Introduction d'un impôt réel sur les résidences secondaires (Iv. pa. 22.454)

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Im August 2022 reichte die WAK-NR im Zusammenhang mit den laufenden Diskussionen zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung eine parlamentarische Initiative ein, welche die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften forderte. Die Kommission begründete ihre Initiative mit ihrem der Position des Ständerats entgegenstehenden Antrag, den Eigenmietwert auch für Zweitliegenschaften abzuschaffen. Da dies insbesondere für Tourismuskantone Steuerausfälle zur Folge hätte, wollte die Kommission als Ausgleich dazu eine Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften schaffen.

Im Juni 2023 beriet die WAK-SR die parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission und stimmte mit 7 zu 5 Stimmen, bei 1 Enthaltung, für Folgegeben. Zwar plädierte die Kommission weiterhin für die Beibehaltung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften – nicht zuletzt, da die Kommission beim Systemwechsel rasch vorwärts machen wollte und die geforderte Schaffung einer Verfassungsgrundlage für die Objektbesteuerung wohl mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde. Trotzdem wollte sich eine Mehrheit der Kommission vor diesem Weg nicht ganz verschliessen und stimmte deshalb für das Anliegen.

Im November 2023 schickte die WAK-NR eine aus ihrer eigenen Kommissionsinitiative entstandene Vorlage zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften in die Vernehmlassung. Bis zum Fristende im März 2024 waren insgesamt 54 Stellungnahmen zur Vorlage eingegangen. Der Entwurf stiess in der Vernehmlassung auf erhebliche Kritik: Über zwei Drittel der Stellungnehmenden gaben ihre grundsätzliche Ablehnung zu den vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen bekannt. Insgesamt positionierten sich 19 Kantone (AI, AR, BE, BS, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS) und 19 Verbände, so unter anderem die Allianz Zweitwohnungen Schweiz, der SBV, der Schweizerische Gemeindeverband und Organisationen aus der Bau- und Immobilienbranche, gegen die Vorlage. Einige Stellungnehmende (AI, BS, FR, GL, GR, JU, SG, UR, VD, VS; RKGK, SBV) sprachen sich grundsätzlich gegen eine Änderung des geltenden Systems der Wohneigentumsbesteuerung aus und andere (GR, OW, SH, TG, TI, VS; FDK, RKGK, SAB) zeigten sich unsicher darüber, ob eine Objektsteuer bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts tatsächlich die Steuereinbussen der Berg- und Tourismuskantone zu kompensieren vermöge. Weiter befürchteten einige Stellungnehmende (AI, FR, JU, NE, SZ, TG, TI, VS; SSK) einen administrativen Mehraufwand statt der vorgesehenen Vereinfachung der Wohneigentumsbesteuerung. Zudem wurde die Vorlage etwa von Dachverbänden der Wirtschaft als «rechtsstaatlich problematisch» (Economiesuisse) und «inakzeptabel» (SGV) betitelt.
16 Stellungnehmende zeigten sich vom Entwurf grundsätzlich überzeugt, darunter sieben Kantone (AG, BL, GE, LU, SO, ZG, ZH), die drei stellungnehmenden Parteien (Grüne, SP, SVP) und sechs Organisationen und Verbände (u.a. HEV, SGB, SVIT). Die Grünen sahen in der Vorlage insbesondere eine Möglichkeit, «kalte Betten» in Tourismusgebieten zu reduzieren, da durch die Steuer neue Anreize zur Vermietung von Zweitliegenschaften gesetzt werden würden. Einige Stellungnehmende (ZH; SP, SVP) erkannten im Entwurf eine geeignete Massnahme, um kantonale Einnahmeausfälle im Falle einer Abschaffung des Eigenmietwerts auszugleichen. Der HEV Schweiz machte seine Unterstützung an zweierlei Voraussetzungen fest: Erstens müsse der Eigenmietwert auf alle selbstgenutzten Liegenschaften abgeschafft werden. Zweitens müsse die Steuer in der Bundesverfassung begrenzt werden. Letztere Voraussetzung unterstützten auch der Kanton Zürich und der SVIT Schweiz. Der SGB dagegen betonte, dass sich der Verband gegen einen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung stemme, aber insbesondere die offen gehaltene Formulierung der Verfassungsbestimmung auf Zustimmung stosse. Der Kanton Zürich befürwortete, dass durch die Objektsteuer der administrative Aufwand der Behörden signifikant reduziert werden könne.

Die WAK-NR nahm die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beschloss mit 25 zu 0 Stimmen und der eingegangenen Kritik zum Trotz, am Entwurf festzuhalten. Dieser wird als nächstes dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

In der Herbstsession 2024 widmete sich der Nationalrat dem Entwurf für eine Verfassungsänderung der WAK-NR zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften, um unter anderem Tourismuskantone im Falle einer allfälligen Abschaffung des Eigenmietwerts finanziell zu entlasten. Der Entwurf wurde gemeinsam mit dem vorgeschlagenen Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung behandelt und wird laut Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (fdp, BL) ausschliesslich bei einem vollständigen Systemwechsel zur Anwendung kommen. Die Objektsteuer wurde – wie bereits in der Vernehmlassung – von allen sich äussernden Fraktionen unterstützt und das Eintreten auf die Vorlage wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter begrüsste die vorgeschlagene Verfassungsänderung und sah in ihr ein geeignetes Instrument, um allfällige Steuerausfälle zu kompensieren. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf einstimmig an. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.