In der Frühjahrssession 2024 beugte sich der Nationalrat über eine Motion der SP-Fraktion, welche einen Mieterlass bei Gasdrosselung infolge Gasmangellage forderte. Wenn die Beheizung also aufgrund einer akuten Gasmangellage nur eingeschränkt möglich sei, solle fortan der Mietzins während der entsprechenden Dauer angemessen reduziert werden. Dies, da Mieterinnen und Mieter keinen Einfluss auf die Wahl der Beheizungsart hätten, im Fall einer Mangellage aber trotzdem die Leidtragenden der Situation seien. Darüber hinaus sei es Entscheid der Vermieterin oder des Vermieters gewesen, die Liegenschaft mithilfe von Erdgas zu heizen, und die Mietenden seien nicht an dieser Wahl beteiligt gewesen, weshalb sie auch nicht die Kosten für ebendiese Entscheidung tragen sollten.
Obschon die Motion bereits im September 2022 in Antwort auf den Krieg in der Ukraine und die darauffolgende Versorgungsunsicherheit mit Erdgas lanciert worden war, bleibe die Motion aktuell, beteuerte SP-Fraktionssprecherin Nadine Masshardt (sp, BE) in der parlamentarischen Debatte, die in der Frühjahrssession 2024 stattfand. Wirtschaftsminister Parmelin erwiderte, dass es in diesem Bereich momentan keine zusätzlichen Unterstützungsmassnahmen für Mieterinnen und Mieter benötige, und empfahl die Motion zur Ablehnung. Die Nationalratsmehrheit folgte diesem Antrag und lehnte den Vorstoss mit 129 zu 61 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab, wobei sich lediglich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie EVP-Nationalrat Niklaus-Samuel Gugger (evp, ZH) für die Motion aussprachen.

Dossier: Interventions rejetées sur les locations 2024