Im Mai 2024 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht zum Ausweichverkehr entlang der Nord-Süd-Achsen im Alpenraum sowie zu möglichen Massnahmen des Bundesrats für eine Verbesserung des Verkehrsmanagements im alpenquerenden Verkehr in Erfüllung eines Postulats Stadler (mitte, UR). Wird durch eine Verkehrsüberlastung die Kapazitätsgrenze der Nationalstrassen überschritten oder beeinträchtigen Unfälle, Pannen oder Strassensperrungen den Verkehrsfluss auf der Nord-Süd-Achse, entsteht laut dem Bericht Ausweichverkehr auf die kantonalen und kommunalen Strassen. Auf der Nord-Süd-Achse entlang der A2 bzw. der A13 bringe das für die Bevölkerung der Kantone Uri, Graubünden und Tessin eine deutliche Mehrbelastung durch Lärm, Beeinträchtigungen des öffentlichen und Lokalverkehrs sowie eine reduzierte Verkehrssicherheit.
Das wirksamste Mittel gegen diesen Ausweichverkehr bestehe gemäss dem Bundesrat in gut funktionierenden Nationalstrassen. Zusätzlich seien bereits verschiedene ergänzende Massnahmen umgesetzt worden, so zum Beispiel Einfahrtssperrungen, Dosierungen bei den Ausfahrten oder die temporäre Umnutzung des Pannenstreifens. Für den Bericht seien nun rund 80 weitere Massnahmen zur Reduktion des Ausweichverkehrs auf ihre Machbarkeit und Zweckmässigkeit getestet worden. Drei davon seien für die Verbesserung des Verkehrsmanagements auf der Nord-Süd-Achse denkbar, so der Bundesrat im Bericht. Erstens könnte eine automatisierte Ausfahrtsdosierung bei den Anschlüssen der A2 und der A13 eingeführt werden. Zweitens könnte die temporäre Anschlusssperrung auf der A2 weiter geprüft werden. Der Transitverkehr würde so an einer Abfahrt auf die Kantonsstrassen gehindert und auf den Nationalstrassen gehalten, während der Lokalverkehr auf den Kantonsstrassen bleiben würde. Drittens seien schliesslich auch Massnahmen im kantonalen Strassennetz denkbar, so beispielsweise Dosierungsanlagen an den Dorfeingängen.
Zwei weitere Massnahmen, die auch im Parlament bereits diskutiert worden waren (vgl. St. Iv. 23.310), lehnte der Bundesrat im Bericht ab: Ein Slotmanagementsystem für die Alpenquerung sei nicht zielführend, da eine solche Zeitraumbuchung grosse Warteräume um die Alpen voraussetze, welche jedoch nicht verfügbar seien. Eine Maut für Alpenquerungen wiederum sei «aus Gründen des Landeszusammenhalts als nicht opportun» einzustufen. Zudem wolle der Bundesrat am Verfassungsgrundsatz festhalten, dass öffentliche Strassen gebührenfrei befahrbar sind.
Zusammenfassend hielt der Bundesrat im Bericht fest, dass die Massnahmen für eine effiziente Nutzung der bestehenden Strassenkapazitäten bereits weitgehend ausgereizt seien. Punktuelle Verbesserungen seien aber weiterhin denkbar.