In der Frühjahrsession 2024 beriet der Nationalrat eine Motion Egger (svp, SG), welche eine Vereinfachung von Bewilligungsverfahren für bestimmte Ausnahmetransporte forderte. In der bestehenden Gesetzgebung ist festgehalten, dass Ausnahmetransporte mit «unteilbarem Ladegut für Fahrzeuge bis zu 3 Meter Breite, 4 Meter Höhe, 30 Meter Länge, 44 Tonnen Gewicht und einer Achsenbelastung von maximal 12 Tonnen» einer Bewilligungspflicht unterstehen. Laut dem Motionär ist diese Bewilligungspflicht heute mehrheitlich nur Formsache. Mit der Aufhebung der Bewilligungspflicht würde der administrative Aufwand sowohl für die Transportunternehmen als auch für die Verwaltung deutlich verringert.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Bundesrat Albert Rösti erläuterte dazu, dass bereits Massnahmen ergriffen worden seien, um den administrativen Aufwand für Sondertransporte zu minimieren – beispielsweise die Vergabe von Dauerbewilligungen. Die Rechtskonformität der Transporte müsse aber gewährleistet bleiben. Der Nationalrat lehnte die Motion schlussendlich mit 92 zu 94 Stimmen (6 Enthaltungen) äusserst knapp ab. In der Abstimmung standen sich zwei geschlossene Lager gegenüber, auf der einen Seite die zustimmenden Fraktionen von SVP und FDP, auf der anderen Seite SP, Grüne, GLP und Mitte. Die Enthaltungen stammten allesamt aus der Mitte-Fraktion.