Im April 2021 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Einführung einer Regulierungsbremse. Das Anliegen basierte auf einer überwiesenen Motion der FDP-Liberale-Fraktion (Mo. 16.3360) und wurde zusammen mit dem Vorentwurf zum Unternehmensentlastungsgesetz den Vernehmlassenden unterbreitet. Einfache und effiziente Regulierungen seien wichtig für attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen und vermeidbare Bürokratie sei abzubauen, erklärte der Bundesrat in der Medienmitteilung. Die Regulierungsbremse, wie sie der Bundesrat im Sinne der Motion vorschlug, würde zur Annahme gewisser neuer Regulierungen für Unternehmen ein qualifiziertes Mehr im Parlament voraussetzen. Konkret würde eine qualifizierte Mehrheit verlangt, wenn mindestens 10'000 Unternehmen von der Regulierung betroffen wären oder wenn eine Regulierung innerhalb von zehn Jahren zu Gesamtkosten von mehr als CHF 100 Mio. führen würde. Bereits im Vernehmlassungsschreiben äusserte der Bundesrat jedoch Vorbehalte, da für die Einführung der Regulierungsbremse eine Verfassungsänderung sowie Anpassungen im ParlG erforderlich würden. Die Vernehmlassung dauerte bis Mitte August 2021.
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der GesetzgebungDossier: Entlastungsgesetz und Regulierungsbremse: Umsetzung der Motionen 16.3388 und 16.3360