind, für steuerliche Zwecke registrieren müssten. Stattdessen könnten sie ihre Umsätze bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden, die als Clearing-Stelle fungiert und die MWST an die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten weiterleiten würde. Zudem wäre keine Steuervertretung mehr notwendig, was insbesondere für Unternehmen, die die Import-One-Stop-Shop (IOSS)-Regelung nutzen, eine administrative Erleichterung darstellen würde. Weiter könnte es der dadurch entstehende erleichterte Marktzugang in die EU Schweizer Unternehmen ermöglichen, wettbewerbsfähiger auf dem europäischen Markt aufzutreten. Gleichzeitig betonte der Bundesrat im Bericht aber, dass ein solcher Anschluss auch personelle und infrastrukturelle Auswirkungen auf die ESTV haben würde. Neue Prozesse zur Verwaltung und Überprüfung der MWST-Abrechnungen müssten geschaffen und zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden. Darüber hinaus könnte die Schweiz gezwungen sein, EU-Vorgaben zur Rechnungsstellung und zu digitalen Meldepflichten zu übernehmen, was zu einem erhöhten Aufwand für Unternehmen führen könnte; auch für jene, die nicht grenzüberschreitend tätig sind. Zudem bräuchte es einen zusätzlichen bilateralen Vertrag zwischen der Schweiz und der EU.