Doppelbesteuerung. Abkommen mit Deutschland. Änderung (BRG 24.059)

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Das seit 1971 bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland wurde in einer Verhandlungsrunde, die circa 10 Jahre dauerte, revidiert. Der Bundesrat präsentierte das Resultat der Verhandlungen Mitte Juni 2024 im Änderungsprotokoll zum entsprechenden DBA. Wie er in seinem Bericht festhielt, umfasse das Änderungsprotokoll zum einen die OECD-Mindeststandards des BEPS-Projekts. Zum anderen beinhalte es auch Regelungen für mehr Rechtssicherheit sowie zur verstärkten Zusammenarbeit der beiden Länder in Sachen Doppelbesteuerung. Wie in der Botschaft weiter ausgeführt wurde, hätten die Verhandlungspartner gerne weitere Punkte geregelt, die aber aufgrund ihrer Komplexität nicht bereinigt werden konnten.

Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland stand in der Wintersession 2024 auf der Traktandenliste der kleinen Kammer, die das Geschäft als Erstrat behandelte. Erich Ettlin (mitte, OW), betonte als Sprecher der WAK-SR, dass nebst der Erneuerung und Umsetzung der Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt vor allem Anwendungsfragen, etwa in Bezug auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger, hätten geklärt werden können. Anschliessend hiess der Ständerat die Änderung des DBA einstimmig gut.

Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Neben den Doppelbesteuerungsabkommen mit Angola, Jordanien und Ungarn beschäftigte sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2025 auch mit der Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland. WAK-NR-Sprecher Sidney Kamerzin (mitte, VS) erläuterte im Plenum, dass die beiden Staaten ursprünglich eine grössere Revision des bestehenden DBA anvisiert hatten, sich über die entsprechenden Punkte jedoch nicht einig geworden waren. In der Folge seien nur die unkritischen Aspekte, in Form der Umsetzung der OECD-Mindeststandards des BEPS-Projektes, angegangen worden. Nachdem die Kommission den Bundesbeschluss mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Annahme empfohlen hatte, nahm ihn die grosse Kammer mit 149 zu 15 Stimmen und 7 Enthaltungen an. Die Gegenstimmen und Enthaltungen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.
In den Schlussabstimmungen am Ende der Frühjahressession 2025 bestätigten die beiden Räte ihre Abstimmungsergebnisse. Die grosse Kammer nahm das Abkommen mit 136 zu 22 Stimmen bei 33 Enthaltungen an, der Ständerat folgte mit 43 zu 1 Stimme und 1 Enthaltung. Die ablehnenden Stimmen und Enthaltungen stammten aus den Reihen der SVP-Fraktion.

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