Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026 (Pa.Iv. 23.478)

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Im November 2023 lancierte die WBK-SR eine parlamentarische Initiative, welche die Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026 verlangte. Die Notwendigkeit zur Verlängerung der per Ende Dezember 2024 auslaufenden Förderbeiträge war durch Verzögerungen bei der «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» entstanden. Die WBK-SR hatte im August 2023 beschlossen, ein alternatives Modell zu der von der WBK-NR und dem Nationalrat befürworteten Lösung zu erarbeiten und zu prüfen.
Mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung gab die WBK-NR dem Anliegen auf Verlängerung der bisherigen Förderbeiträge im Januar 2024 Folge.

Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

In seiner Stellungnahme vom April 2024 äusserte sich der Bundesrat zustimmend zum Entwurf der parlamentarischen Initiative der WBK-SR, die eine Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende des Jahres 2026 bezweckte, um eine Regelungslücke bis zum Finden einer dauerhaften Anschlusslösung zu schliessen. Seine Stellungnahme begründete der Bundesrat unter anderem mit Verweis auf den Fachkräftemangel und einem damit zusammenhängenden Postulatsbericht aus dem vergangenen Jahr, der eine «günstigere externe Kinderbetreuung» als einen von drei entscheidenden Faktoren für den Entscheid von Müttern, ob sie wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen oder ihr Arbeitspensums erhöhen wollen, eruiert hatte. Auch bestehe erwiesenermassen zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen, so der Bundesrat, wobei er auf eine vom BSV in Auftrag gegebene Evaluation des Impulsprogramms aus dem Jahr 2017 verwies. Nicht zuletzt stützte die Regierung sich auf eine 2022 veröffentlichte Evaluation zu den Finanzhilfen, welche für die meisten Kantone eine positive Wirkung entfaltet hatten, hielt jedoch auch fest: «Mit den neuen Finanzhilfen bleiben regionale Unterschiede bestehen bzw. könnten sich sogar weiter verstärken.» Im Unterschied zum Kommissionsentwurf, der für die Verlängerung der Bundesbeiträge eine Erhöhung des Verpflichtungskredits um CHF 50 Mio. beantragte, wollte der Bundesrat lediglich eine Erhöhung auf CHF 40 Mio. bewilligen. Weitere CHF 10 Mio. könnten aus dem Topf von bereits gesprochenen Mitteln für die Angebotsverbesserung und die Subventionserhöhung beigesteuert werden, da die zu diesem Zweck bewilligten Mittel nicht vollständig benötigt würden, befand die Regierung.

Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

In der Sommersession 2024 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit einem Entwurf zur Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende des Jahres 2026, der als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten einer dauerhaften Lösung gedacht ist. Der Kantonskammer lag der Antrag einer mit 11 zu 2 Stimmen gefassten Mehrheit der WBK-SR vor, die auf den Entwurf eintreten und einer Änderung im Sinne des Bundesrates folgen wollte, der zusätzlich zur Erhöhung des Verpflichtungskredites um CHF 40 Mio. CHF 10 Mio. aus dem Verpflichtungskredit für die Finanzhilfen zur Erhöhung der kantonalen und kommunalen Subventionen und zur Angebotsverbesserung transferieren wollte. Der Ständerat sah sich zudem mit einer Minderheit Stark (svp, TG) auf Nichteintreten konfrontiert. Diese störte sich an der bereits mehrfach erfolgten Verlängerung der Anschubfinanzierung, die ursprünglich nicht als dauerhafte Lösung konzipiert worden sei und die nach Ansicht der Minderheit nun nicht mehr benötigt werde. Der Ständerat beschloss Eintreten mit 25 zu 14 Stimmen, wobei die fast geschlossen gegen Eintreten stimmenden SVP-Mitglieder von einer deutlichen Mehrheit der FDP-Ratsmitglieder sowie von zwei Mitte-Ständeräten unterstützt wurden. Daraufhin bestätigte die kleine Kammer die Haltung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit in Bezug auf den Verpflichtungskredit mit beinahe identischem Stimmverhältnis und befürwortete den so abgeänderten Entwurf in der Gesamtabstimmung erneut mit 25 zu 14 Stimmen. Auch wenn die kurz gehaltene Ratsdebatte davon zeugt, dass die Ständeratsmitglieder der Bitte des Kommissionspräsidenten Würth (mitte, SG), die Grundsatzdiskussionen betreffend der Rolle des Bundes in der Förderung der familienexternen Kinderbetreuung auf die Beratung der dauerhaften Lösung zu vertagen, folgten, liessen die Voten und das Stimmverhältnis keinen Zweifel daran, dass diese Diskussionen in naher Zukunft erneut und intensiv an die Oberfläche gelangen werden.

Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung