Bei der Beratung der Botschaft für eine Zusatzfinanzierung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur im November 2023 hatte die KVF-NR Handlungsbedarf bezüglich möglicher Solidarbürgschaften zu Gunsten des Autoverlads ausgemacht. Die Kommission reichte deshalb eine parlamentarische Initiative zum Thema ein: Mit der Änderung der Finanzierung der Autoverlade-Infrastruktur seien künftig die Autoverlade und nicht wie bisher der Bund für die Finanzierung des Rollmaterials zuständig. Dies sei im regionalen Personenverkehr bereits gängige und bewährte Praxis. Die KVF-NR erachtete es dabei als angemessen, den Autoverladen analog zu den Unternehmen des regionalen Personenverkehrs die Möglichkeit von Solidarbürgschaften für die Beschaffung von Betriebsmitteln zu gewähren. Durch die Solidarbürgschaften könnten öffentliche Hand und Autoverlade Zinskosten sparen und es könne eine Tariferhöhung bei der Benützung der Autoverlade verhindert werden. Die KVF-NR verabschiedete die parlamentarische Initiative zur Ausarbeitung eines entsprechenden Erlassentwurfs mit 14 zu 10 Stimmen.
Die KVF-SR stellte sich im Februar 2024 mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung hinter die parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission. Um die Gleichbehandlung der Transportunternehmen zu gewährleisten und Finanzierungskosten zu senken, erachtete es die Kommissionsmehrheit als angemessen, die Solidarbürgschaft auf Autoverlade auszuweiten.
Die KVF-NR beauftragte daraufhin die Verwaltung mit der konkreten Ausarbeitung des Erlassentwurfs.