Im Juni 2020 reichte Sidney Kamerzin (mitte, VS) ein Postulat ein, mit dem er den Bundesrat beauftragen wollte, das Binnenmarktgesetz so zu ändern, dass für öffentliche Beschaffungen der Kantone und Gemeinden neu das sogenannte Leistungsprinzip bezüglich der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen gilt. Demnach müssten Unternehmen, die im Rahmen einer kantonalen oder kommunalen öffentlichen Beschaffung eine Leistung erbringen, auch die Arbeitnehmerschutzbestimmungen des entsprechenden Kantons oder der Gemeinde einhalten. Bisher gilt dieses Prinzip nur für Beschaffungen des Bundes.
In seiner Stellungnahme vom August 2020 lehnte der Bundesrat eine entsprechende Änderung des BGBM ab. Das Leistungsprinzip könne zur Diskriminierung von Unternehmen führen, die an andere Schutzbestimmungen gebunden sind. Sie wären faktisch gezwungen, im Kanton, indem sie eine Leistung im Rahmen einer öffentlichen Beschaffung erbringen möchten, über eine Niederlassung zu verfügen. Damit der Marktzugang weiterhin für alle Schweizer Unternehmen frei ist und der Wettbewerb gewährleistet werden kann, beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Diese wurde im Juni 2022 abgeschrieben, da sie nicht innert zwei Jahren behandelt worden war.