Im Dezember 2022 reichte Yvette Estermann (svp, LU) eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat dazu aufforderte, eine Erweiterung am ZGB vorzunehmen, damit es für die Ausführung der Anordnung einer Fürsorgerischen Unterbringung (FU) zweier Ärzte respektive Ärztinnen bedürfe, welche die Massnahme anordneten. Das Geschäft kam in der Frühjahrssession 2024 in den Nationalrat. Dort wurde es – nach dem Ausscheiden Estermanns aus dem Parlament – von Thomas Aeschi (svp, ZG) vertreten. Aeschi argumentierte mit der Zunahme der Anzahl FU, die seit der neuen Regelung im ZGB von Anfang 2013 zu verzeichnen sei. Durch FU werde in das Grundrecht auf Leben und persönliche Freiheit eingegriffen. Damit ein solcher Eingriff wirklich nur als «Ultima Ratio» angeordnet wird, sollten zwei Ärztinnen/Ärzte über die tatsächliche Notwendigkeit einer FU befinden müssen. Bundesrat Beat Jans anerkannte das Anliegen zwar, empfahl die Motion aber dennoch zur Ablehnung. Er begründete diese Haltung mit einer bereits von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Evaluation, deren Ergebnisse es abzuwarten gelte, bevor Gesetzesänderungen vorgenommen würden. Der Nationalrat folgte diesem Votum deutlich mit 123 zu 64 Stimmen (bei 2 Enthaltungen). Abgesehen vom SVP-Lager stimmten sämtliche Fraktionen geschlossen gegen den Vorstoss.