Im April 2023 verlangte die SGK-NR in einer Motion, dass die Berechnung von Prämienrabatten zukünftig nicht mehr auf dem ordentlichen Versicherungsmodell, sondern auf alternativen Versicherungsmodellen beruht. Prämienrabatte werden den Versicherten aufgrund höherer Franchisen oder alternativer Versicherungsmodelle gewährt, wobei der Bundesrat die Maximalrabatte festlegt. Da gemäss Kommission drei Viertel der Versicherten solche alternative Versicherungsmodelle nutzten, solle die ordentliche Versicherung nicht mehr als Referenzwert zur Berechnung der Rabatte verwendet werden. Dadurch gewännen solche Modelle weiter an Attraktivität, wodurch Versicherte Kosten einsparen könnten.
Ende August 2023 beantragte der Bundesrat die Ablehnung des Vorstosses. Würden die Prämien beruhend auf entsprechenden Risikogemeinschaften anstelle des gesamten Versichertenbestands in einem Kanton berechnet, könnten diese nicht mehr zuverlässig festgelegt werden und es käme zu stärkeren Prämienschwankungen. Dies hätte ausserdem einen hohen bürokratischen Aufwand zur Folge.
Es stimme zwar, dass die Zahl der Versicherten in ordentlichen Versicherungsmodellen rückläufig sei. Dennoch handle es sich mit 0.75 Millionen Individuen immer noch um ein «statistisch zuverlässiges Kollektiv», auf dessen Grundlage die Maximalrabatte berechnet werden könnten.
In der Herbstsession 2023 nahm der Nationalrat die Motion mit 120 zu 67 Stimmen (4 Enthaltungen) an. Einzig die geschlossenen Fraktionen der Grünen und der SP votierten dagegen. Die Motion wurde innerhalb der Debatte zum zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen behandelt, wo eine Minderheit Gysi (sp, SG) erfolglos gegen den Vorstoss kämpfte.
(Anja Heidelberger und Nic Töny)