Mit einer im Juni 2021 eingereichten parlamentarischen Initiative hatte Lukas Reimann (svp, SG) verlangt, die Gruppierung «Hamas» (Harakat Muqawama Islamiya) durch Aufnahme in die Liste der verbotenen Gruppierungen und Organisationen in Artikel 1 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandten Organisationen, zu verbieten. Laut Initiant aberkenne «Hamas» das Existenzrechts Israels, propagiere international antisemitisches Gedankengut, könne bis jetzt Finanzierungstätigkeiten wie Spenden über den Schweizer Rechtsraum abwickeln und die diplomatischen Beziehungen mit der Schweiz aufrecht erhalten. Dies müsse mit einem Verbot verhindert werden, um «keinesfalls weiterhin die mächtige Stellung der Hamas» zu stützen, so der Initiant.
Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats empfahl mit 18 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Sie wies darauf hin, dass ein entsprechender Beschluss gemäss Artikel 74 Abs. 2 des NDG nur anhand eines Verbots- oder Sanktionsbeschlusses der UNO möglich sei. Zudem würde ein Verbot aufgrund der abzubrechenden diplomatischen Beziehungen die guten Dienste der Schweiz in der Region gefährden und schlimmstenfalls zu einer weiteren Radikalisierung führen. Eine Kommissionsminderheit unterstützte Reimann und befürwortete ein Verbot.
Der Nationalrat entschied in der Sommersession 2022, dem Vorstoss mit 125 zu 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge zu geben. Für ein Verbot hatten die Mitglieder der SVP-Fraktion sowie Einzelstimmen aus der FDP- und Mitte-Fraktion gestimmt. Das Geschäft ist somit erledigt.