Abkommen zwischen der Schweiz und Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Protokoll zur Änderung (BRG 23.077)

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Im November 2023 präsentierte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien. Das Änderungsprotokoll zum DBA dient dazu, die Mindeststandards der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung umzusetzen. Im Januar 2023 wurde das Änderungsprotokoll den Kantonen und interessierten Kreisen vorgelegt und von diesen durchwegs positiv aufgenommen.

Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat als Erstrat behandelt. Kommissionssprecher Beat Walti (fdp, ZH) und Finanzministerin Karin Keller-Sutter erläuterten dem Rat, dass das DBA nur um den Punkt ergänzt werden soll, dass Abkommensvorteile nicht gewährt werden sollen, «wenn deren Erlangung einer der Hauptzwecke der entsprechenden Gestaltung oder Transaktion war.»
Eintreten auf das Geschäft wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der anschliessenden Gesamtabstimmung wurde das Geschäft mit 134 zu 4 Stimmen und 19 Enthaltungen angenommen. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen stammten aus den Reihen der SVP-Fraktion.

Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Der Ständerat stimmte der Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien in der Sommersession 2024 einstimmig und mit einer Enthaltung zu. Er tat dies, nachdem WAK-SR-Sprecher Hans Wicki (fdp, NW) und Finanzministerin Karin Keller-Sutter das Verhandlungsergebnis, das mit Slowenien erreicht werden konnte, kurz vorgestellt und gewürdigt hatten.

In den Schlussabstimmungen nahm der Ständerat das Geschäft mit 44 zu 1 Stimmen an. Der Nationalrat votierte mit 145 zu 45 Stimmen und 7 Enthaltungen für die Vorlage. Die ablehnenden Voten sowie die Enthaltungen stammten in beiden Räten aus den Reihen der SVP-Fraktion.

Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen