In der Wintersession 2023 beugte sich der Nationalrat über eine parlamentarische Initiative Hurni (sp, NE) für eine faire Verteilung der Schadenskosten bei einem Mangel der Mietsache ohne Verschulden der Vertragsparteien. Die Initiative wurde nach der Wahl Hurnis in den Ständerat von Parteikollege Dandrès (sp, GE) übernommen. Der Initiant forderte, dass im OR eine Regelung für den Fall geschaffen werden sollte, wenn behördliche Verfügungen zu Mängeln an einer Mietsache führen. So solle in diesem Falle der Mietzins angemessen herabgesetzt und der daraus entstandene Schaden ganz oder teilweise durch die verfügende Behörde getragen werden. Der Initiant begründete sein Vorhaben unter anderem mit der Lage der gewerblichen Mieterinnen und Mieter während der Covid-19-Pandemie, die trotz wegfallender oder rückläufiger Umsätze ihre Mieten weiterhin pünktlich und vollumfänglich begleichen mussten. Die knappe Mehrheit der RK-NR vertrat die Meinung, dass es keiner starren Regeln benötige und der Vorstoss eine hohe finanzielle Belastung für die Gemeinden bedeuten könnte. Weiter kämen die Vertragsparteien in solchen Krisensituationen oftmals auf bilaterale Lösungen und zusätzlich seien bereits in einigen Kantonen lokale Lösungen geschaffen worden. Infolgedessen empfahl die RK-NR ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. Diesem Antrag folgte die grosse Kammer mit 129 zu 65 Stimmen, wobei die Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage fast ausschliesslich aus den geschlossenen Lagern der SP und Grünen kamen. Mit diesem abschlägigen Entscheid wurde die parlamentarische Initiative erledigt.