Zunahme der Gewaltbereitschaft und privater Waffenbesitz. Es braucht ein zentrales Waffenregister! (Pa.Iv. 22.440)

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Im Juni 2023 sprach sich die SiK-NR für die Einführung eines zentralen Waffenregisters aus. Sie gab mit 13 zu 11 Stimmen einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Schlatter (gp, ZH) Folge. Die Initiantin nahm in ihrer Begründung auf eine Warnung von Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle Bezug, wonach die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft seit der Corona-Pandemie zunehme und sich unter den gewaltbereiten Personen auch Bewaffnete befänden – wie viele, lasse sich aufgrund eines fehlenden zentralen Registers jedoch nicht beziffern, folgerte Schlatter. Die Kommissionsmehrheit hoffte, dass mit der Registrierung und statistischen Erhebung aller Feuerwaffen ein präventiver Beitrag zur Sicherheit in der Schweiz geleistet werden könne, wie sie per Medienmitteilung bekannt gab. Die bessere Informationsgrundlage soll sowohl die kantonsübergreifende Kriminalitätsbekämpfung erleichtern als auch die Sicherheit von Polizistinnen und Polizisten stärken, die ihrerseits schon länger ein solches Register forderten. Die Minderheit sah indes keinen Bedarf für eine zentrale Waffendatenbank, da sich das bisherige System mit kantonalen Registern bewährt habe und die Polizeihoheit den Kantonen obliege. Als Nächstes wird sich die ständerätliche Kommission zum Anliegen äussern.

Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission sprach sich die SiK-SR im November 2023 gegen die Schaffung eines zentralen Waffenregisters aus. Sie gab der entsprechenden parlamentarischen Initiative Schlatter (gp, ZH) mit 9 zu 3 Stimmen keine Folge. Die Kommissionsmehrheit sah in der seit 2016 bestehenden Vernetzung der kantonalen Waffenregister, in deren Online-Abfragemöglichkeit und in der ARMADA-Datenbank des Bundes bereits wirksame Instrumente, weshalb eine nationales Register ihrer Ansicht nach lediglich den administrativen Aufwand, nicht aber die öffentliche Sicherheit erhöhen würde.

Im März 2024 gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Schlatter (gp, ZH) für die Schaffung eines zentralen Waffenregisters mit 116 zu 72 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge. Dabei überstimmte Mitte-Rechts – mit Ausnahme von drei Enthaltung aus der FDP und zwei Ja-Stimmen der EVP – Links-Grün und die GLP-Fraktion. Die zuständige SiK-NR hatte, entgegen ihrer erstmaligen Überprüfung, nun mit 16 zu 9 Stimmen die Ablehnung der Initiative empfohlen. Ähnlich wie ihre Schwesterkommission hatte die Kommissionsmehrheit dabei mit der bereits bestehenden Vernetzung der kantonalen Waffenregister und der ARMADA-Datenbank des Bundes argumentiert. Wie Kommissionssprecher Nause (mitte, BE) im Ratsplenum ergänzte, funktionieren diese beiden Register bereits tadellos und die Einführung eines zentralen Waffenregisters würde zu mehr Bürokratie und Beschneidung der Kantonshoheit, aber nicht zu mehr Sicherheit führen. Minderheitensprecherin und Initiantin Marionna Schlatter argumentierte indes damit, dass die Schweiz als einziges Land in Westeuropa über kein zentrales Waffenregister und somit über keine belastbaren Daten verfüge. Eine bundesweite Lösung sei zudem deutlich effizienter als 26 kantonale Datenbanken. Auch nehme die Initiative die Forderung des VSPB nach einer einheitlichen Datensammlung vollumfänglich auf. Eine Mehrheit der Volkskammer hatte jedoch kein Gehör für diese Argumente womit das Geschäft erledigt war.