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  • Steinemann, Barbara (svp/udc, ZH) NR/CN

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Nachdem die RK-NR der Initiative Steinemann (svp, ZH) «die Polizei vor Racheanzeigen und rechtlichen Schikanen schützen» knapp Folge gegeben hatte, verzichtete die RK-SR im Oktober 2024 mit 6 zu 4 Stimmen auf Folgegeben. Wie der Medienmitteilung zu entnehmen ist, anerkannte die Mehrheit der ständerätlichen Rechtskommission zwar die Problematik solcher Anzeigen, bezweifelte jedoch die Notwendigkeit einer Revision der Bundesgesetzgebung zur Lösung dieses Problems.

Die Polizei vor Racheanzeigen und rechtlichen Schikanen schützen (Pa.Iv. 22.478)

In der Herbstsession 2024 beugte sich der Nationalrat als Erstrat über die Änderung des Asylgesetzes betreffend Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes. Eintreten war unbestritten. Während die Kommissionsmehrheit in der Detailberatung lediglich eine massgebliche Änderungen zur Vorlage des Bundesrates beantragte, brachten sowohl die SVP auf der einen als auch die SP und die Grünen – teilweise unterstützt durch die EVP – auf der anderen Seite etliche Minderheitsanträge vor.

Wie Kommissionssprecher Schilliger (fdp, LU) zu Beginn der Debatte bemerkte, hielten beide Seiten die Vorlage für unausgewogen; «die einen zu sehr zugunsten der Asylsuchenden, [...] die anderen zu sehr zu deren Ungunsten». Während linke Minderheiten minderjährige Asylsuchende besser schützen wollten, indem sie Disziplinarmassnahmen (Minderheit II Klopfenstein Broggini; gp, GE) sowie die vorübergehende Festhaltung (Minderheit I Jost; evp, BE) nur bei Volljährigen und die Durchsuchung von Minderjährigen nur auf konkreten Verdacht hin (Minderheit II Klopfenstein Broggini) zulassen wollten, beantragten rechte Minderheiten die Streichung der im bundesrätlichen Entwurf vorgesehenen Bestimmungen, wonach bei diesen Massnahmen den Interessen minderjähriger Asylsuchender angemessen Rechnung zu tragen sei: Eine Minderheit II Schmid Pascal (svp, TG) bei Festhaltung sowie zwei Minderheiten I Riner (svp, AG) bei Disziplinarmassnahmen und Durchsuchung. Auch bei der Frage, inwiefern Waffen eingesetzt werden sollen, gingen die Meinungen auseinander. Die Botschaft des Bundesrates sah vor, bei polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen auf den Einsatz von Waffen zu verzichten. Während eine linke Minderheit I Schläfli (sp, TG) auch den Einsatz von Hilfsmitteln (z.B. Pfeffersprays) verbieten wollte, pochte eine Minderheit II Fischer (svp, ZH) auf die Möglichkeit des Waffeneinsatzes. Die Meinungen gingen auch über die Beschwerdemöglichkeiten bei Disziplinarmassnahmen auseinander. Eine linke Minderheit II Tschopp (sp, VD) verlangte anstelle der vom Bundesrat vorgesehenen dreitägigen Frist ein dreissigtägiges Fenster zur Einreichung einer Beschwerde gegen die Anordnung einer Disziplinarmassnahme. Auf der anderen Seite empfanden zwei Minderheiten Schmid Pascal eine eintägige Frist als ausreichend und wollten den Entscheid der Beschwerdeinstanz für endgültig erklären. Gemäss diesen Minderheiten sollte für die Massnahme der Zuweisung in ein besonderes Zentrum dasselbe Beschwerdefenster und derselbe Beschwerdeweg gelten wie für die restlichen Disziplinarmassnahmen. Asylsuchende können als Disziplinarmassnahme für einen bestimmten Zeitraum in ein besonderes Zentrum verlegt werden, wenn sie den ordentlichen Betrieb eines Bundesasylzentrums gestört haben. In einem besonderen Zentrum wird die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden durch strengere Ausgangsregeln und verstärkte Sicherheitsvorkehrungen stärker eingeschränkt als in den BAZ. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit wollten hier den bisherigen Weg über eine Zwischenverfügung beschreiten und basierend auf einem BVGer-Urteil aus dem Jahr 2020 eine 30-tägige Beschwerdefrist nach Anordnung der Massnahme vorsehen.
Darüber hinaus beantragte die Ratsrechte weitere Verschärfungen; so wollte sie die maximale Dauer des Ausschlusses von den öffentlich zugänglichen Räumen der BAZ von 72 Stunden auf 10 Tage (Minderheit Knutti; svp, BE) sowie diejenige zur vorübergehenden Festhaltung zur Abwendung unmittelbarer Gefahr von 2 auf 6 Stunden (Minderheit Glarner; svp AG) anheben. Nicht zuletzt sollte die vorübergehende Festhaltung auch möglich werden, ohne dass die von der Person ausgehende Gefahr «ernsthaft» ist (Minderheit II Steinemann; svp, ZH). Auf der gegenüberliegenden Seite versuchte ein weiterer Minderheitsantrag Klopfenstein Broggini, im Entwurf auch für die Aufgabenübertragung an Dritte in den Bereichen Unterbringung und Betreuung spezifische Anforderungen hinsichtlich Rekrutierung, Ausbildung und Kontrolle des Personals einzuführen und eine Minderheit Glättli (gp, ZH) wollte sicherstellen, dass die Qualitätskontrollen bei der Aufgabenübertragung an Dritte unabhängig erfolgen. So zahlreich diese Minderheitsanträge auch waren, so chancenlos blieben sie im Rat: Mit einer Ausnahme fanden sie keine Zustimmung über die Fraktionen der SVP, respektive über die Fraktionen der SP und der Grünen hinaus.

Als einzige Ausnahme erfolgreich entpuppte sich eine Minderheit Rutz (svp, ZH). Diese wollte festhalten, dass Mitarbeitende des SEM in den Zentren des Bundes und in den Unterkünften an den Flughäfen zu Sicherheitszwecken auch elektronische Geräte durchsuchen dürfen. Bundesrat Jans hatte sich ablehnend gegen diese Forderung gestellt, da er diese als zu ungenau erachtete und einen Konflikt mit den in der Verfassung festgehaltenen Grundrechten ortete. Zudem verwies er auf eine kürzlich verabschiedete Änderung des Asylgesetzes, welche die Überprüfung von Mobiltelefonen in gewissen, klar definierten Fällen bereits erlaube. Hinter den Antrag Rutz stellten sich neben der SVP-Fraktion auch die geschlossene FDP-Fraktion sowie beinahe die gesamte Mitte-EVP-Fraktion, womit der Nationalrat dem Antrag mit 117 zu 72 Stimmen (keine Enthaltungen) zustimmte.
Eine weitere Änderung der bundesrätlichen Vorlage beschloss der grosse Rat durch die Annahme eines Antrags der Kommissionsmehrheit, womit er mit Unterstützung der geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP, FDP, Mitte-EVP und GLP den räumlichen Anwendungsbereich der Disziplinarmassnahmen ausweitete: Nicht nur sollen Disziplinarmassnahmen bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in BAZ und deren unmittelbarer Nähe ergriffen werden können, sondern auch, wenn die Gefährdung «in der Umgebung» des Bundesasylzentrums stattfand. Auch gegen diesen Antrag hatte sich der Bundesrat gesträubt, da der Kompetenzbereich im weiteren Umkreis des Bundesasylzentrums in die Zuständigkeit der Kantone fällt.

Die abgeänderte Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 104 zu 87 Stimmen (keine Enthaltungen). Die ablehnenden Stimmen stammten aus den geschlossen dagegen votierenden Fraktionen der SVP und der Grünen, denen die Vorlage nach Ende der Detailberatung offensichtlich nach wie vor zu unausgewogen war.

Änderung des Asylgesetzes betreffend Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes (BRG 24.038)
Dossier: Gewalt in Bundesasylzentren und politische Reaktionen

In der Sommersession 2024 behandelte der Nationalrat erstmals die Kodifizierung eines Straftatbestandes «Stalking», die von einer Kommissionsmotion der RK-NR gefordert worden war. Mit 159 zu 30 Stimmen – letztere allesamt aus der SVP-Fraktion – wurde entgegen der Minderheit Bühler (svp, BE) Eintreten beschlossen.
Wie Kommissionssprecherin Sibel Arslan (basta, BS) anschliessend ausführte, beantragte die Kommission analog zum Vorschlag und der Begründung des Bundesrates, die Strafnorm nicht ins MStG aufzunehmen, da es sich dabei um Fortsetzungsdelikte über die Zeit des Militärdienstes hinaus handle und daher das StGB sowieso zur Anwendung käme. Dies wurde so einstimmig vom Nationalrat bestätigt. Entgegen des bundesrätlichen Antrags beantragte die RK-NR sodann, Stalking in Paarbeziehungen von Amtes wegen zu verfolgen, da es sich dabei um häusliche Gewalt handle, die dementsprechend geahndet werden müsse. Eine Minderheit Steinemann (svp, ZH) hatte ähnlich wie der Bundesrat erfolglos damit argumentiert, dass die betroffene Person in jedem Fall selber über eine Anzeige entscheiden können sollte. Mit 127 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung, wobei nur die SVP-Fraktion für den bundesrätlichen Vorschlag votierte, bestätigte der Nationalrat die Variante der Kommission. Weiter war die RK-NR auch mit der bundesrätlichen Präzisierung der Einschränkung der Lebensgestaltung des Opfers «auf unzumutbare Weise» nicht einverstanden. Kommissionssprecherin Arslan erklärte, dass diese Ergänzung gegenüber des Kommissionsentwurfes eine zusätzliche Schwelle einbaue und suggeriere, dass ein gewisses Mass an Einschränkung der Lebensgestaltung zu tolerieren sei. Zudem sei «unzumutbar» rechtlich sehr schwammig. Die Volkskammer folgte mit 135 zu 53 Stimmen ebenfalls ihrer Kommission, wobei erneut nur die SVP-Fraktion für die bundesrätliche Variante stimmte. Eine Minderheit Arslan scheiterte daran, «Stalking» als Randtitel einzuführen. Mit 130 zu 59 Stimmen blieb der Nationalrat bei «Nachstellung», wobei Links-Grün unterlag.
In der Gesamtabstimmung nahm die Volkskammer als Erstrat die Vorlage mit 151 zu 29 Stimmen bei 9 Enthaltungen an, wobei die Gegenstimmen und Enthaltungen ausschliesslich von der SVP-Fraktion stammten – mit Ausnahme einer Enthaltung von Maja Riniker (fdp, AG). Das Geschäft ging in den Ständerat.
Die Parlamentsdebatte wurde medial aufmerksam verfolgt und die Arbeit am neuen Straftatbestand beispielsweise in Le Temps in einem Meinungsbeitrag positiv gewürdigt.

StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen (Pa.Iv. 19.433)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

Eine «Limitierung der parlamentarischen Initiativen und Vorstösse» und zwar in der Form, dass während einer Legislatur maximal 32 parlamentarische Initiativen und Vorstösse pro Parlamentsmitglied möglich sein dürfen, forderte Thomas Matter (svp, ZH) in seiner parlamentarischen Initiative, für die er in der Sommersession 2024 mit den Worten warb: «Wir beschäftigen uns allzu oft mit uns selber». «Wochenlang» sei das Parlament mit der Erledigung von Vorstössen beschäftigt, was zudem auch die Verwaltung und den Steuerzahler belaste. Bereits 2007 habe eine Interpellation Spuhler (svp, TG; Ip. 07.3176) gezeigt, dass ein Vorstoss CHF 6'120 koste. «Teuerungsbereinigt» würden in einer Legislatur also rund CHF 52 Mio. für Vorstösse verbraucht (CHF 6'500 x 2'000 Vorstösse pro Jahr). Zahlreiche Vorstösse würden zudem abgeschrieben, weil sie nicht innerhalb der vorgesehen Frist von zwei Jahren behandelt würden; Vorstösse, die nur der «persönlichen Profilierung» dienten oder «unüberlegte Hüftschüsse» nach medial als bedeutend betrachteten Ereignissen darstellten, könnten mit einer Kontingentierung vermieden werden, so Matter.
Die SPK-NR hatte sich Ende April 2024 mit 12:12 Stimmen und mit Stichentscheid der Präsidentin Greta Gysin (gp, TI) entschieden, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die starke bürgerliche Kommissionsminderheit wurde in der Debatte von Barbara Steinemann (svp, ZH) vertreten. Sie argumentierte, dass die «moderate» Deckelung der Zahl der Vorstösse eine Disziplinierung nach sich ziehen würde. Die Kommissionsmehrheit, für die Jean Tschopp (sp, VD) und Nicolò Paganini (mitte, SG) das Wort ergriffen, erinnerte daran, dass das Problem der Geschäftslast schon öfter und nicht zu unrecht diskutiert worden sei. Die vorgeschlagene Begrenzung sei aber aus fünf Gründen nicht zielführend: (1) Eine Einschränkung würde eine Gesetzesänderung benötigen und könne nicht wie vom Initianten beantragt durch eine einfache Änderung des Parlamentsreglements eingeführt werden; (2) die Zahl der Motionen, Postulate und parlamentarischen Initiativen habe in den letzten fünfzehn Jahren gar nicht zugenommen, sondern sei auf hohem Niveau konstant geblieben. (3) Eine starke Zunahme sei hingegen bei Fragen und Interpellationen zu verzeichnen; diese Vorstossarten würden aber von der Initiative nicht begrenzt; (4) in der letzten Legislatur hätten lediglich 12 Ratsmitglieder mehr als 32 Vorstösse eingereicht – die vorgeschlagene Kontingentierung würde entsprechend wohl nur geringe Wirkung entfalten; und (5) das Parlament sollte sich seiner Rechte nicht selber beschneiden und vielmehr an die Eigendisziplin appellieren.
Ebenso knapp wie in der Kommission fiel dann das Abstimmungsresultat im Nationalrat aus: Mit 96 zu 95 Stimmen (2 Enthaltungen) wurde der Initiative Folge gegeben. Für den erfolgreichen Antrag der Kommissionsminderheit stimmten 18 Mitglieder der FDP-Fraktion, 64 Mitglieder der SVP-Fraktion und 14 Mitglieder der Mitte-Fraktion. Für die Kommissionsmehrheit stimmten die geschlossenen Fraktionen von SP, GP und GLP sowie 8 Mitglieder der FDP-Fraktion, 2 Mitglieder der SVP-Fraktion und 13 Mitglieder der Mitte-Fraktion. Die Enthaltungen stammten aus der FDP- und aus der Mitte-Fraktion.

Limitierung der parlamentarischen Initiativen und Vorstösse (Pa. Iv. 23.408)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

In der Sommersession 2024 bereinigten die Räte zwei Differenzen der auf einer parlamentarischen Initiative der SPK-NR basierenden Vorlage, die bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren wollte.

Was die Anwendbarkeit der Integrationskriterien für die Beurteilung des Aufenthaltsstatus anbelangt, schloss sich der Nationalrat dem Ständerat an: Mit 127 zu 62 Stimmen (1 Enthaltung) beschloss er auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit, dass die Integrationskriterien auch in den ersten drei Jahren nach Erteilung der Härtefallbewilligung für die Verlängerung des Aufenthaltsstatus relevant sein sollen. Eine Minderheit Schläfli (sp, TG) hatte vergeblich für Festhalten geworben.

Seiner Kommissionsmehrheit folgend beschloss der Nationalrat einen Kompromissvorschlag in der Frage, ob die Bestätigung von Fachstellen als Hinweis auf das Vorliegen von Gewalt beigezogen werden darf. Während der Ständerat ganz auf den Beizug von Fachstellen verzichten wollte, schlug der Nationalrat nun vor, dass diese beigezogen werden dürfen, sofern die Person wegen häuslicher Gewalt von einer Fachstelle notwendig betreut oder in einer spezialisierten Einrichtung Schutz gesucht hat. Hingegen wäre die blosse Inanspruchnahme einer Beratung anstelle einer notwendigen Betreuung bei einer Fachstelle kein ausreichender Hinweis auf das Vorliegen häuslicher Gewalt. Der Nationalrat sprach sich mit 126 zu 62 Stimmen für diesen Kompromissvorschlag aus, wobei er diesen einer Minderheit Steinemann (svp, ZH) vorzog, die auf den ständerätlichen Vorschlag einlenken wollte. Der Ständerat hiess die Lösung des Nationalrats in der Folge mit 36 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung) gegen eine auf Festhalten plädierende Minderheit Schwander (svp, SZ) gut, womit auch die zweite Differenz ausgeräumt war.

In den Schlussabstimmungen passierte die so abgeänderte Vorlage den Ständerat mit 33 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen) und den Nationalrat mit 132 zu 66 Stimmen. Abgelehnt wurde die Vorlage in beiden Räten von allen Mitgliedern der SVP-Fraktion sowie im Ständerat zusätzlich von Martin Schmid (fdp, GR).

Besserer Schutz für ausländische Opfer von häuslicher Gewalt (Pa.Iv. 21.504)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Nachdem der Ständerat in der Wintersession 2023 einer Motion der RK-SR für ein Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen, Symbolen zugestimmt hatte, folgte ihm der Nationalrat in der Sondersession vom April 2024 mit 133 zu 38 Stimmen bei 17 Enthaltungen. Die Gegenstimmen und Enthaltungen stammten ausschliesslich von den Mitgliedern der SVP-Fraktion. Der Bundesrat wurde somit beauftragt, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die öffentliche Verwendung und Verbreitung von entsprechenden Symbolen unter Strafe zu stellen.
Sowohl der Bundesrat als auch die RK-NR hatten die Annahme der Motion empfohlen, welche zeitgleich mit zwei parlamentarischen Initiativen (Pa.Iv. 23.400; Pa.Iv. 21.524) behandelt wurde, die beide Verbote explizit für nationalsozialistische Symbolik vorsahen. Die RK-NR betonte dabei den Wunsch eines etappenweisen Vorgehens seitens des Bundesrates. So könne in einem ersten Schritt das Verbot von Symbolen, welche eindeutig mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden können, zügig umgesetzt werden. Die Gegnerschaft der Motion argumentierte überwiegend damit, dass solche Verbote reine Symbolpolitik darstellten und in der konkreten Anwendung keine Wirkung zeigten, wie unter anderem Minderheitensprecherin Barbara Steinemann (svp, ZH) im Plenum ausführte. Für die Befürworterinnen und Befürworter war hingegen gerade die aktuelle Zunahme von antisemitischen Vorfällen ein Zeichen, dass nun konkreter Handlungsbedarf bestehe und die Bemühungen zur Extremismus-Prävention strafrechtlicher Mittel bedürften, wie Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) betonte.

Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen (Mo. 23.4318)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Nachdem die RK-SR im Oktober 2023 zugunsten einer eigenen Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission für ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen keine Folge gegeben hatte, empfahl die RK-NR mit 15 zu 2 Stimmen (5 Enthaltungen) weiterhin deren Annahme. Wie Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) im Plenum ausführte, halte sich das Parlament damit die Möglichkeit offen, die Gesetzgebung des Bundesrates allenfalls durch einen eigenen Erlassentwurf zu beschleunigen. Eine Kommissionsminderheit um Barbara Steinemann (svp, ZH) und Manfred Bühler (svp, BE) sprach sich grundsätzlich gegen ein Verbot von solchen Symbolen aus und beantragte daher, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsinitiative kam gemeinsam mit der Kommissionsmotion der RK-SR und der parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH) (Pa.Iv. 21.524) zur Behandlung in den Nationalrat, welcher in der Sondersession vom April 2024 mit 132 zu 41 Stimmen bei 15 Enthaltungen der Kommissionsinitiative Folge gab. Die Gegenstimmen und Enthaltungen stammten ausschliesslich von den Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen (Pa.Iv. 23.400)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Nachdem die RK-SR im Oktober 2023 zugunsten einer eigenen Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) der parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH) für ein Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen keine Folge gegeben hatte, empfahl die Rechtskommission des Nationalrates mit 14 zu 2 Stimmen (6 Enthaltungen) weiterhin deren Annahme. Wie Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) im Plenum ausführte, halte sich das Parlament damit die Möglichkeit offen, die Gesetzgebung des Bundesrates allenfalls durch einen eigenen Erlassentwurf zu beschleunigen. Eine Kommissionsminderheit um Barbara Steinemann (svp, ZH) und Manfred Bühler (svp, BE) sprach sich grundsätzlich gegen ein Verbot von solchen Symbolen aus und beantragte daher, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsinitiative kam gemeinsam mit der Kommissionsmotion der RK-SR und einer Kommissionsinitiative der RK-NR (Pa.Iv. 23.400) zur Behandlung in den Nationalrat, welcher in der Sondersession vom April 2024 mit 132 zu 41 Stimmen bei 15 Enthaltungen der Kommissionsinitiative Folge gab. Die Gegenstimmen und Enthaltungen stammten ausschliesslich von den Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen (Pa.Iv. 21.524)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

In der Wintersession 2024 behandelte die Volkskammer als Zweitrat das Massnahmenpaket Sanktionenvollzug, welches sich aus zwei Entwürfen – einem zur Änderung des Strafgesetzbuches und einem zur Änderung des Jugendstrafrechts – zusammensetzt. Anders als noch die Schwesterkommission empfahl die RK-NR dem Nationalrat, auf beide Entwürfe einzutreten. Wie Beat Flach (glp, AG) für die Kommission erläuterte, seien die geplanten Anpassungen notwendig, um eine Lücke in der Gesetzgebung zu schliessen. So sorgten die Abschaffung des unbegleiteten Hafturlaubes von Personen im Straf- oder geschlossenen Vollzug und die Möglichkeit der Verwahrung von jugendlichen Straftäterinnen und -tätern, die im Alter zwischen 16 und 18 Jahren einen Mord begehen, für eine Verbesserung der gesellschaftlichen Sicherheit. Eine Minderheit Brenzikofer (gp, BL) wollte aus grundsätzlichen Überlegungen auf beide Vorlagen nicht eintreten: Das Schweizer Jugendstrafrecht sei ein Erfolgsmodell, es gebe daher keinen Handlungsbedarf und die angestrebten Änderungen seien ein drastischer Schritt hin zu einem Präventionsstrafrecht mit Fokus auf Bestrafung statt Resozialisierung. Bundesrat Beat Jans bat den Rat, auf die Vorlage einzutreten, welche fachlich und politisch ausgewogen sei, die Motion Caroni (fdp, AR; Mo. 16.3142) aufnehme sowie die Kritik aus der Vernehmlassung ernst genommen habe. So werde eine Rechtsgrundlage für sehr seltene, sehr schwere Fälle geschaffen, ohne das Jugendstrafrecht grundsätzlich zu verändern. Der Nationalrat folgte der Kommissionsmehrheit und trat mit 129 zu 61 Stimmen auf die Vorlage ein, wobei Links-grün geschlossen dagegen votierte.
In der Detailberatung stimmte der Nationalrat mit 93 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem Minderheitsantrag Bregy (mitte, VS) zu, wonach Wiederholungstäterinnen und -täter bei Mord, vorsätzlicher Tötung oder Vergewaltigung künftig automatisch verwahrt werden sollen. Die Ratsmehrheit aus SVP und Mitte zeigte sich überzeugt, dass bei Wiederholungstaten die Gefährlichkeit der straffälligen Person für die Gesellschaft eindeutig gegeben sei und der Automatismus für Rechtssicherheit sorge. Der Bundesrat hatte vergeblich argumentiert, dass man «Automatismen ohne Einzelfallprüfung generell vermeiden» sollte. Anders als der Ständerat hielt der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission mit 129 zu 59 Stimmen am bundesrätlichen Vorschlag fest, die Prüfung der Verwahrung nach drei ablehnenden Entscheiden nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle drei Jahre von Amtes wegen durchzuführen. Eine geschlossen stimmende links-grüne Minderheit, unterstützt von einer Stimme aus der Mitte-Fraktion, hätte derweil bei jährlichen Überprüfungen bleiben wollen.
Im Entwurf zum Jugendstrafrecht wollte eine SVP-Minderheit um Barbara Steinemann (svp ZH) die Voraussetzungen für eine Verwahrung nebst Mord auf vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung ausweiten, fand jedoch ausserhalb der eigenen Fraktion keine Unterstützung und unterlag mit 125 zu 66 Stimmen. Ebenfalls scheiterte ein von Links-grün unterstützter Minderheitsantrag Walder (gp, GE) mit 130 zu 61 Stimmen, der beim geltenden Jugendstrafrecht bleiben und die Möglichkeit einer Verwahrung grundsätzlich verhindern wollte. Besonders die Debatte um die Möglichkeit der Verwahrung von minderjährigen Straftäterinnen und -tätern wurde medial kontrovers diskutiert, wovon Interviews mit verschiedensten Expertinnen und Experten in grossen Tageszeitungen zeugten.
Auf Antrag seiner Kommission beschloss der Nationalrat einige weitere Änderungen und schuf damit Differenzen zum Ständerat. So verlängerte er etwa den maximal möglichen Freiheitsentzug bei jugendlichen Mörderinnen und Mördern von vier auf sechs Jahre und erhöhte die Schwelle für die Aussprache einer Verwahrung von drei auf vier Jahre Freiheitsstrafe. Bundesrat Beat Jans hatte vergeblich eingewandt, dass diese gesenkten Voraussetzungen für eine Verwahrung dem Schutz- und Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts entgegenstünden.
In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 130 zu 61 Stimmen gut, wobei erneut Links-grün unterlag. Das Geschäft ging an den Ständerat zurück.

Massnahmenpaket Sanktionenvollzug (BRG 22.071)
Dossier: Massnahmenpaket Sanktionenvollzug

In der Frühjahrssession 2024 zeigte sich auch der zweitberatende Ständerat gewillt, für Opfer häuslicher Gewalt aus Drittstaaten bei der Frage des Aufenthalts die Härtefallpraxis zu garantieren. Damit solle verhindert werden, dass Opfer häuslicher Gewalt in gewaltsamen Beziehung verharren, da sie – zu einem grossen Teil Frauen – in gewissen Fällen bei der Auflösung einer Ehegemeinschaft mit einem gewaltausübenden Partner um den Verlust ihrer Aufenthaltsberechtigung fürchten müssten, sofern diese an das Aufenthaltsrecht des Partners gekoppelt ist. Mit 32 zu 8 Stimmen (keine Enthaltungen) stimmte der Ständerat dem Entwurf in der Gesamtabstimmung zu. In der Eintretensdebatte hatte sich die Grossmehrheit der Mitglieder der kleinen Kammer bereits gegen einen Minderheitsantrag Friedli (svp, SG) auf Nichteintreten und gegen einen Antrag Stark (svp, TG) auf Rückweisung der Vorlage an die Kommission ausgesprochen. Letzterer wollte die Kommission unter anderem dazu veranlassen zu prüfen, inwiefern diese neue Regelung Missbrauchspotential berge und was gegebenenfalls dagegen unternommen werden müsste.
In der Detailberatung stellte sich der Ständerat in zwei Punkten gegen seine Kommissionsmehrheit und schuf so zwei Differenzen zum Nationalrat: Erstens stimmte er mit 24 zu 16 Stimmen (1 Enthaltung) einem Einzelantrag Rieder (mitte, VS) zu, der die Bestätigung einer auf häusliche Gewalt spezialisierten Fachstelle nicht als möglichen Hinweis für das Vorliegen der häuslichen Gewalt zulassen wollte. Im Nationalrat war ein ähnlicher Antrag einer Minderheit Cottier (fdp, NE) knapp unterlegen. Die Minderheit Cottier wäre indes weniger weit gegangen als der Einzelantrag Rieder. Dieser will ganz auf den Einbezug von Fachstellen verzichten, während die Minderheit Cottier den Hinweis einer solchen Fachstelle zulassen wollte, sofern diese die Notwendigkeit der Betreuung oder Schutzgewährung für das Opfer häuslicher Gewalt hätte bestätigen können. In der ursprünglichen Version der SPK-NR hätte es auch gereicht, wenn die Fachstelle den Hinweis erbracht hätte, dass eine Beratung zu häuslicher Gewalt ohne weitere Interventionen notwendig gewesen sei. Zweitens entschied sich die kleine Kammer mit 24 zu 15 Stimmen (keine Enthaltungen) für die Unterstützung einer Minderheit Friedli, die dem Bundesrat folgen wollte und dafür plädierte, dass die Integrationskriterien auch in den ersten drei Jahren nach Erteilen der Härtefallbewilligung beigezogen werden müssen, um über die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu befinden. Im Nationalrat hatte ebendieser Antrag, vorgetragen durch eine Minderheit Steinemann (svp, ZH), über die Fraktionsgrenzen der SVP hinweg nicht überzeugen können. Der so abgeänderte Entwurf ging somit zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.

Besserer Schutz für ausländische Opfer von häuslicher Gewalt (Pa.Iv. 21.504)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

In der Frühjahrssession beugte sich der neu konstituierte Nationalrat über den Antrag der SPK-NR, die parlamentarische Initiative Arslan (basta, BS) zur Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre abzuschreiben. Die Kommissionssprecher Piero Marchesi (svp, TI) und Christian Wasserfallen (fdp, BE) wollten nicht auf «die lange Geschichte des Geschäfts» eingehen und zitierten stattdessen aus der Vernehmlassung zur Vorlage, die «ein klares Bild gezeigt» habe, so Wasserfallen: Die Antworten seien als «Ablehnung zu werten». Immerhin seien 15 Kantone, die bürgerlichen Parteien und der Gewerbeverband dagegen. Wasserfallen erwähnte zudem die Volksabstimmung vom 25. September 2022 im Kanton Bern – «in einem Kanton, der normalerweise so abstimmt wie der Durchschnitt der Schweizer Bevölkerung» –, in der die Einführung von Stimmrechtsalter 16 mit 67.2 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt worden sei. Da auch in anderen Kantonen die Idee immer wieder abgelehnt worden sei, sei ein Kantonsmehr, das es bei der geplanten, dem obligatorischen Referendum unterstehenden Vorlage brauche, kaum erreichbar. In der Folge ergriff für die Kommissionsminderheit – die SPK-NR hatte den Abschreibungsantrag mit 15 zu 10 Stimmen gefasst – Balthasar Glättli (gp, ZH) das Wort. Er warf der Kommission «pure Arbeitsverweigerung» vor. Die Vernehmlassungsergebnisse seien schon im Juni 2023 bekannt gewesen und die grosse Kammer habe bereits damals entschieden, dass die Kommission, die schon damals eine Abschreibung beantragt habe, weiterhin an der Vorlage arbeiten soll. Es lägen heute keine neuen Argumente vor. Es handle sich deshalb hier um «eine Diktatur der Kommissionsmehrheiten gegenüber der Mehrheit dieses Parlamentes», so Glättli. Auch Nadine Masshardt (sp, BE), die die Position der SP-Fraktion erläuterte, kritisierte die SPK-NR scharf. Laut Kommissionsbericht wolle die SPK-NR die Position der neu zusammengesetzten Volksvertretung abholen: «Aber Sie können doch hier drin nicht eine Abstimmung so oft wiederholen, bis das Ergebnis herauskommt, das Sie sich wünschen!». In den folgenden Fraktionsvoten gab es keine neuen Argumente, aber ziemlich klare Positionen. Die GLP wolle, dass 16-Jährige mitbestimmen dürfen, so Patrick Hässig (glp, ZH) für seine Fraktion.Für die Grüne Fraktion sei Stimmrechtsalter 16 eine Investition in die Zukunft der Demokratie, so die Ausführungen von Delphine Klopfenstein Broggini (gp, GE). Die SVP wolle «die Diskrepanz zwischen dem mutmasslichen Volkswillen» und dem Nationalrat beseitigen und die Vorlage abschreiben, fasste Barbara Steinemann (svp, ZH) die Position der SVP-Fraktion zusammen. Die Empfehlung der FDP, die Vorlage abzuschreiben, erklärte Peter Schilliger (fdp, LU) damit, dass zivile und strafrechtliche Rechte und Pflichten auf gleicher Altersstufe geregelt bleiben müssten. Keinen Positionsbezug gab hingegen die gespaltene Mitte-EVP-Fraktion an. Und wie schon in den vergangenen Abstimmungen bei dieser parlamentarischen Initiative spielte sie das Zünglein an der Waage. Weiterhin standen sich die geschlossen stimmenden Fraktionen von GLP, Grünen und SP (71 Stimmen; im Juni 23: 83 Stimmen) bzw. SVP und FDP (89 Stimmen; im Juni 23: 77 Stimmen) gegenüber. Die Mitte-EVP-Fraktion stimmte gespalten: 17 Stimmen waren für Abschreiben (im Juni 23: 16) und 13 Stimmen dagegen (im Juni 23: 13). Letztlich waren es also die neuen Mehrheitsverhältnisse im Rat, die dafür sorgten, dass die Vorlage mit 106 zu 84 Stimmen versenkt wurde.

In den Medien wurde das Resultat unterschiedlich kommentiert. Die NZZ sprach von «Neue Legislatur, neues Glück» im «ewigen Hin und Her»; in 24heures kam Nadine Masshardt zu Wort und beklagte den Beschluss, da die Jungen von heutigen Entscheidungen in Zukunft am meisten betroffen seien und in der Aargauer Zeitung kündigte Vanessa Bieri von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände an, dass eine Volksinitiative nicht ausgeschlossen sei.

Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige (Pa.Iv. 19.415)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Ende November 2023 zeigte sich der Bundesrat grundsätzlich positiv zum Kommissionsentwurf, der Opfer häuslicher Gewalt ohne Schweizer Pass durch Garantie der Härtefallpraxis im AIG besser schützen wollte. Einzig gegenüber der Einführung einer neuen Bestimmung, gemäss welcher die Integrationskriterien in solchen Fällen während drei Jahren keinen Einfluss auf die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung haben sollen, zeigte sich die Regierung skeptisch. Eine solche Regelung sei überflüssig, da ein bestehender Absatz eines Artikels im AIG bereits Ausnahmen für die Integrationskriterien aufgrund gewichtiger persönlicher Umstände vorsehe.

In der Wintersession 2023 beugte sich der Nationalrat als Erstrat über die Vorlage, zu der ein Nichteintretensantrag einer Minderheit Steinemann (svp, ZH) vorlag. Für die Kommission erläuterten Samira Marti (sp, BL) und Damien Cottier (fdp, NE) noch einmal die Hauptproblematik, die zur Erarbeitung der Vorlage geführt habe. In vielen Fällen häuslicher Gewalt sei der Aufenthaltsstatus des Opfers an denjenigen des Täters gebunden (etwa durch den Familiennachzug), sofern die Ehegemeinschaft nicht bereits mehr als drei Jahre bestünde oder die Opfer noch nicht ausreichend integriert seien. Falls dies nicht zutreffe, müssten die Opfer die ihnen angetane Gewalt im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens als systematisch und eine gewisse Intensität aufweisend nachweisen können, was sich oftmals als schwierig darstelle. Diese Situation führe gemäss Kommission dazu, dass betroffene Personen sich aus Angst vor Verlust des Aufenthaltsrechts nicht vom gewaltausübenden Lebenspartner trennen würden, weswegen der Opferschutz gestärkt werden müsse. Dies zeige auch der Umstand, dass die Schweiz die Istanbul-Konvention aus diesem Grund nur mit Vorbehalt hatte ratifizieren können, so Marti weiter. Gegen die Vorlage stellte sich eine Minderheit Steinemann. Ihr ging die Regelung viel zu weit und sie ortete darin Missbrauchspotential. Der Minderheitsantrag auf Nichteintreten fand jedoch über die geschlossen dafür einstehende SVP-Fraktion hinaus keine Fürsprecherinnen oder Fürsprecher, womit er mit 126 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) gegenüber dem Antrag der Kommissionsmehrheit auf Eintreten unterlag.

In der Detailberatung versuchten weitere durch Barbara Steinemann angeführte Minderheiten, die Vorlage abzuändern. So wollte eine Minderheit die Härtefallregelung nur für Personen einführen, die sich in einer Ehegemeinschaft befanden, während der Kommissionsentwurf eine solche auch für in eingetragener Partnerschaft oder im Konkubinat lebende Opfer häuslicher Gewalt, sowie im Falle der Gewaltausübung an den in der Familiengemeinschaft lebenden Kindern vorsah. Ferner beantragte eine weitere Minderheit Steinemann dem Bundesrat zu folgen und den Absatz zu den Integrationskriterien zu streichen. Im Rat blieben diese Minderheiten jedoch chancenlos, da sie ausserhalb der SVP-Fraktion nicht auf Unterstützung stiessen. Mit 100 zu 93 Stimmen (2 Enthaltungen) lediglich knapp abgelehnt wurde hingegen eine Minderheit Cottier, welche die Kriterien zur Feststellung häuslicher Gewalt etwas enger fassen wollte. Konkret forderte der Minderheitsantrag, dass die Inanspruchnahme einer notwendigen Beratung bei einer ausgewiesenen Fachstelle für häusliche Gewalt, sowie deren Auskünfte und Berichte, nicht als Indizien für das Vorliegen häuslicher Gewalt beigezogen werden dürften. Letztere Minderheit stiess zusätzlich zur SVP-Fraktion auch bei der gesamten FDP-Fraktion auf Zuspruch.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den unveränderten Entwurf unter Opposition der SVP-Fraktion mit 129 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) an, womit das Geschäft an den Ständerat ging.

Besserer Schutz für ausländische Opfer von häuslicher Gewalt (Pa.Iv. 21.504)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Der Nationalrat gab in der Wintersession 2023 einer parlamentarischen Initiative Bendahan (sp, VD) mit der Forderung, das Recht auf digitale Unversehrtheit in die Verfassung aufzunehmen, mit 118 zu 65 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge. Gemäss dem Initianten sollte die digitale Unversehrtheit die Kontrolle und das Wissen darüber garantieren, welche Daten im digitalen Leben durch eigene Aktivität sowie Dritte gesammelt, berechnet und weitergegeben werden. Aufgrund der fehlenden Verfassungsgrundlage sei diese heute unzureichend geschützt, argumentierte Bendahan. Mit seinem ablehnenden Entscheid folgte der Nationalrat dem Mehrheitsantrag seiner SPK, die eine Verfassungsänderung als nicht angezeigt ansah. Die Anhörung von Expertinnen und Experten habe ergeben, dass der bestehende Grundrechtskatalog – insbesondere das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 10 BV) und das Recht auf Schutz der Privatsphäre (Art. 13 BV) – ausreiche, um die digitale Identität zu schützen. Die Kommission wolle sich dem Thema dennoch annehmen und an einer nächsten Sitzung besprechen, ob eine Überprüfung angezeigt sei und gegebenenfalls Gesetzeslücken bestünden, versicherte Kommissionssprecherin Barbara Steinemann (svp, ZH). Vergeblich hatte Minderheitssprecherin Céline Widmer (sp, ZH) für das Anliegen argumentiert, dass sich gesellschaftliche Veränderungen im Grundrechtskatalog niederschlagen müssten. Die parlamentarische Initiative Bendahan ist somit definitiv abgelehnt.

das Recht auf digitale Unversehrtheit in die Verfassung (Pa. Iv. 22.479)

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann (svp, ZH) die Polizei vor Racheanzeigen und rechtlichen Schikanen schützen. Sie wollte den Kantonen in der Strafprozessordnung die Möglichkeit geben, die Strafverfolgung von Polizistinnen und Polizisten von der Ermächtigung einer unabhängigen, nicht-richterlichen Behörde abhängig zu machen. Ein solches Ermächtigungserfordernis gebe es bereits für die Strafverfolgung von Bundesbeamten und von kantonalen Exekutiv- und Judikativmitgliedern. Es gingen immer mehr Anzeigen gegen Polizistinnen und Polizisten wegen Amtsmissbrauch ein, argumentierte die Initiantin. Eine unabhängige Instanz könnte «offensichtlich schikanöse Strafanzeigen» abweisen und damit sicherstellen, «dass Behörden nicht durch mutwillige Strafanzeigen lahmgelegt werden», so die Begründung. Die RK-NR gab der Initiative im Oktober 2023 mit 13 zu 12 Stimmen knapp Folge.

Die Polizei vor Racheanzeigen und rechtlichen Schikanen schützen (Pa.Iv. 22.478)

Die Mehrheit der RK-NR fand, sie habe die Möglichkeit, das Anliegen der parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) zur Verwahrung von rückfälligen Täterinnen und Tätern in die Vorlage «Massnahmenpaket Sanktionenvollzug» aufzunehmen. Sie beantragte ihrem Rat deshalb, die Initiative abzuschreiben. Eine Minderheit Steinemann (svp, ZH) wollte die Initiative noch nicht abschreiben, weil das Massnahmenpaket Sanktionenvollzug noch nicht beschlossen worden sei, fand damit im Rat aber keine Mehrheit. Der Nationalrat schrieb die Initiative Rickli in der Herbstsession 2023 mit 100 zu 74 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Verwahrung bei rückfälligen Tätern (Pa.Iv. 13.463)

In der Herbstsession 2023 beugte sich der Nationalrat über die auf vier Standesinitiativen zurückgehende Vorlage, mit der Parlamentarierinnen erlaubt werden soll, ihr Mandat auch während eines Mutterschaftsurlaubes wahrzunehmen, ohne den Anspruch auf Entschädigung zu verlieren, die ihnen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zukommt. Die SPK-SR hatte vorgeschlagen, das Erwerbsersatzgesetz um eine Ausnahmeregelung zu ergänzen: Gemäss dieser sollen Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub bei Teilnahme an Ratsabstimmungen sowie an Rats- und Kommissionssitzungen ihren Versicherungsanspruch nicht mehr verlieren. Die Wahrnehmung des Parlamentsmandats soll aber freiwillig bleiben; niemand darf gezwungen werden, an Sitzungen teilzunehmen, um die Idee des Mutterschutzes nicht zu untergraben.
Die SPK-NR unterstütze diesen Vorschlag und heisse es gut, dass die Regelung nicht auf die Exekutive oder die Judikative ausgeweitet werde, erklärte Céline Widmer (sp, ZH) für die Kommission. Allerdings wolle die SPK-NR die neue Regelung nicht wie vom Ständerat beschlossen an eine Stellvertretungslösung koppeln. Eine Teilnahme an Kommissionssitzungen müsse für eine Parlamentarierin im Mutterschaftsurlaub stets möglich sein und nicht nur dann, wenn für eine Kommission eine Stellvertretungsregelung fehle, so Widmer. Mit 21 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen empfahl die SPK-NR Eintreten und Annahme der so modifizierten Vorlage.
Alle Fraktionssprechenden plädierten für Eintreten. Ausnahme bildete einzig die SVP-Fraktion, für die Barbara Steinemann (svp, ZH) argumentierte, dass mit der neuen Regelung erstens der Mutterschutz untergraben werde und zweitens eine Besserstellung von Parlamentarierinnen im Vergleich zu «Mütter[n] im gewöhnlichen Erwerbsleben» geschaffen werde. Es sei ein «falsches Signal», wenn Parlamentarierinnen nicht nur das Geld der Mutterschaftsversicherung und die Jahrespauschale erhielten, sondern auch noch die Gelder für die Sitzungen, an denen sie neu teilnehmen könnten. Man schaffe damit zudem ein Präjudiz für weitere Ausnahmen auch in der Privatwirtschaft. Die SVP werde die Vorlage «grossmehrheitlich ablehnen» schloss Barbara Steinemann ihr Votum.
Ein Antrag gegen Eintreten lag nicht vor, so dass die grosse Kammer sogleich zur Detailberatung schritt. Dort hatte Pirmin Schwander (svp, SZ) einen Einzelantrag eingereicht, der sich hinsichtlich der Stellvertretungsregelung für den Beschluss des Ständerats stark machte. Ein Erwerbsersatzanspruch müsse ausgeschlossen werden, wenn Vertretungsmöglichkeiten bestehen, so die Argumentation. Mit 149 zu 29 Stimmen (4 Enthaltungen) wurde der Antrag Schwander abgelehnt. In der folgenden Gesamtabstimmung erhielt der Entwurf breite Unterstützung. Mit 155 zu 22 Stimmen (5 Enthaltungen) schickte ihn die grosse Kammer mit der Differenz bezüglich der Stellvertretungsregelung an den Ständerat zurück. In beiden Abstimmungen war die Opposition aus der SVP-Fraktion gekommen.

Mutterschaft und Parlamentsmandat (Kt.Iv. 19.311, Kt.Iv.20.313, Kt.Iv.20.323 und Kt.Iv.21.311)
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf
Dossier: Frauenanteil im Parlament

Auch nachdem sich ihre Schwesterkommission dagegen ausgesprochen hatte, wollte die SPK-NR im Oktober 2022 mehrheitlich an ihrer parlamentarischen Initiative «Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation» festhalten. Dass die Bedingungen zu restriktiv und die Verwaltungshürden zu hoch seien, zeige sich darin, dass seit deren Einführung relativ wenige Angehörige der dritten Ausländergeneration von der erleichterten Einbürgerung Gebrauch gemacht hätten. Insbesondere der verlangte Ausbildungsnachweis und die Alterslimite von 25 Jahren müssten diskutiert werden; ein gesetzgeberisches Tätigwerden der Kommission sei daher gerechtfertigt. Eine Minderheit vertrat indes die Ansicht, dass die Einbürgerungskriterien nicht gelockert werden sollten, und lehnte die Initiative ab. Das geringe Interesse belege nicht, dass die Hürden zu hoch seien; es gebe auch «ein Recht, sich nicht einbürgern zu lassen», argumentierte Minderheitsvertreterin Barbara Steinemann (svp, ZH). Der Nationalrat folgte in der Wintersession 2022 mit 117 zu 73 Stimmen bei 4 Enthaltungen dem Antrag der Kommissionsmehrheit und gab der Initiative Folge. Dagegen stimmten neben der geschlossenen SVP-Fraktion die Mehrheit der Mitte-Fraktion und zwei FDP-Vertreter.

Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation (Pa.Iv. 22.404)

Der Nationalrat beugte sich in der Wintersession 2022 als Zweitrat über die Revision des Sexualstrafrechts. Wie bereits in der Ständekammer wurde das Ziel des Revisionsprojekts, das in die Jahre gekommene Sexualstrafrecht an die veränderten gesellschaftlichen Wertvorstellungen anzupassen, auch im Nationalrat allseits begrüsst. Eintreten war somit unbestritten.

Die Debatte um den umstrittensten Punkt der Vorlage, die Modellwahl zwischen «Nur Ja heisst Ja» und «Nein heisst Nein», fand in der grossen Kammer im Vergleich zum Ständerat unter umgekehrten Vorzeichen statt: Während sich in der Kantonskammer eine Minderheit der Kommission erfolglos für die Zustimmungslösung ausgesprochen hatte, beantragte im Nationalrat die Mehrheit der vorberatenden Rechtskommission die Verankerung des «Nur-Ja-heisst-Ja»-Prinzips im Strafgesetzbuch. Gemäss Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) wolle man damit klar zum Ausdruck bringen, «dass einvernehmliche sexuelle Handlungen im Grundsatz immer auf der Einwilligung der daran beteiligten Personen beruhen sollen» und «dass Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung als Vergewaltigung betrachtet wird». Mit der Zustimmungslösung solle bei der Aufklärung von Sexualdelikten zudem mehr das Verhalten des Täters oder der Täterin in den Fokus rücken, und nicht die Frage, ob und wie sich das Opfer gewehrt habe. Letzteres solle sich nicht schuldig fühlen, wenn es nicht in ausreichendem Mass Widerstand geleistet habe. Demgegenüber fordere die «Nein heisst Nein»-Lösung vom Opfer weiterhin einen zumutbaren Widerstand. Bundesrätin Karin Keller-Sutter argumentierte hingegen, dass das Widerspruchsprinzip klarer sei. Jemand könne auch aus Angst oder Unsicherheit Ja sagen, ohne dies tatsächlich zu wollen, wohingegen ein explizites oder stillschweigendes Nein – etwa eine ablehnende Geste oder Weinen – nicht als Zustimmung missverstanden werden könne. Über ein geäussertes Nein könne das Opfer im Strafverfahren allenfalls aussagen, über ein fehlendes Ja jedoch nicht, denn einen Negativbeweis gebe es nicht, ergänzte Philipp Matthias Bregy (mitte, VS), der mit seiner Minderheit ebenfalls für «Nein heisst Nein» eintrat. Wie schon im Ständerat herrschte derweil auch im Nationalrat weitgehende Einigkeit, dass der Unterschied zwischen den beiden Varianten juristisch gesehen «verschwindend klein» sei, wie es Tamara Funiciello (sp, BE) ausdrückte, und es vor allem um Signale gehe. Während die Advokatinnen und Advokaten der Zustimmungslösung darin eine gesellschaftliche Haltung sahen, die die sexuelle Selbstbestimmung betone, erachteten die Befürworterinnen und Befürworter der Widerspruchslösung das Strafrecht nicht als den richtigen Ort für Symbolik – so fasste Christa Markwalder (fdp, BE) die Positionen in ihrer gespaltenen Fraktion zusammen. Als eine Art Mittelweg bewarb eine Minderheit Nidegger (svp, GE) unterdessen die im Ständerat gescheiterte Umformulierung des Widerspruchsprinzips. Diese wollte durch die explizite Nennung von verbaler und nonverbaler Ablehnung die Fälle von sogenanntem Freezing – wenn das Opfer in einen Schockzustand gerät und dadurch widerstandsunfähig ist – besser abdecken. Bundesrätin Karin Keller-Sutter betonte indes, auch mit der Widerspruchslösung seien Freezing-Fälle abgedeckt und die Minderheit Nidegger bringe somit keinen Mehrwert. Die Minderheit Nidegger unterlag der «Nein-heisst-Nein»-Lösung wie vom Bundesrat vorgeschlagen denn auch deutlich mit 118 zu 64 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Ebenso chancenlos blieb die Minderheit Reimann (svp, SG), die statt dem vorgesehenen Kaskadenprinzip in Art. 189 und 190 StGB – einer Definition des Grundtatbestands ohne Nötigung (Abs. 1), wobei Nötigung sowie Grausamkeit als zusätzliche Erschwernisse in den Absätzen 2 und 3 aufgeführt werden – einen eigenen Tatbestand für Verletzungen der sexuellen Integrität ohne Nötigung schaffen wollte, sodass das Nötigungselement in den Tatbeständen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung erhalten bliebe. Dieses Konzept war allerdings bereits in der Vernehmlassung harsch kritisiert worden. «Nur Ja heisst Ja» setzte sich schliesslich mit 99 zu 88 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen «Nein heisst Nein» durch. Zum Durchbruch verhalfen der Zustimmungslösung neben den geschlossen dafür stimmenden Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP Minderheiten aus der FDP- und der Mitte-Fraktion sowie SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz (svp, GE).

Neben der Modellwahl diskutierte die grosse Kammer auch die Strafrahmen ausführlich. Hier hielt sie sich mit einer Ausnahme überall an die Vorschläge ihrer Kommissionsmehrheit und lehnte zahlreiche Minderheitsanträge aus den Reihen der SVP- und der Mitte-Fraktion ab, die schärfere Strafen forderten. Härtere Sanktionen seien ursprünglich das Ziel der Strafrahmenharmonisierung gewesen, wovon auch die vorliegende Revision Teil sei, argumentierte Barbara Steinemann (svp, ZH). Solange «Belästiger mit symbolischen Strafen aus dem Gerichtssaal davonlaufen» könnten, sei auch die Zustimmungslösung nur ein «Ablenkungsmanöver», warf sie der Ratsmehrheit vor. Letztere wollte allerdings den Ermessensspielraum der Gerichte nicht einschränken. Es wurde befürchtet, dass die Gerichte sonst höhere Massstäbe an die Beweiswürdigung setzen könnten und es damit zu weniger Verurteilungen kommen könnte. Eine Mindeststrafe müsse immer «auch den denkbar leichtesten Fall abdecken», mahnte Justizministerin Keller-Sutter. Einzig bei der Vergewaltigung mit Nötigung – dem neuen Art. 190 Abs. 2, der im Grundsatz dem heutigen Vergewaltigungstatbestand entspricht – folgte der Nationalrat mit 95 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen der Minderheit Steinemann und übernahm die bereits vom Ständerat vorgenommene Verschärfung. Damit beträgt die Mindeststrafe für diesen Tatbestand neu zwei Jahre Freiheitsstrafe, Geldstrafen sowie bedingte Strafen sind demnach ausgeschlossen. Vergewaltigerinnen und Vergewaltiger müssen damit künftig zwingend ins Gefängnis. Bisher betrug die Mindeststrafe für Vergewaltigung ein Jahr Freiheitsstrafe, wobei diese auch (teil-)bedingt ausgesprochen werden konnte.

In einem zweiten Block beriet die Volkskammer noch diverse weitere Anliegen im Bereich des Sexualstrafrechts. Die Forderung einer Minderheit Funiciello, dass verurteilte Sexualstraftäterinnen und -täter obligatorisch ein Lernprogramm absolvieren müssen, wie dies bei häuslicher Gewalt oder Pädokriminalität bereits der Fall ist, wurde mit 104 zu 85 Stimmen abgelehnt. Da die Art des Delikts nicht berücksichtigt würde, handle es sich um eine «undifferenzierte Massnahme», so Kommissionssprecherin von Falkenstein. Mit 98 zu 84 Stimmen bei 7 Enthaltungen sprach sich der Nationalrat indessen dafür aus, die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit von Sexualverbrechen auf 16 Jahre anzuheben. Bislang lag diese bei 12 Jahren, wie es bei der Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative festgelegt worden war. Die Mehrheit argumentierte, so falle die Grenze für die Unverjährbarkeit mit dem Alter der sexuellen Mündigkeit zusammen. Den neuen Tatbestand der Rachepornografie hiess die grosse Kammer stillschweigend gut, verfrachtete ihn aber in einen anderen Artikel innerhalb des StGB. Anders als der Ständerat nahm der Nationalrat stillschweigend auch einen Tatbestand für Grooming ins Gesetz auf. In der Vernehmlassung sei dieser Vorschlag sehr positiv aufgenommen worden, erklärte die Kommissionssprecherin. Das Anliegen einer Minderheit von Falkenstein, sexuelle Belästigung nicht nur in Form von Wort, Schrift und Bild zu bestrafen, sondern auch andere sexuell konnotierte Verhaltensweisen – beispielsweise Gesten oder Pfiffe – unter Strafe zu stellen, scheiterte mit 96 zu 93 Stimmen knapp. Bundesrätin Karin Keller-Sutter warnte vor einer «uferlosen Strafbarkeit», da mit der geforderten Ergänzung die Grenze zwischen strafbarem und straflosem Verhalten unklar wäre. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Einzelantrag von Léonore Porchet (gp, VD), die ein Offizialdelikt für sexuelle Belästigungen im öffentlichen Raum einführen wollte. Die betroffene Person solle selbst entscheiden können, ob sie eine Strafverfolgung wünsche oder an ihrer Privatsphäre festhalten möchte, argumentierte Justizministerin Keller-Sutter dagegen.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf mit 127 zu 58 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Mit der Ausnahme von Céline Amaudruz stellte sich die SVP-Fraktion geschlossen dagegen. Sie wurde von einigen Stimmen aus der Mitte-Fraktion unterstützt, aus der auch die Enthaltungen stammten. Das Ergebnis war Ausdruck der Enttäuschung des rechtsbürgerlichen Lagers über die ablehnende Haltung des Rats gegenüber Strafverschärfungen. SVP-Vertreterin Steinemann hatte schon in der Eintretensdebatte angekündigt, dass ihre Fraktion die Vorlage ablehnen werde, «sofern nicht deutlich schärfere Sanktionen resultieren».

Harmonisierung der Strafrahmen (BRG 18.043)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Revision des Strafgesetzbuches (2008– )

In einem Urteil vom November 2006 hatte das Bundesgericht entschieden, dass ein Verkäufer von Papageien – die Tiere waren nach dem Verkauf an den Züchter erkrankt und gestorben, was in der Folge zum Versterben des Zuchtbestands des Käufers geführt hatte – dem Käufer nicht nur den Kaufpreis zurückerstatten, sondern den Schaden an dessen Zuchtbestand ersetzen musste. Dem Papageienverkäufer hatte kein Verschulden zur Last gelegt werden können. Dass dieser dem Käufer, der für die Papageien CHF 4800 bezahlt hatte, dennoch fast CHF 2 Mio. Schadensersatz zahlen musste, erschien Nationalrat Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) «unbillig» und «rechtsökonomisch nicht sinnvoll». Dies führte er in der Begründung zu seiner 2020 eingereichten parlamentarischen Initiative zur Begrenzung der Kausalhaftung des Verkäufers für Mangelfolgeschäden aus. Konkret forderte er eine Ergänzung im Obligationenrecht, wonach der Verkäufer nur haftet, soweit der Schaden vorausgesehen werden konnte.
Im Februar 2022 befasste sich die RK-NR mit der Initiative, die inzwischen von Barbara Steinemann (svp, ZH) übernommen worden war. Die Kommission erachtete die vorgeschlagene Anpassung als zweckmässig und gab der Initiative mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge. Die ständerätliche Schwesterkommission teilte diese Ansicht allerdings nicht. Ohne weitere Begründung sprach sie sich im Oktober 2022 einstimmig gegen Folgegeben aus. Damit ging die Initiative an den Nationalrat zur Vorprüfung.

Keine unbegrenzte Kausalhaftung des Verkäufers für Mangelfolgeschäden (Pa.Iv. 20.491)

Auch im Nationalrat, der das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) in der Herbstsession 2022 beriet, war die bisher eher gemächliche Geschwindigkeit der schweizerischen Verwaltung hinsichtlich Digitalisierung Thema bei der Eintretensdebatte. Die Schweiz hinke hinterher, befand etwa der Sprecher der SPK-NR, Andri Silberschmidt (fdp, ZH). Zudem finde die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung zwar statt, aber es gebe einen «Wildwuchs von Systemen und Prozessen [...], die wenig aufeinander abgestimmt» seien. In der Kommunikation zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden, Privaten und Firmen brauche es aber gemeinsame Standards und Verantwortlichkeiten, die im vorliegenden Gesetz geregelt würden. Die Mehrheit der Fraktionssprecherinnen und -sprecher war sich danach einig, dass die Schweiz ihren Rückstand aufholen müsse (Marco Romano, mitte, TI), dass es nun einen stärkeren politischen Willen brauche (Damien Cottier, fdp, NE), dass man eigentlich gerne noch weiter gehen würde (Angelo Barrile, sp, ZH), dass man jetzt einen Gang höher schalten wolle (Gerhard Andrey, gp, FR), dass man nun keinen halben Schritt rückwärts, sondern zwei Schritte vorwärts machen müsse (Corina Gredig, glp, ZH) oder dass man «dem Anschluss an die moderne Welt [nicht mehr länger] hinterherrennen» dürfe (Barbara Steinemann, svp, ZH). Eintreten war entsprechend unbestritten, obwohl Bundesrat Ueli Maurer darauf hinwies, dass es nicht nur Rufe gebe, die Handbremse endlich zu lösen, sondern dass in der Bevölkerung auch «abgrundtiefes Misstrauen» gegenüber der Digitalisierung festgestellt werden könne.
In der Detailberatung schuf der Nationalrat eine gewichtige Differenz zum Ständerat. So soll das Gesetz nicht nur für die Bundesverwaltung, sondern auch für die Kantonsverwaltungen und alle mit Vollzugsaufgaben betrauten Organisationen und Personen gelten. Diesen Passus hatte der Bundesrat nach der Vernehmlassung aus der Vorlage gestrichen, weil er von Städten und Kantonen stark kritisiert worden war. Die SPK-NR habe mit 15 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung aber dafür optiert, hier keinen föderalen Flickenteppich zu schaffen. Mit 114 zu 77 Stimmen folgte die Ratsmehrheit ihrer Kommission. Die geschlossen stimmende SVP-Fraktion und eine Mehrheit der Mitte-Fraktion fanden sich in der Minderheit und votierten für die auch von Bundesrat Ueli Maurer beworbene Lösung, der vergeblich argumentiert hatte, dass diese Ausweitung des Gesetzes noch nicht reif sei.
Darüber hinaus wollte der Nationalrat im Gegensatz zur ständerätlichen Fassung auch explizit das Prinzip «digital first» im Gesetz verankern. Damit werde eine Umkehr der heutigen Praxis gefordert, mit der alles auf Papier gedruckt werde. Neu soll alles digital sein und nur noch in Ausnahmefällen analog angeboten werden. Ebenfalls abweichend vom Ständerat folgte die Ratsmehrheit ihrer SPK-NR, die den Passus der kleinen Kammer wieder rückgängig machen wollte, wonach auf unterschiedliche Bedürfnisse – vor allem von Personen ohne digitale Kenntnisse – Rücksicht genommen werden müsse. Schliesslich machte der Nationalrat aus der Kann-Formulierung für die Veröffentlichung von Open-Source-Software wieder eine Muss-Formulierung. Nachdem die Ausgabenbremse gelöst worden war, erhielt die Vorlage in der Gesamtabstimmung 144 befürwortende und 24 ablehnende Stimmen. Letztere, wie auch die 24 Enthaltungen, stammten allesamt aus der SVP-Fraktion.

Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (BRG 22.022)
Dossier: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)

Der Nationalrat diskutierte in der Sommersession 2022 ein Verbot von Werbung für CO2-intensive Produkte, wie es von Valentine Python (gp, VD) in einer parlamentarischen Initiative gefordert worden war. Die Initiantin und ihre Mitstreiterin Laurence Fehlmann (sp, GE) argumentierten vergeblich, dass die Werbung eine entscheidende Rolle bei den Kaufentscheidungen spiele und ein Verbot für die Bewerbung von CO2-intensiven Produkten, wie etwa Autos oder nicht nachhaltige Lebensmittel, einen Beitrag zur Minderung des CO2-Ausstosses leisten könne. Auch der Hinweis darauf, dass in der EU derzeit ein ähnliches Vorhaben debattiert werde, vermochte die Mehrheit der grossen Kammer nicht zu überzeugen. Kommissionssprecherin Barbara Steinemann (svp, ZH) legte hingegen dar, dass ein LCA, wie es die Initiative forderte, äusserst aufwändig sei und das geforderte Wettbewerbsverbot quasi die ganze Werbebranche in Frage stelle. Der Initiative wurde schliesslich mit 121 zu 69 Stimmen keine Folge gegeben. Sie ist damit vom Tisch.

Für eine Regulierung der Werbung gemäss dem Life Cycle Assessment (LCA) eines Produktes (Pa. Iv. 21.458)
« Grüne oder umweltfreundliche» Werbung

Im April 2022 beschloss die SPK-NR mit 11 zu 10 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) die Lancierung einer Motion, mit welcher sie einen «erleichterten Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers» forderte. Seit 2013 muss eine Person mindestens fünf Jahre lang durchgehend die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben und eine gute Integration vorweisen können, um eine Härtefallbewilligung für eine Berufslehre zu erhalten. Der Bericht des Bundesrates «Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers» habe nun aber gezeigt, dass so bis ins Jahr 2020 lediglich 61 jugendliche Sans-Papiers eine Berufsausbildung hätten starten können. Folglich sei diese Regelung zu restriktiv, wie Céline Widmer (sp, ZH) im Namen der Kommissionsmehrheit im Nationalrat für die Vorlage argumentierte. Basierend auf den Empfehlungen des Berichts solle der Bundesrat nun konkret prüfen, ob der erforderliche Besuch der obligatorischen Schule in der Schweiz von mindestens fünf auf zwei Jahre herabgesetzt werden könne und ob auch Jugendliche, welche die obligatorische Schule für weniger als zwei Jahre oder gar nicht besucht haben, miteinbezogen werden könnten. Darüber hinaus solle auch die Möglichkeit von anonymisierten Gesuchen geprüft werden. Barbara Steinemann (svp, ZH) begründete die ablehnende Position der Minderheit unter anderem damit, dass Lehrbetriebe diese Anpassung dazu nutzen könnten, Asylsuchenden dabei zu helfen, eine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen, denn diese würde für die Dauer der beruflichen Grundbildung automatisch gewährt. Auch der Bundesrat lehnte die Motion ab, wobei Justizministerin Karin Keller-Sutter unter anderem ausführte, dass damit eine Ungleichbehandlung gegenüber jungen Asylsuchenden und Sans-Papiers geschaffen würde, die studieren möchten, da diese strengeren Zulassungskriterien unterworfen wären. Entgegen der Kommissionsminderheit und dem Bundesrat entschied sich der Nationalrat jedoch mit 111 zu 73 Stimmen (bei 4 Enthaltungen), die Motion anzunehmen. Die Fraktionen der SP, Grünen und der GLP stimmten geschlossen für die Vorlage und wurden dabei von der Hälfte der FDP.Liberalen- sowie einer Zweidrittelmehrheit der Mitte-Fraktion unterstützt.

Erweiterte Härtefallregelung zum Zugang zu beruflichen Ausbildungen (Mo. 22.3392)
Dossier: Lehrabschlüsse für abgewiesene Asylsuchende und Sans Papiers

Mit identischen Motionen forderten drei Parlamentarierinnen aus drei verschiedenen Parteien nationale Präventionskampagnen gegen Gewalt (Marianne Maret, mitte, VS, Mo. 21.4418; Jacqueline de Quattro, fdp, VD, Mo. 21.4470; Tamara Funiciello, sp, BE, Mo. 21.4471). Eingereicht worden waren die drei Vorstösse nur wenige Tage nach Publikation eines Berichts zu Ursachen von Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld. In ihren Begründungen verwiesen die Motionärinnen auf weitere aktuelle Studien, die das Ausmass von häuslicher und sexueller Gewalt in der Schweiz aufzeigten: Eine im Herbst 2021, kurz vor dem Start einer Öffentlichkeitskampagne der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein durchgeführte Umfrage von sotomo ergab, dass ein Drittel der befragten Personen – 42 Prozent der befragten Frauen und 24 Prozent der befragten Männer – bereits Gewalt in Paarbeziehungen erfahren hatten. Neben den vom EBG bereitgestellten Daten, die für den Zeitraum 2009 bis 2018 alle zwei Wochen einen durch häusliche Gewalt bedingten Todesfall verzeichneten, verwiesen die Motionärinnen auch auf eine im Jahr 2019 durchgeführte Befragung von gfs.bern, in der 22 Prozent der befragten Frauen berichtet hatten, bereits ungewollten sexuellen Handlungen ausgesetzt gewesen zu sein. Nationale Sensibilisierungs- und Präventionskampagnen forderte überdies eine Petition, die bereits im Herbst 2021 im Rahmen der Frauensession eingereicht worden war (Pet. 21.2045).
Nachdem sich der Bundesrat für Annahme der drei Vorstösse ausgesprochen hatte, wurden die beiden im Nationalrat eingereichten Motionen in der Frühjahrssession 2022 von Barbara Steinemann (svp, ZH) bekämpft. Die Motion der Walliser Ständerätin Marianne Maret (mitte) passierte den Ständerat in derselben Session stillschweigend. Die Motionen der Nationalrätinnen Jacqueline de Quattro und Tamara Funiciello standen daraufhin in der Sondersession im Mai 2022 in der grossen Kammer zur Diskussion, wo sie einzig von den geschlossen stimmenden Vertreterinnen und Vertretern der SVP abgelehnt wurden. Mit 135 zu 51 Stimmen (bei 1 Enthaltung) respektive mit 129 zu 51 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) scharte sich somit auch im Nationalrat eine komfortable Mehrheit hinter die Forderung.

Nationalrätinnen fordern Präventionskampagnen gegen Gewalt (Mo. 21.4418, Mo. 21.4470, Mo. 21.4471)
Dossier: Behandlung der Petitionen der Frauensession 2021 in parlamentarischen Vorstössen
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Obwohl der Ständerat nicht auf die Vorlage der SPK-NR für Kaderlöhne in Bundes- und bundesnahen Unternehmen eintreten wollte, folgte eine deutliche Mehrheit des Nationalrats in der Wintersession 2021 ihrer Kommission und hielt mit 151 zu 39 Stimmen an Eintreten auf die Vorlage fest. Die Minderheit aus der geschlossen stimmenden FDP-Liberalen Fraktion und einem Teil der Mitte-Fraktion stand auf verlorenem Posten. Kurt Fluri (fdp, SO), der für die FDP-Liberale Fraktion das Wort ergriffen hatte, hatte vergeblich argumentiert, dass sich seit 2016 – also seit dem Jahr, in dem die parlamentarische Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eingereicht worden war – einiges getan habe und «starre, undifferenzierte» Lohnobergrenzen nicht mehr zeitgemäss seien. Auch Andri Silberschmidt (fdp, ZH) ergriff für seine Fraktion das Wort. Der Bundesrat sei zuständig für die Lohngestaltung, die er aber für jedes Unternehmen separat und ohne starre Lohnvorgaben durchführen können müsse. Damit war etwa die SP-Fraktion nicht einverstanden. Es sei in der Tat etwas ruhiger geworden um die Diskussion über Exzesse bei der Lohnpolitik; dies sei aber kein Grund, die Sache als erledigt zu betrachten, argumentierte Nadine Masshardt (sp, BE) für ihre Fraktion. Eine Obergrenze von CHF 1 Mio. biete noch genügend Marge, pflichtete Delphine Klopfenstein Broggini (gp, GE) bei und Barbara Steinemann (svp, ZH) erinnerte an die Abzockerinitiative, die von der Stimmbevölkerung angenommen worden war. Die SVP-Fraktion finde zudem, dass die Kaderlöhne von öffentlichen Unternehmungen «in keinem Verhältnis mehr zur Leistung» dieser Kader stünden. Auch das Plädoyer von Finanzminister Ueli Maurer, der darauf hinwies, dass hier ganz verschiedene Unternehmenskulturen in einen Topf geworfen würden und dass ein Gesetz in Zukunft unnötig einengen werde, wenn es darum gehe, gute Kader zu finden, verhallte letztlich ungehört.

Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen (Pa.Iv. 16.438)
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

In der Wintersession 2021 schwenkte der Nationalrat betreffend Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zur Regelung der Reisebestimmungen für vorläufig aufgenommene Personen in den verbleibenden Differenzen auf die Linie des Ständerates ein. Dabei beschloss er – wie Corina Gredig (glp, ZH) es formulierte – für vorläufig aufgenommene Personen nicht nur ein Heimatreiseverbot, was dem ursprünglichen Sinn der mit der Gesetzesänderung zu erfüllenden Motion entsprochen hätte, sondern gleich ein gesetzlich verankertes, generelles Reiseverbot, das auch von Ausnahmen für Reisen in den Schengen-Raum absah. So strich der Nationalrat die von ihm eingeführten Ausnahmebestimmungen zum Reiseverbot gegen eine Minderheit Gredig gänzlich aus dem Gesetz, womit Gründe, die den betroffenen Personen dennoch eine Reise ins Ausland ermöglichen, nach wie vor ausschliesslich auf Verordnungsstufe geregelt werden. Während Vertreterinnen und Vertreter der Ratslinken und der GLP Verletzungen diverser Grundrechte beklagten, verwiesen Nationalrätinnen und -räte der anderen Parteien auf die bestehenden Ausnahmeregelungen in der Verordnung und vertraten die Ansicht, dass nur auf diesem Wege Umgehungsmöglichkeiten des Heimatreiseverbots verhindert werden könnten. Wenn etwa Reisen in den Schengen-Raum unter gewissen Bedingungen zulässig wären, könnte der Bund nicht garantieren, dass jemand, der für eine Geburtstagsfeier nach Deutschland reise, nicht danach doch noch in ein Flugzeug zurück in sein Heimatland steige, so etwa Barbara Steinemann (svp, ZH).
Auch in einem zweiten Punkt lenkte der Nationalrat ein, indem er nämlich von einer verkürzten Frist zum Wechsel des Wohnkantons aus Gründen der Erwerbstätigkeit absah. Während sich der Nationalrat in der Detailberatung noch für die Möglichkeit des Umzugs bereits nach sechsmonatigem Arbeitsverhältnis ausgesprochen hatte, folgte er gegen den Willen einer Minderheit Marti (sp, BL) nun dem Vorschlag des Bundesrates und des Ständerates, der einen Wechsel des Wohnkantons erst nach zwölfmonatigem Arbeitsverhältnis erlauben will. Mit letzterer Änderung soll eine Motion der SPK-SR (Mo. 18.3002) erfüllt werden, die zur besseren Arbeitsmarktintegration von vorläufig Aufgenommenen eine Erleichterung beim Kantonswechsel zwecks Erwerbstätigkeit beabsichtigte.
Nach Beseitigung dieser letzten Differenzen war das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung. Diese passierte es im Ständerat mit 31 zu 12 Stimmen und im Nationalrat mit 111 zu 80 Stimmen (2 Enthaltungen). Für die Vorlage stimmten die geschlossenen Fraktionen der Mitte, FDP.Liberalen und der SVP, wobei sich die beiden linken Fraktionen und die Fraktion der GLP – mit den beiden Enthaltungen als einzige Ausnahme – beinahe ebenso geschlossen dagegen stellten.

Loi sur les étrangers et l’intégration. Modification (MCF 20.063)
Dossier: Ausländer- und Integrationsgesetz. Änderung (vorläufig Aufgenommene)