Stärkung der koordinierten Versorgung durch Kostenwahrheit der Versicherungsmodelle im KVG (BRG 23.3502)

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Im April 2023 verlangte die SGK-NR in einer Motion, dass die Berechnung von Prämienrabatten zukünftig nicht mehr auf dem ordentlichen Versicherungsmodell, sondern auf alternativen Versicherungsmodellen beruht. Prämienrabatte werden den Versicherten aufgrund höherer Franchisen oder alternativer Versicherungsmodelle gewährt, wobei der Bundesrat die Maximalrabatte festlegt. Da gemäss Kommission drei Viertel der Versicherten solche alternative Versicherungsmodelle nutzten, solle die ordentliche Versicherung nicht mehr als Referenzwert zur Berechnung der Rabatte verwendet werden. Dadurch gewännen solche Modelle weiter an Attraktivität, wodurch Versicherte Kosten einsparen könnten.
Ende August 2023 beantragte der Bundesrat die Ablehnung des Vorstosses. Würden die Prämien beruhend auf entsprechenden Risikogemeinschaften anstelle des gesamten Versichertenbestands in einem Kanton berechnet, könnten diese nicht mehr zuverlässig festgelegt werden und es käme zu stärkeren Prämienschwankungen. Dies hätte ausserdem einen hohen bürokratischen Aufwand zur Folge.
Es stimme zwar, dass die Zahl der Versicherten in ordentlichen Versicherungsmodellen rückläufig sei. Dennoch handle es sich mit 0.75 Millionen Individuen immer noch um ein «statistisch zuverlässiges Kollektiv», auf dessen Grundlage die Maximalrabatte berechnet werden könnten.
In der Herbstsession 2023 nahm der Nationalrat die Motion mit 120 zu 67 Stimmen (4 Enthaltungen) an. Einzig die geschlossenen Fraktionen der Grünen und der SP votierten dagegen. Die Motion wurde innerhalb der Debatte zum zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen behandelt, wo eine Minderheit Gysi (sp, SG) erfolglos gegen den Vorstoss kämpfte.
(Anja Heidelberger und Nic Töny)

Dossier: Förderung der koordinierten Versorung

Ende Januar 2024 befasste sich die SGK-SR mit der Motion ihrer Schwesterkommission, die eine Stärkung von alternativen Versicherungsmodellen (AVM) durch eine Förderung der koordinierten Versorgung verlangte. Die Kommission beschloss mit 11 zu 0 Stimmen (1 Enthaltung) einstimmig, die Motion ihrem Rat zur Ablehnung zu empfehlen, da man die Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Massnahmen anzweifelte.

In der Sommersession 2024 gelangte die Motion in den Ständerat, wo die Position der Kommission von Erich Ettlin (mitte, OW) vertreten wurde: Durch die Änderung würde die Zahl der Kollektive, die vom BAG geprüft werden müssten, von etwa 750 auf 3300 ansteigen, wobei diese Zahl mit jedem Jahr grösser werden dürfte, was einem «administrativen nightmare» gleichkäme. Ausserdem dürften sich Prämienschwankungen häufen, da Schätzungen in kleineren Kollektiven weniger präzise seien. Die kleine Kammer folgte den Empfehlungen des Bundesrats und ihrer Kommission und lehnte die Motion stillschweigend ab. Diese war damit erledigt.

Dossier: Förderung der koordinierten Versorung