Sicherung der Insektenbestäubung, insbesondere durch Wild- und Honigbienen (Mo. 23.4028)

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Peter Hegglin (mitte, ZG) forderte den Bundesrat in seiner im September 2023 eingereichten Motion dazu auf, die Insektenbestäubung, insbesondere durch Wild- und Honigbienen, zu sichern und die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen vorzunehmen. Der Zuger Ständerat wies insbesondere darauf hin, dass ein Monitoring von Honig- und Wildbienen nötig sei und der Nahrungsbedarf von Bienen sowie der Bestäubungsbedarf von Pflanzen nicht genügend erforscht seien. Zudem mangle es an Unterstützung für die Verbände (z.B. Imker- und Imkerinnen-Verbände). Hinsichtlich der rechtlichen Anpassungen verlangte Hegglin eine «[ v]erstärkte Berücksichtigung der bienenspezifischen Eigenheiten».
Auch der Bundesrat sorge sich um das Wohlergehen der Bienen und anderen bestäubenden Insekten, liess dieser in seiner Stellungnahme verlauten. Er beantragte jedoch Ablehnung der Motion und verwies stattdessen auf die Arbeiten im Rahmen der beiden überwiesenen Motionen 19.3207 und 20.3010, der Agrarpolitik 22+, des indirekten Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative sowie des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz.
In der Wintersession 2023 nahm sich der Ständerat der Motion an. Peter Hegglin wiederholte seine Forderungen und warf dem Bundesrat mangelnden politischen Willen vor, das Thema Insektenbestäubung strategisch anzugehen. Die allgemeinen Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität seien wichtig und richtig, es gehe ihm aber in der vorliegenden Motion um die Sicherstellung der Bestäubung. Diese sei mit allgemeinen Massnahmen für die Biodiversität noch nicht umgesetzt.
Umweltminister Rösti wies noch einmal darauf hin, dass der Bundesrat bereits aktiv sei und gab zu bedenken, dass die Umsetzung der Motion auch mit gewissen Kosten verbunden sei.
Anschliessend sprach sich die kleine Kammer mit 35 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen für Annahme der Motion aus.

Die Motion Hegglin (mitte, ZG) zur Insektenbestäubung durch Wild- und Honigbienen beschäftigte den Nationalrat in der Sommersession 2024. Priska Wismer-Felder (mitte, LU) erläuterte seitens der UREK-NR das Anliegen der Motion, die Pflanzenbestäubung nachhaltig zu sichern und dafür allenfalls neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Wismer-Felder wies weiter darauf hin, dass das Parlament bereits die beiden Motionen 19.3207 und 20.3010 zum Thema Bienen überwiesen habe und dass die vorberatende Kommission die vorliegende Motion Hegglin als gute Ergänzung zu diesen beiden Vorstössen sehe. Entsprechend beantrage die Kommission die Annahme der Motion.
Umweltminister Albert Rösti hingegen bat den Rat darum, den Vorstoss abzulehnen. Dies weil der Bundesrat das Thema Insekten einerseits ohnehin angehe, beispielsweise indem er im zweiten Aktionsplan Biodiversität einen Schwerpunkt zur Bekämpfung des Insektensterbens setze. Andererseits würde die Umsetzung der Motion Hegglin aufgrund der Einführung neuer Monitorings zu erheblichen Kostenfolgen führen, welche angesichts des angespannten Bundeshaushalts nicht adäquat seien.
Trotz dieser mahnenden Worte des Bundesrates nahm der Nationalrat die Motion mit 125 zu 65 Stimmen und 6 Enthaltungen an. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mehrheiten der SVP- sowie der FDP.Liberalen-Fraktion.