Die APK-NR forderte den Bundesrat dazu auf, über die Schweiz getätigte allfällige Finanzierungstätigkeiten von terroristischen Gruppierungen sowie von nichtstaatlichen Akteuren, welche das Völkerrecht verletzen, zu überprüfen und in einem Bericht aufzuzeigen, wie diese Finanzierungsflüsse gestoppt werden können. Die Kommission verwies dabei insbesondere auf Spenden, die über die Schweiz getätigt werden, und beispielsweise der Hamas zu Gute kommen könnten. Für die Abklärungen müsse das Geldwäschereigesetz und das Sanktionsregime gegenüber dem Iran genau unter die Lupe genommen werden.
Eine Kommissionsminderheit um Franz Grüter (svp, LU) beantragte, das Postulat abzulehnen. Auch der Bundesrat stand dem Postulat kritisch gegenüber. Er erläuterte in einer ausführlichen Stellungnahme, dass er mit der Ausarbeitung des Gesetzes über ein Verbot der Hamas sowie mit der Ergreifung von weiteren Massnahmen, um Terrorismusfinanzierung besser erkennen und bekämpfen zu können, bereits ein gutes «Abwehrdispositiv» geschaffen habe, weshalb ein weiterer Bericht obsolet sei.
Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 mit dem Vorstoss seiner Kommission. Franz Grüter begründete den Antrag der Minderheit auf Ablehnung im Ratsplenum mit dem Umstand, dass das Postulat «alles durcheinander [bringe]: terroristische Gruppierungen, Sanktionsregimes, Geldwäschereigesetz, Völkerrechtsverletzungen von Staaten und nichtstaatlichen Akteuren [...]». Die Minderheit bevorzuge ein zielgerichtetes Vorgehen gegen terroristische Gruppierungen.
Der Antrag der Minderheit vermochte jedoch ausserhalb der SVP-Fraktion nicht zu mobilisieren: Der Vorstoss wurde mit 120 zu 61 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.