Ende Herbst 2023 reichte Marcel Dobler (fdp, SG) eine Motion ein, mit welcher er für die Spitäler eine Vereinfachung der Kaufsregulierungen von Medikamenten forderte. Dies solle zur Kostensenkung beitragen. Konkret beinhaltete sein Geschäft zwei Ziffern. Erstens soll für Arzneimittel, die bedingt durch eine weitere Motion Dobler (Mo. 22.4423) mit einem QR-Code versehen sein müssen, eine freiwillige anstelle einer obligatorischen Packungsbeilage gelten, wenn die Medikamente für Krankenhäuser bestimmt sind. Zweitens sollen Generikaherstellende neu auch eine Zulassung für Spitäler erhalten, wenn sie nur eine einzelne Darreichungsform, Dosierung oder Paketgrösse eines Produktes anbieten und nicht wie gegenwärtig alle Formen, Dosierungen oder abweichenden Grössen. Der St. Galler begründete seinen Vorstoss damit, dass sich der Markt und die Beschaffungsanforderungen von Medikamenten für Spitäler und Privatkundschaft unterscheiden würden und eine unterschiedliche Regulierung zur Kostensenkung sinnvoll sei. Während der Bundesrat in seiner Stellungnahme Ziffer 1 befürwortete, da die Patientensicherheit nach wie vor gewährleistet sei, lehnte er die Ziffer 2 ab. Er erklärte seine ablehnende Haltung damit, dass die besagte Vorgabe nur für die Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL), nicht aber für die Marktzulassung durch Swissmedic gelte. Arzneimittel für den stationären Einsatz müssten sich nicht in der SL befinden und deshalb auch nicht den SL-Vorgaben entsprechen. Folglich könnten Generika für den rein stationären Bereich zugelassen werden, auch wenn sie nicht in allen Varianten des Originalpräparats angeboten würden. Was die Aufnahme in die SL betreffe, erachte es die Landesregierung nicht für sinnvoll, ohne vorherige Prüfung der Auswirkungen eine Sonderregelung für die Krankenhäuser einzuführen. Das BAG befasse sich derzeit ohnehin mit einer möglichen Anpassung der aktuellen Bestimmungen, wobei der Abschluss der Prüfung für das nächste Jahr erwartet werde. In der Wintersession 2023 kam die Motion in den Nationalrat. Dieser folgte dem bundesrätlichen Votum stillschweigend, nahm also die Ziffer 1 an und lehnte die Ziffer 2 ab.