Haager Gerichtsstandsübereinkommen. Genehmigung und Umsetzung (BRG 23.045)

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Der Bundesrat publizierte im Mai 2023 die Botschaft betreffend den Beitritt der Schweiz zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen. Dieses Abkommen, das bereits in der EU, in Mexiko, Singapur, Montenegro und im Vereinigten Königreich angewendet wird, regelt die Zuständigkeit von Gerichten bei internationalen Handelsstreitigkeiten sowie die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen. Die Botschaft ging zurück auf eine Motion der RK-SR, welche die Schweiz als internationalen Gerichtsstandort weiter stärken wollte. In der Vernehmlassung war der angestrebte Beitritt positiv aufgenommen worden. Die Mehrheit der Teilnehmenden vertrat die Ansicht, dass durch dieses Abkommen internationale Rechtsstreitigkeiten einfacher geregelt werden können und auch der Wirtschaftsstandort Schweiz profitiere.

Der Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen hatte in der Herbstsession 2023 in der kleinen Kammer einen guten Stand. Nachdem Lisa Mazzone (gp, GE) und Justizministerin Baume-Schneider die Vorlage vorgestellt hatten, wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf einstimmig an.

Der Nationalrat befasste sich in der Wintersession 2023 mit dem Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen. Auch im Zweitrat war das Geschäft unumstritten. Nachdem Min Li Marti (sp, ZH) und Raphaël Mahaim (gp, VD) die Vorlage seitens der RK-NR vorgestellt und Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider auf ein Votum verzichtet hatte, wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung wurden keine Änderungen an der Vorlage vorgenommen. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer das Geschäft schliesslich einstimmig an. Auch in den darauffolgenden Schlussabstimmungen demonstrierten die beide Räte Einstimmigkeit.