Das Anti-Mafia-Zertifikat, ausgestellt vom italienischen Staat, soll auch für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz Pflicht werden (Po. 22.3658)

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In der Herbstsession 2022 überwies der Nationalrat stillschweigend ein Postulat Romano (mitte, TI), das den Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob das italienische Anti-Mafia-Zertifikat auch für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz angewandt werden kann. Das vom italienischen Staat ausgestellte Zertifikat bestätigt, dass gegen die Antragstellerin keine besonderen Überwachungs- oder Sicherheitsmassnahmen oder Verurteilungen wegen bestimmter Delikte im Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen vorliegen und muss in Italien von Unternehmen eingereicht werden, wenn sie an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen oder Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung erbringen wollen. Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme offen für die Idee, als Massnahme gegen Korruption bei öffentlichen Ausschreibungen von Firmen mit Hauptsitz in Italien künftig dieses Zertifikat zu verlangen.

In Erfüllung eines Postulats von Marco Romano (mitte, TI) veröffentlichte der Bundesrat im Dezember 2024 einen Bericht zur Anti-Mafia-Zertifikatspflicht im öffentlichen Beschaffungswesen. Darin ging die Regierung der aufgeworfenen Frage einer Anpassung im Beschaffungsrecht nach, um das italienische Anti-Mafia-Zertifikat bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand an italienische Firmen verpflichtend einzufordern. Laut Bundesrat sei dies aus mehreren Punkten nicht sinnvoll; einerseits würde eine Regelung spezifisch für italienische Unternehmen das Gebot der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung verletzen, andererseits stehe den öffentlichen Stellen bereits heute die Möglichkeit offen, bei der Überprüfung eingegangener Angebote ein entsprechendes Zertifikat zu verlangen. Da sich der Bezug solcher Zertifikate durch italienische Unternehmen für Ausschreibungen in der Schweiz jedoch oftmals als kompliziert herausstelle, benötige der Vorgang die aufwändige Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden und der schweizerischen Botschaft, so die Regierung. Bei sicherheitsempfindlichen Ausschreibungen sehe zudem das ISG bereits heute Sicherheitsprüfungen vor und künftig soll durch das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) den öffentlichen Stellen ein Abrufrecht auf das geplante Transparenzregister gewährt werden. Überdies stellten die BKB und die KBOB schon jetzt diverse Instrumente zur Kontrolle zur Verfügung und es sei daher von einer gesetzlichen Anpassung abzusehen.