Im Februar 2024 beriet der Nationalrat eine Motion Buffat (svp, VD), die der Transportpolizei die nötigen Hilfsmittel bieten wollte, um ihre Reaktionen einer konkreten Situation anpassen zu können. Konkret forderte Buffat, dass der Bundesrat Massnahmen ergreife, um die in der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) zugelassenen Hilfsmittel und Waffen um Elektroschockpistolen zu ergänzen. Laut dem Motionär sei es für die öffentliche Sicherheit zentral, dass die Transportpolizei angemessen und zeitgemäss ausgerüstet sei. Der Einsatz von Tasern biete dem Sicherheitspersonal in spezifischen Situationen, beispielsweise wenn Messer im Spiel seien oder in grossen Menschenmengen, eine grössere Flexibilität.
Fabien Fivaz (gp, NE) bekämpfte das Postulat. Er kritisierte einerseits, dass die Transportpolizei grossmehrheitlich schlichtend und gewaltfrei agieren müsse. Die Verwendung von Zwangsmassnahmen sei extrem selten und in der VST entsprechend streng geregelt. In Anbetracht dessen sei die Verwendung von Elektroimpulswaffen nicht angemessen. Zudem wies Fivaz auf die Gefahren hin, die mit dem Einsatz von Tasern verbunden seien. Die Heftigkeit der Elektroschockpistolen sei nicht zu unterschätzen und gerade in engen Zügen könnte deren Einsatz schwerwiegende Folgen haben.
Bundesrat Albert Rösti stellte sich hinter das Anliegen des Motionärs. Er unterstrich aber, dass der Bundesrat bei Annahme der Motion in einem ersten Schritt nur prüfen werde, ob eine Ausstattung der Transportpolizei mit Tasern angemessen und verhältnismässig wäre. Ob die Destabilisierungsgeräte schlussendlich auch in die VST aufgenommen werden, würde erst nach der Prüfung entschieden.
Die grosse Kammer nahm die Motion in der Folge mit 132 zu 60 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die geschlossen Nein stimmenden Fraktionen von SP und Grünen unterlagen dabei der Ratsmehrheit von Mitte, FDP, GLP und SVP.