Mit einer im Juni 2023 eingereichten parlamentarischen Initiative forderte Nationalrat Erich Hess (svp, BE) Steuerfreiheit für AHV-Renten. Laut Hess führe das heutige System zu einer kalten Progression bei Rentnerinnen und Rentner, die nach dem Pensionsalter noch im Berufsleben tätig seien. Dies schaffe falsche Anreize. Dabei sei diese Gruppe von Arbeitnehmenden zentral für die Schweizer Wirtschaft, da sie das Risiko von Altersarmut verringerten und somit den Staat entlasteten. Zusätzlich profitierten Unternehmen von der Erfahrung, welche werktätige Pensionäre mitbringen.
Die WAK-NR beantragte im November 2023 mit 18 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative sei zu umfassend und widerspreche dem Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Zudem sei die geforderte Steuerbefreiung undifferenziert, da auch Personen steuerlich entlastet würden, die dies gar nicht benötigten.

In der Sommersession 2024 befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative von Erich Hess (svp, BE), die forderte, dass die AHV-Renten von der Einkommenssteuer befreit werden. Die Initiative stehe im Zeichen des Fachkräftemangels, wobei Rentnerinnen und Rentner momentan «keinen finanziellen Anreiz» besässen, nach der Pension weiterzuarbeiten, da sie oft durch die Versteuerung der AHV-Renten in eine höhere Steuerklasse fielen, so der Initiant. Durch die Umsetzung der Initiative würden zusätzlich die jährlichen EL abnehmen, da den Betroffenen mehr von ihrem Einkommen bliebe, was wiederum die Altersarmut verringere. Eine Kommissionsminderheit um Mauro Tuena (svp, ZH) forderte ebenfalls der Initiative Folge zu geben, da sie die Lebensumstände von Pensionierten verbessere. Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (fdp, BL) hingegen plädierte dafür, der Initiative keine Folge zu geben: Sie schaffe Rechtsunsicherheiten, da nicht klar sei, ob sie «mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vereinbar» sei. Zudem würde dadurch die Steuerharmonie zwischen den Kantonen und dem Bund abnehmen, da die vorgeschlagene Gesetzesänderung nur für die Kantone gelten würde. Es sei zielführender, betroffenen Rentnerinnen und Rentnern spezifisch unter die Arme zu greifen, als «undifferenziert» alle steuerlich zu entlasten, selbst wenn sie es nicht nötig hätten. Die grosse Kammer beschloss mit 127 zu 62 Stimmen (keine Einhaltungen), der Initiative keine Folge zu geben. Einzig die SVP-Fraktion stimmte geschlossen für die Initiative. Diese ist damit erledigt.