KVG soll den Kantonen mehr Flexibilität zur Schaffung kantonaler Einrichtungen bieten (Kt.Iv. 21.322)

Sauvegarder en format PDF

Im Oktober 2021 reichte der Kanton Waadt eine Standesinitiative ein, mit welcher er forderte, das KVG dahingehend zu ändern, dass die Kantone per Gesetz eine kantonale Einrichtung schaffen können, welche insbesondere die Prämien festlegt und erhebt sowie sämtliche Kosten finanziert, die zulasten der OKP gehen. Die Grundidee der Standesinitiative sei es, den Kantonen generell mehr Möglichkeiten bei der Organisation der Krankenversicherer zu gewähren. Der Kanton erwähnte als Begründung für ihre Standesinitiative die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» aus dem Jahr 2014, die von der Schweizer Stimmbevölkerung abgelehnt, jedoch vom Kanton Waadt angenommen worden war. Bei einer Annahme der Standesinitiative könne die Situation bei den Krankenkassenprämien verbessert und die Kostentransparenz erhöht werden. «Die Jagd nach guten Risiken» würde dadurch gestoppt werden, so der Kanton.
Im Februar 2023 beantragte die SGK-SR mit 9 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die vom Kanton Waadt geforderte kantonale Kasse würde zwar die bestehenden Krankenkassen nicht ersetzen, hätte jedoch beträchtliche Auswirkungen auf das aktuelle System und zahlreiche rechtliche Fragen zur Folge. Ausserdem stehe bereits heute den Kantonen nichts im Weg, wenn sie eine eigene Krankenkasse gründen wollten.

In der Frühjahrssession 2023 befasste sich der Ständerat mit der Standesinitiative des Kantons Waadt. Diese forderte, den Kantonen mehr Autonomie bei den Krankenversicherungen zu geben und die Möglichkeit zu schaffen, eine kantonale Krankenkasse zu errichten. Erich Ettlin (mitte, OW) erläuterte den Antrag der Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die vorliegende Standesinitiative verfolge ein ähnliches Ziel wie eine Standesinitiative des Kantons Neuenburg (Kt.Iv. 20.315). Bei der Behandlung jener Initiative sei man bereits zum Schluss gekommen, dass sich eine Umsetzung als schwierig gestalten würde und daran habe sich nichts geändert. Forderungen der Standesinitiative, wie die Minimierung «der Jagd nach guten Risiken» oder steigende Transparenz, seien in jüngster Zeit bereits angegangen worden. So würde sich die «Jagd nach guten Risiken» seit der Einführung der pharmazeutischen Kostengruppen nicht mehr lohnen und das neue Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) habe die Transparenz in der OKP bereits erhöht. Die Kommission bezweifle weiter, dass die Koexistenz von kantonalen Einrichtungen und privaten Krankenversicherern, wie sie die Standesinitiative fordere, den Verwaltungsaufwand verkleinere. Der Ständerat folge der Kommission und beschloss stillschweigend, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

In der Frühjahrssession 2024 beugte sich der Nationalrat über die Standesinitiative des Kantons Waadt, die forderte, dass die Kantone mehr Autonomie bei den Krankenversicherungen erhalten und kantonale Einheitskassen errichten dürfen. Im Vorfeld der Session hatte die SGK-NR beantragt, der Initiative keine Folge zu geben, da sie einen grossen Eingriff ins System darstelle und angesichts der heutigen Rechtslage nicht nötig sei.
In der Ratsdebatte forderte eine Minderheit Crottaz (sp, VD) dazu auf, der Initiative Folge zu geben: Der Markt habe es nicht geschafft, den massiven Anstieg der Prämien zu dämpfen und die Initiative biete den Kantonen eine gute Möglichkeit, die finanzielle Lage ihrer Wohnbevölkerung durch einheitliche Prämien zu verbessern. Weiter erwähnte die Westschweizer Nationalrätin die verschiedenen nationalen Vorstösse zur Revision der OKP, wie die Volksinitiativen «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» oder «Für eine öffentliche Krankenkasse», welche von der Stimmbevölkerung zwar abgelehnt wurden, in der Romandie jedoch Anklang gefunden hätten. Offensichtlich sei ein gewisses Interesse an einem alternativen System da, zumal die von der Initiative gewünschte Änderung für die Kantone fakultativ sei. Für die Kommissionsmehrheit präsentierten Céline Amaudruz (svp, GE) und Thomas Rechsteiner (mitte, AI) den Antrag, der Initiative keine Folge zu geben: Die Einführung einer Einheitskasse pro Kanton stelle ein unnötiges Risiko für die Beschäftigung dar, da sich die Anzahl der Arbeitgebenden verringere, zumal bereits heute Kantone Kassen gründen könnten, die dann im freien Markt mit anderen konkurrierten. Des Weiteren sei die Aufsicht solcher Institutionen schwierig zu handhaben und der Grundsatz der Wahlfreiheit im KVG würde eingeschränkt. Ausserdem hätten viele ähnliche Vorstösse weder bei Parlament noch Stimmbevölkerung eine Mehrheit hinter sich versammeln können, beispielsweise eine gleichlautende Standesinitiative des Kantons Neuenburg (Kt.Iv. 20.315).
Auch der Nationalrat beschloss, der Initiative keine Folge zu geben (61 zu 123 Stimmen), wobei nur die geschlossen stimmenden Fraktionen von SP und Grünen und vereinzelte Mitglieder der SVP die Initiative begrüssten.