In Erfüllung des Postulats Ettlin (mitte, OW) veröffentlichte der Bundesrat im Mai 2024 einen Bericht zum langfristigen Management und Flexibilisierung der stark gebundenen Ausgaben. Der Bericht, mit dem auch das Postulat der FK-NR (Po. 21.4337) erfüllt wurde, zeigte auf, dass eine Flexibilisierung gewisser Aufgaben ohne Gesetzes- oder Verordnungsanpassungen nicht möglich ist. Dies sei jedoch insbesondere bei obligatorischen Beiträgen an internationale Organisationen schwierig, da Kürzungen hier zu einem Ausschluss der Schweiz führen könnten. Ebenso schwierig sei die Flexibilisierung bei Lenkungsabgaben wie der CO2-Abgabe, da diese Einnahmen stark zweckgebunden sind. Bei anderen Ausgaben sei eine Erhöhung des finanzpolitischen Handlungsspielraums jedoch möglich und der Bericht zeigte solche Vorschläge auf: So solle unter anderem die Schaffung neuer stark gebundener Ausgaben so weit wie möglich vermieden werden. Falls dies nicht möglich sei, sollten diese flexibel ausgestaltet werden, beispielsweise durch die gesetzliche Formulierung «in der Regel», was vorübergehende Kürzungen ermöglichen würde. Diese Formulierung könne auch bei bestehenden stark gebundenen Ausgaben im Gesetzestext ergänzt werden, um deren Flexibilität zu erhöhen, so ein weiterer Vorschlag im Bericht. Weiter wurde im Bericht vorgeschlagen, neue Ausgaben beispielsweise an die Entwicklung der Mehrwertsteuer zu koppeln, um ein ungleiches Wachstum von Ausgaben und Einnahmen zu vermeiden. Zur Dämpfung der stark gebundenen Ausgaben, die schneller wachsen als die Bundeseinnahmen – so beispielsweise bei der AHV –, seien jedoch strukturelle Reformen notwendig. Neben dem Ziel, bis 2026 eine neue AHV-Reform vorzuschlagen, habe der Bundesrat bereits eine externe Gruppe von Expertinnen und Experten beauftragt, eine Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchzuführen. Deren Bericht werde im Laufe des Jahres 2024 erwartet.