Förderung der Forschung und der Innovation (Sachplan und Plangenehmigungsverfahren) (BRG 24.029)

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In der Sommersession 2024 beugte sich der Nationalrat als Erstrat über eine Änderung des FIFG. Im Zuge derer soll unter anderem eine Gesetzesgrundlage zur Erstellung eines Sachplans für Bauten und Anlagen des CERN erschaffen werden. Weiter soll die Planungsgenehmigungskompetenz für Bauten des CERN, welche entweder eine räumliche Entwicklung mit sich ziehen oder von strategischer Bedeutung sind, auch dem Bund zustehen. Nach heutigem Recht ist diese Befugnis ausschliesslich dem Kanton Genf vorbehalten, was oftmals lang andauernde Verfahren verursache, so Kommissionssprecher Dominik Blunschy (mitte, SZ). Mithilfe dieser Änderung soll das Planungsverfahren von CERN-Bauten beschleunigt und besser koordiniert werden.

Eintreten auf die Vorlage war in der Volkskammer umstritten. Fabien Fivaz (gp, NE) stellte als Kommissionssprecher die Vorlage vor. Insbesondere in Anbetracht zukünftiger Ausbauten des CERN, welche mit grosser Wahrscheinlichkeit mehrheitlich auf französischem Grund durchgeführt werden würden, habe der Kanton Genf den Wunsch nach einem vom Bund ausgearbeiteten Sachplan geäussert. So könne insbesondere der Verwaltungsaufwand des Kantons reduziert und das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Jedoch hielt der Kommissionssprecher fest: «[L]es possibilités de participation et de contestation du canton, des communes et des citoyennes et des citoyens restent importantes à chaque étape du processus». Die Kommissionsmehrheit sprach sich mit 17 zu 8 Stimmen für die Gesetzesänderung und den Entwurf des Bundesrats aus. Eine Minderheit Riem (svp, BE) stellte einen Antrag auf Nichteintreten. Die Antragstellerin begründete ihr Vorhaben damit, dass auch bei einer wichtigen Institution wie dem CERN der föderalistische Kern der Raumplanung eingehalten werden solle. Es bestehe das Risiko, dass die Vorlage in der Raumplanung als Präzedenzfall für Bauten von nationaler und internationaler Bedeutung dienen könnte. Zusätzlich wurde seitens der Grünen-Nationalrätin Delphine Klopfenstein Broggini (gp, GE) ein Rückweisungsantrag an den Bundesrat gestellt. Diesen begründete sie damit, dass zuerst eine Machbarkeitsstudie zum neuen Teilchenbeschleuniger durchgeführt werden sollte, bevor eine entsprechende Gesetzesänderung in Frage käme. Unterstützung erhielten die beiden Antragstellerinnen je lediglich seitens ihrer Fraktionen. So wurde Eintreten auf die Vorlage schliesslich unter Widerstand der fast geschlossen stimmenden SVP-Fraktion mit 122 zu 59 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) beschlossen. Der von der Grünen-Fraktion unterstützte Rückweisungsantrag unterlag daraufhin mit 165 zu 20 Stimmen (bei 2 Enthaltungen).

Anders als bei der Eintretensdebatte lagen in der Detailberatung keine Anträge vor, womit der Nationalrat sogleich zur Gesamtabstimmung überging. In dieser wurde der Entwurf des Bundesrats mit 116 zu 59 Stimmen (bei 11 Enthaltungen) angenommen. Die Gegenstimmen entstammten allesamt dem Lager der SVP-Fraktionen und fast die Hälfte der Mitglieder der Grünen-Fraktion enthielt sich der Stimme. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

In der Herbstsession 2024 nahm sich der Ständerat als Zweitrat der Beratung einer Änderung des FIFG an. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung soll die Grundlage zur Erstellung eines Sachplans für Bauten und Anlagen des CERN erschaffen werden, wobei die Planungskompetenz strategisch bedeutender Bauten oder Bauten, die im Rahmen der Erweiterung des CERN eine räumliche Entwicklung mit sich bringen, neu dem Bund zustehen soll. Die WBK-SR beantragte ihrem Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und diese mit zwei Differenzen in untergeordneten Punkten im Vergleich zum nationalrätlichen Beschluss anzunehmen. Erstens konkretisierte die WBK-SR, dass die Planungskompetenz ebenfalls dem Bund zufallen soll, wenn die betroffenen Bauten sowohl von strategischer Bedeutung sind als auch eine räumliche Entwicklung mit sich bringen. Bei der zweiten Differenz wurde der Begriff «hauptsächlich» gestrichen, so dass das kantonale Recht bei allen Bauten, die nicht eine räumliche Entwicklung mit sich bringen, zur Anwendung kommt. Eintreten auf die Vorlage wurde ohne Gegenantrag beschlossen und der Ständerat nahm die die angepasste Gesetzesvorlage einstimmig an.

Im Nationalrat rühmte Kommissionssprecher Fabien Fivaz (gp, NE) den angepassten Entwurf, da dieser die Legitimität des Bundes stärke und gleichermassen die Bauten, welchem dem Bundesrecht unterstünden, besser einschränke. Somit empfahl die WBK-NR die Vorlage einstimmig zur Annahme und der Nationalrat kam dieser Empfehlung stillschweigend nach.

In den Schlussabstimmungen nahmen der Ständerat mit 41 zu 1 Stimmen und der Nationalrat mit 105 zu 65 Stimmen (bei 25 Enthaltungen) die Vorlage an. Wie bereits in der Erstberatung im Nationalrat votierte die SVP-Fraktion geschlossen gegen den Vorstoss und die gesamte Grünen-Fraktion enthielt sich der Abstimmung.