Im März 2024 behandelte der Ständerat eine Motion seiner RK-SR für den Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums. Diese war von der Kommission als Reaktion auf die Genfer Standesinitiative zur Bekämpfung der Schuldenspirale (Kt. Iv. 23.303) eingereicht worden, welcher die Kommission keine Folge geben hatte wollen, da die beste Lösung für das Problem noch nicht klar ersichtlich sei. Gemäss der Motion soll der Bundesrat gestützt auf den Bericht zum Postulat Gutjahr (svp, TG) eine Revision des SchKG ausarbeiten, um das Anliegen umzusetzen. Wie Sprecherin Isabelle Chassot (mitte, FR) festhielt, ermögliche dieses Vorgehen im Gegensatz zur Standesinitiative eine umfassende Evaluation zwischen der Bundesverwaltung, den Betreibungsämtern und den kantonalen Steuerbehörden. Bundesrat Beat Jans verwies auf die im Bericht bereits vorliegenden Lösungsansätze und empfahl die Motion ebenfalls zur Annahme. Der Ständerat folgte der Regierung und seiner Kommission und hiess die Motion einstimmig gut. Der Standesinitiative gab er indes keine Folge.
Dossier: Steuern in die Berechnung des Existenzminimums miteinbeziehen